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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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2. Mose - Kapitel 29

1 "Tu folgendes, um sie in den Priesterdienst einzusetzen: Wähle einen jungen Stier und zwei Schafböcke aus, fehlerfreie Tiere, (3. Mose 8.1) 2 dazu ungesäuertes Lochbrot und ungesäuertes mit Öl zubereitetes Kuchenbrot und mit Öl bestrichene Fladen aus feinem Weizenmehl. 3 Die legst du in einen Korb und bringst sie im Korb herbei, dazu den jungen Stier und die beiden Schafböcke. 4 Führe Aaron und seine Söhne dann an den Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung und wasche sie dort mit Wasser. 5 Dann lege Aaron die Priesterkleider an: das Priesterhemd und das Obergewand mit dem Efod und der Brusttasche. Binde ihm den Gürtel um, der am Efod befestigt ist. 6 Setze ihm den Kopfbund auf und befestige das heilige Stirnblatt daran. (2. Mose 28.36) (2. Mose 39.30) 7 Dann gieß ihm das Salböl über den Kopf und weihe ihn. (2. Mose 30.25) 8 Lass auch seine Söhne herantreten und bekleide sie mit dem Priesterhemd. 9 Dann legst du ihnen den Gürtel an und bindest ihnen die Kopfbunde um. So setzt du Aaron und seine Söhne zum Priesterdienst ein, der ihnen nun für immer übertragen ist. (2. Mose 28.41) 10 Lass dann den jungen Stier vor das Zelt der Gottesbegegnung bringen. Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände fest auf den Kopf des Stiers legen. 11 Dann schlachte den Stier vor Jahwe am Eingang des Zeltes. 12 Nimm etwas von dem Blut und streiche es mit dem Finger an die Hörner des Altars. Das restliche Blut schütte unten an den Altar. 13 Alles Fett an den Eingeweiden, den Fettlappen über der Leber, die beiden Nieren mit ihrem Fett lass auf dem Altar in Rauch aufsteigen. (2. Mose 29.22) 14 Das Fleisch des jungen Stiers, seine Haut und seine Eingeweide samt Inhalt sollst du außerhalb vom Lager verbrennen. Es ist ein Sündopfer für Jahwe. (3. Mose 4.11-12) 15 Aaron und seine Söhne sollen nun ihre Hände fest auf den Kopf des einen Schafbocks legen. 16 Dann schlachte das Tier und sprenge sein Blut ringsum an den Altar. 17 Zerlege es und leg die Stücke und den Kopf auf den Altar. Die Eingeweide und Unterschenkel wäschst du vorher ab. 18 Lass dann den ganzen Schafbock in Rauch aufgehen, es ist ein Brandopfer für Jahwe, ein Feueropfer für ihn, ein Geruch, der ihm angenehm ist. 19 Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände dann ebenso auf den Kopf des zweiten Schafbocks legen. 20 Anschließend musst du das Tier schlachten. Nimm etwas von seinem Blut und tupfe es auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe Aarons und seiner Söhne. Das übrige Blut sprengst du ringsum an den Altar. 21 Nimm dann etwas von diesem Blut am Altar und von dem Salböl und sprenge es auf Aaron und seine Kleider und auch auf seine Söhne und ihre Kleider, damit sie samt ihren Kleidern zum Dienst geweiht sind. 22 Dieser zweite Schafbock ist das Einsetzungsopfer. Nimm sein Fett, den Fettschwanz, das Fett an den Eingeweiden, den Fettlappen an der Leber, die beiden Nieren mit ihrem Fett sowie die rechte Hinterkeule, (3. Mose 3.3-4) 23 dazu ein Rundbrot, einen Ölkuchen und einen mit Öl bestrichenen Fladen aus dem Korb der ungesäuerten Brote, der vor Jahwe steht, 24 und leg das alles Aaron und seinen Söhnen in die Hände. Sie sollen es Jahwe hin- und herschwingend darbieten. 25 Dann nimmst du es ihnen wieder aus den Händen und lässt es auf dem Altar über dem Brandopfer in Rauch aufgehen, ein Geruch, der Jahwe angenehm ist. Es ist ein Feueropfer für Jahwe. 26 Nimm dann die Brust von dem Einsetzungsopfer für Aaron und biete sie Jahwe schwingend dar. Das soll dein Anteil sein. 27 Dann sondere von dem Einsetzungsopfer für Aaron und seine Söhne das Bruststück des Schwingopfers und die Hinterkeule des Hebopfers ab, welche geschwungen und dann emporgehoben worden sind. (4. Mose 18.18) 28 Sie gehören Aaron und seinen Söhnen als dauerndes Anrecht gegenüber den Israeliten, denn es ist ein Hebopfer. Auch bei den Freudenopfern der Israeliten sind diese Stücke ein Hebopfer für Jahwe. 29 Die heiligen Gewänder Aarons gehen nach ihm auf seine Nachfolger über. In ihnen sollen sie gesalbt und geweiht werden. (2. Mose 29.9) 30 Derjenige von seinen Nachkommen, dem es zufällt, als sein Nachfolger ins Zelt der Gottesbegegnung zu gehen und im Heiligtum Dienst zu tun, soll die Kleider bei seiner Einsetzung sieben Tage lang tragen. 31 Das Fleisch des Einsetzungsopfers sollst du im Bereich des Heiligtums kochen. 32 Dann sollen Aaron und seine Söhne das Fleisch und das Brot im Korb am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung essen. 33 Sie sollen die Stücke essen, mit denen die Sühne vollzogen wurde, um sie zum Dienst zu weihen. Niemand sonst darf davon essen, es ist heilig. 34 Was vom Fleisch des Einsetzungsopfers und vom Brot am nächsten Morgen noch übrig ist, muss verbrannt werden. Man darf es nicht essen, es ist heilig. 35 An sieben Tagen nacheinander sollst du das ganze Einsetzungsopfer wiederholen. 36 Täglich sollst du einen jungen Stier als Sündopfer schlachten und den Altar entsündigen. Du sollst die Sühne an ihm vollziehen und ihn durch Salbung heiligen. 37 An sieben Tagen sollst du das wiederholen. Dann wird der Altar höchst heilig sein: Alles, was ihn berührt, ist dem Heiligtum verfallen." 38 "Jeden Tag sollst du zwei einjährige Lämmer als Brandopfer darbringen lassen, 39 das eine am Morgen, das zweite am späten Nachmittag. (Psalm 141.2) 40 Dazu kommen als Speisopfer jeweils zwei Litergefäße mit Feinmehl, das mit einem knappen Liter Öl aus zerstoßenen Oliven vermengt ist, und als Trankopfer je einen knappen Liter Wein. 41 Das ist ein Feueropfer für Jahwe, ein Geruch, der ihm angenehm ist. 42 Ihr sollt das als regelmäßiges Brandopfer vor Jahwe darbringen, und zwar am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung, also dort, wo ich euch begegnen werde, um mit dir zu reden. 43 Dort werde ich den Israeliten begegnen, und das Zelt wird durch meine Herrlichkeit geheiligt sein. (2. Mose 20.24) 44 Ich werde das Zelt der Gottesbegegnung und den Altar heiligen. Auch Aaron und seine Söhne mache ich heilig, damit sie mir als Priester dienen können. 45 Und ich werde mitten unter den Israeliten wohnen und ihr Gott sein. 46 Und sie werden erkennen, dass ich, Jahwe, ihr Gott bin, der sie aus Ägypten herausgeführt hat, um in ihrer Mitte zu wohnen; ich, Jahwe, ihr Gott."