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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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4. Mose - Kapitel 8

1 Jahwe sagte zu Mose, 2 er solle Aaron Folgendes weitergeben: "Wenn du die sieben Lampen aufsetzt, dann sollen sie ihr Licht nach vorn fallen lassen." (2. Mose 25.31) 3 Aaron machte es so: Er setzte die Lampen so auf, dass ihr Licht vor den Leuchter fiel, wie Jahwe es Mose gesagt hatte. 4 Der Leuchter bestand aus reinem Gold und war vom Fuß bis zu den Blüten aus einem Stück getrieben. Nach dem Bild, das Jahwe Mose gezeigt hatte, war der Leuchter hergestellt worden. 5 Jahwe sagte zu Mose: 6 "Sondere die Leviten aus den Israeliten aus und reinige sie! (Maleachi 3.3) 7 Das sollst du folgendermaßen tun: Besprenge sie mit Entsündigungswasser und sorge dafür, dass sie ihren ganzen Körper rasieren und ihre Kleider waschen, damit sie rein werden. (3. Mose 14.8) (4. Mose 5.17) (4. Mose 19.9) (4. Mose 19.17) 8 Dann sollen sie einen jungen Stier nehmen und das dazugehörige Speisopfer: mit Öl vermengtes Feinmehl. Auch du sollst einen jungen Stier zum Sündopfer nehmen. 9 Lass dann die Leviten vor das Zelt der Gottesbegegnung treten und die ganze Gemeinde der Israeliten zusammenkommen. 10 Du sollst die Leviten vor Jahwe stellen, und die Israeliten sollen ihre Hände auf sie legen. 11 Aaron soll Jahwe die Leviten als Weihgabe der Israeliten darbringen, damit sie den Dienst für Jahwe tun. (4. Mose 8.21) 12 Und die Leviten sollen ihre Hände auf den Kopf der jungen Stiere stützen. Einen der beiden Stiere sollst du Jahwe als Sündopfer und den anderen als Brandopfer darbringen, um Sühne für die Leviten zu erwirken. 13 Auf diese Weise sollst du die Leviten vor Aaron und seine Söhne stellen und sie als Weihgabe Jahwe bringen. 14 So werden sie von den Israeliten ausgesondert, damit sie mir gehören. (4. Mose 3.45) 15 Danach sollen die Leviten mit ihrem Dienst am Zelt der Gottesbegegnung beginnen. Du sollst sie also reinigen und Jahwe als Weihgabe bringen. 16 Denn sie sind mir von den Israeliten als besonderes Eigentum gegeben, als Ersatz für alle erstgeborenen Söhne Israels habe ich sie angenommen. (4. Mose 3.12) 17 Denn mir gehört alles, was zuerst aus dem Mutterschoß kommt, von Mensch und Tier. An dem Tag, als ich jede Erstgeburt in Ägypten erschlug, habe ich sie für mich geweiht (2. Mose 13.2) 18 und die Leviten anstelle der Erstgeborenen Israels angenommen. 19 Dann habe ich die Leviten Aaron und seinen Nachkommen als Gabe der Israeliten übergeben, damit sie den Dienst am Zelt der Gottesbegegnung anstelle der Israeliten tun, um für sie Sühne zu erwirken. So wird keine Plage über die Israeliten kommen, wenn diese sich dem Heiligtum nähern." (4. Mose 3.9) 20 Mose, Aaron und die ganze Menge der Israeliten machten es so mit den Leviten, genauso, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 21 Die Leviten ließen sich entsündigen und wuschen ihre Kleider. Aaron brachte sie dann als Weihgabe vor Jahwe dar und erwirkte Sühne für sie, um sie zu reinigen. (4. Mose 8.11) 22 Danach traten die Leviten ihren Dienst bei Aaron und seinen Söhnen im Zelt der Gottesbegegnung an. So wie Jahwe es Mose für die Leviten aufgetragen hatte, machten es die Israeliten. 23 Jahwe sagte zu Mose: 24 "Für die Leviten gilt Folgendes: Mit 25 Jahren soll ein Levit in die Arbeit am Zelt der Gottesbegegnung eintreten. (4. Mose 4.3) (4. Mose 4.23) (4. Mose 4.30) (4. Mose 4.47) 25 Wer 50 Jahre alt ist, soll von der Dienstverpflichtung zurücktreten und keinen Dienst mehr tun. 26 Er kann seinen Brüdern bei der Arbeit am Zelt helfen, soll aber keinen Dienst mehr tun. So sollst du es mit den Leviten und ihren Aufgaben halten. "