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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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Rut - Kapitel 4

1 Boas war zum Stadttor gegangen und hatte sich dort hingesetzt. Da kam jener Löser vorbei, von dem er gesprochen hatte. "Komm her und setz dich!", rief Boas ihm zu. Der Mann tat es. 2 Dann holte Boas zehn Männer von den Ältesten der Stadt und sagte: "Setzt euch hierher zu uns!" Nachdem sie saßen, 3 sagte er zu dem Löser: "Noomi, die aus Moab zurückgekehrt ist, will das Feldstück verkaufen, das unserem Bruder Elimelech gehörte. 4 Ich habe nun gedacht, dir folgenden Vorschlag zu machen: Erwirb es in Gegenwart der hier sitzenden Männer und Ältesten meines Volkes! Du hast das Vorkaufsrecht, weil du der nächste Verwandte bist. Ich komme erst nach dir. Wenn du es lösen willst, dann löse es, wenn nicht, dann teile es mir hier mit." - "Ja, ich löse es", erwiderte dieser. (3. Mose 25.25) 5 Boas fuhr fort: "Wenn du das Feld von Noomi erwirbst, hast du auch die Verpflichtung übernommen, für die Moabiterin Rut zu sorgen und mit ihr einen Sohn zu zeugen, dem das Erbstück dann zufällt." (5. Mose 25.5-6) 6 Da sagte der Löser: "Wenn das so ist, kann ich es nicht lösen, denn dann würde ich meinen eigenen Erbbesitz schädigen. Übernimm du mein Lösungsrecht, denn ich kann es nicht wahrnehmen." 7 Früher gab es in Israel den Brauch, bei einem Loskaufverfahren oder einem Tauschgeschäft den Schuh auszuziehen und ihn dem anderen als Bestätigung der Sache zu übergeben. (5. Mose 25.7-10) 8 Als nun der Löser zu Boas sagte: "Erwirb du es!", zog er den Schuh aus. 9 Da sagte Boas zu den Ältesten und dem anwesenden Volk: "Ihr seid heute Zeugen, dass ich von Noomi alles erworben habe, was Elimelech und seinen Söhnen Kiljon und Machlon gehörte. 10 Damit habe ich auch Machlons Witwe, die Moabiterin Rut, als Frau erhalten. Ich verpflichte mich, an Machlons Stelle einen Sohn zu zeugen, dem Machlons Erbbesitz dann gehören wird. So wird der Name des Verstorbenen in seiner Sippe und in seinem Heimatort nicht vergessen. Dafür seid ihr Zeugen!" 11 Das ganze Volk, das sich beim Tor versammelt hatte, und die Ältesten sagten: "Wir sind Zeugen! Jahwe mache die Frau, die in dein Haus kommt, so wie Rahel und Lea, von denen das Volk Israel abstammt. Wir wünschen dir Reichtum und Einfluss in deiner Sippe Efrat und deinem Namen Ansehen in Bethlehem. 12 Durch die Nachkommen, die Jahwe dir von dieser jungen Frau geben wird, soll deine Familie so werden wie die des Perez, dem Sohn von Tamar und Juda." (1. Mose 38.29) 13 So nahm Boas Rut zur Frau. Er schlief mit ihr, und Jahwe ließ sie schwanger werden. Als sie einen Sohn zur Welt brachte, (Psalm 127.3) 14 sagten die Frauen zu Noomi: "Jahwe sei gepriesen! Er hat dir in diesem Kind einen Löser geschenkt. Möge sein Name in Israel berühmt werden! 15 Du wirst jemand haben, der dein Herz erfreut und dich im Alter versorgt. Er ist ja der Sohn deiner Schwiegertochter, die dich liebt. Ja, an ihr hast du mehr als an sieben Söhnen!" 16 Noomi drückte das Kind an ihre Brust und wurde dessen Betreuerin. 17 Die Nachbarinnen kamen dann zur Namensgebung. "Noomi ist ein Sohn geboren worden!", sagten sie und nannten ihn Obed, Diener. Obed wurde der Vater Isais und Isai der Vater Davids. (Matthäus 1.5-6) (Lukas 3.32) 18 Es folgt das Verzeichnis der Nachkommen von Perez. Perez zeugte Hezron, (1. Mose 46.12) (1. Chronik 2.5) 19 Hezron zeugte Ram, Ram zeugte Amminadab, (1. Chronik 2.9) 20 Amminadab zeugte Nachschon, Nachschon zeugte Salmon, (4. Mose 1.7) 21 Salmon zeugte Boas, Boas zeugte Obed, 22 Obed zeugte Isai, und Isai zeugte David. (1. Samuel 16.1) (1. Samuel 16.11-13)