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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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2. Mose - Kapitel 37

1 Die Lade stellte Bezalel aus Akazienholz her. Sie war eineinviertel Meter lang, dreiviertel Meter breit und ebenso hoch. (2. Mose 25.10) 2 Innen und außen überzog er sie mit reinem Gold und verzierte sie oben mit einer Goldleiste. 3 Dann goss er vier Ringe aus Gold und machte sie so an den vier Ecken fest, dass an jeder Längsseite zwei Ringe waren. 4 Er fertigte Stangen aus Akazienholz an und überzog sie mit Gold. 5 Diese Stangen steckte er in die Ringe an der Längsseite, damit man die Lade tragen konnte. 6 Dann stellte er eine Deckplatte aus reinem Gold her, eineinviertel Meter lang und dreiviertel Meter breit. 7 An beide Enden dieser Platte stellte er zwei Cherubim-Figuren, die aus getriebenem Gold gefertigt waren. 8 Sie standen einander gegenüber und waren fest mit der Platte verbunden. 9 Die Cherubim hielten ihre Flügel nach oben über die Deckplatte ausgebreitet. Ihre Gesichter waren einander zugewandt, und ihr Blick war auf die Deckplatte gerichtet. 10 Den Tisch machte er aus Akazienholz, einen Meter lang, einen halben Meter breit und dreiviertel Meter hoch. (2. Mose 25.23) 11 Er überzog ihn mit reinem Gold und fasste ihn mit einer goldenen Schmuckleiste ein. 12 Dazu machte er einen Rahmen von zehn Zentimetern Höhe, der ebenfalls von einer goldenen Schmuckleiste eingefasst war. 13 Dann fertigte er vier goldene Ringe für ihn an und befestigte sie an den Kanten der vier Füße. 14 Die Ringe waren dicht an dem Rahmen befestigt und dienten als Ösen für die Stangen, damit man den Tisch tragen konnte. 15 Die Tragstangen machte er aus Akazienholz und überzog sie mit Gold. 16 Dann fertigte er die Schüsseln und Schalen, die Kannen und Kellen an, die für das Trankopfer gebraucht werden, alles aus reinem Gold. 17 Den Leuchter machte er aus reinem Gold. Er war mit seinem Fußgestell, seinem Schaft, seinen Kelchen, Knäufen und Blüten aus einem Stück getrieben. (2. Mose 25.31) 18 Von seinem Schaft gingen je drei Arme nach beiden Seiten aus. 19 Jeder von ihnen war mit drei Kelchen in Form von Mandelblüten verziert, jede mit einem Knauf darunter. 20 Auf dem Schaft selbst befanden sich vier solcher Blütenkelche mit Knauf, 21 drei davon unter den Ansatzstellen der Armpaare. 22 Der ganze Leuchter mit seinen Knäufen und Armen war aus einem Stück gearbeitet und bestand aus reinem Gold. 23 Auch seine sieben Lampen, seine Dochtscheren und Pfännchen waren aus reinem Gold. 24 Aus einem Block reinen Goldes fertigte er ihn und seine Geräte an. 25 Er machte auch einen Räucheraltar aus Akazienholz. Der war viereckig, einen halben Meter lang, ebenso breit und einen Meter hoch. Seine Hörner bestanden aus einem Stück mit ihm. (2. Mose 30.1-5) 26 Dann überzog er ihn mit reinem Gold: seine Platte, seine Wände und seine Hörner, und brachte ringsum eine goldene Leiste an. 27 Unter dieser Leiste waren an beiden Seiten je zwei goldene Ringe angebracht, durch die Tragstangen gesteckt werden konnten. 28 Die Stangen wurden aus Akazienholz gemacht und mit Gold überzogen. 29 Von kundigen Salbenmischern ließ er das heilige Salböl und den wohlriechenden Weihrauch herstellen. (2. Mose 30.25)