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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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1. Könige - Kapitel 6

1 Im 480. Jahr nach dem Auszug der Israeliten aus Ägypten, es war das vierte Jahr, in dem Salomo über Israel regierte, im Mai, dem Blumenmonat, begann der König das Haus für Jahwe zu bauen. 2 Dieses Haus, das Salomo für Jahwe baute, war 30 Meter lang, 10 Meter breit und 15 Meter hoch. 3 Die Halle vor dem Haus war zehn Meter breit und fünf Meter tief. (1. Könige 7.15) (Johannes 10.23) 4 Im Haus waren auch Fensteröffnungen mit Rahmen und Gitterwerk. 5 Außen an den Seitenwänden und der Hinterwand ließ er einen mehrstöckigen Anbau errichten. 6 Der untere Anbau war zweieinhalb Meter breit, der mittlere drei Meter und der obere dreieinhalb Meter, weil sich die Mauer des Tempelhauses in diesen Stufen nach oben verjüngte. So mussten die Balken nicht in die Tempelmauer eingelassen werden, sondern konnten aufliegen. 7 Beim Bau des Hauses wurden Steine verwendet, die man schon im Steinbruch fertig behauen hatte. So waren weder Hämmer noch Meißel oder sonstige eiserne Werkzeuge auf der Baustelle zu hören. 8 Der Eingang zum Anbau war auf der rechten Seite des Hauses. Über Wendeltreppen gelangte man zum mittleren und oberen Stockwerk. 9 Als die Mauern fertig waren, ließ Salomo das Haus mit Balken und Bohlen aus Zedernholz decken. 10 Der Anbau fasste das Haus ganz mit Zedernbalken ein. Jedes Stockwerk war zweieinhalb Meter hoch. 11 Damals kam folgendes Wort Jahwes zu Salomo: 12 "Du baust mir dieses Haus. Wenn du nach meinen Ordnungen lebst, meine Vorschriften befolgst und meine Gebote hältst und darin lebst, dann werde ich auch zu meinem Wort stehen, das ich deinem Vater David gegeben habe. (2. Samuel 7.13) 13 Ich werde mitten unter den Israeliten wohnen und mein Volk Israel nicht verlassen." (2. Mose 29.45) 14 Nachdem Salomo den Rohbau vollendet hatte, 15 ließ er die Wände des Hauses mit Zedernholz täfeln, und zwar vom Fußboden bis zu den Deckbalken. Den Fußboden selbst ließ er mit Zypressenholz auslegen. 16 Zehn Meter vor der Rückwand des Hauses ließ er eine Zwischenwand aus Zedernholz errichten, um hinten einen Raum für das Höchstheilige zu schaffen. 17 Der Tempelraum davor war noch 20 Meter lang. 18 Er war ganz mit Zedernholz getäfelt, sodass keine Mauer mehr zu sehen war. Die Täfelung war mit Schnitzereien von wilden Kürbissen und Blütenkelchen versehen. 19 Den hinteren Raum im Haus ließ Salomo herrichten, weil er dort die Bundeslade Jahwes aufstellen wollte. 20 Dieser Raum war zehn Meter lang, zehn Meter breit und zehn Meter hoch. Er ließ ihn mit reinem Gold überziehen. Auch den Zedernholzaltar überzog er damit, 21 ebenso die Wände des Tempelhauses. Vor dem hinteren Raum ließ Salomo goldene Ketten anbringen. 22 So überzog er das ganze Haus vollständig mit Gold, auch den Altar, der zum hinteren Raum gehörte. 23 Im hinteren Raum ließ er zwei fünf Meter hohe Cherubim aus Olivenholz anfertigen. (2. Mose 37.7-9) 24 Ihre Flügel maßen je zweieinhalb Meter, sodass sie ausgespannt fünf Meter breit waren. 25 So war es auch bei dem anderen Cherub. Beide Cherubim hatten genau die gleiche Größe und Gestalt. 26 Beide waren fünf Meter hoch. 27 Er ließ die Cherubim mitten in diesem innersten Teil des Hauses aufstellen, sodass ihre ausgespannten Flügel sich in der Mitte berührten und außen bis an die Seitenwände reichten. 28 Auch die Cherubim wurden mit Gold überzogen. 29 Alle Wände des Hauses im inneren und im äußeren Raum wurden mit eingeschnitzten Reliefs von Cherubim, Palmen und Blumengebinden geschmückt. 30 Die Fußböden wurden mit Gold überzogen. 31 Der Eingang zum hinteren Raum bekam Türflügel aus Olivenholz, die von einem fünffach gestaffelten Türrahmen eingefasst waren. 32 Auf die beiden Türflügel waren Cherubim, Palmen und Blumengebinde eingeschnitzt. Sie wurden dann ganz mit Gold überzogen. In die Cherubim- und Palmenornamente wurde das Gold aufgehämmert. 33 Ebenso war es mit dem Eingang zum Tempelraum. Die vierfach gestaffelten Türrahmen waren aus Olivenholz. 34 Die beiden Türflügel, von denen jeder zwei drehbare Blätter besaß, bestanden aber aus Zypressenholz. 35 Sie waren mit eingeschnitzten Cherubim, Palmen und Blumengebinden verziert, deren Vertiefungen mit Gold ausgeschlagen wurden. 36 Den inneren Vorhof ließ Salomo mit einer Mauer von drei Lagen Quadern und einer Lage Zedernholzbalken umgeben. 37 Im Blumenmonat seines vierten Regierungsjahrs war die Grundmauer für das Haus Jahwes gelegt worden, (1. Könige 6.1) 38 und im November seines elften Jahrs, dem Regenmonat war es mit seiner gesamten Einrichtung vollendet. Sieben Jahre hatte Salomo daran gebaut.