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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, 1 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. 2 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. 3 
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. 4, 5 
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. 6, 7 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. 8 
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. 9 

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Psalm - Kapitel 36

Der Reichtum der Güte Gottes

1 Ein Psalm Davids, des Knechtes des HERRN, vorzusingen. 2 Es ist aus Grund meines Herzens von der Gottlosen Wesen gesprochen, daß keine Gottesfurcht bei ihnen ist. 10 
3 Sie schmücken sich untereinander selbst, daß sie ihre böse Sache fördern und andere verunglimpfem. 4 Alle ihre Worte sind schädlich und erlogen; sie lassen sich auch nicht weisen, daß sie Gutes täten; 5 sondern sie trachten auf ihrem Lager nach Schaden und stehen fest auf dem bösen Weg und scheuen kein Arges. 11 6 HERR, deine Güte reicht, soweit der Himmel ist, und deine Wahrheit, soweit die Wolken gehen. 12, 13 
7 Deine Gerechtigkeit steht wie die Berge Gottes und dein Recht wie eine große Tiefe. HERR, du hilfst Menschen und Vieh. 14 8 Wie teuer ist deine Güte, Gott, daß Menschenkinder unter dem Schatten deiner Flügel Zuflucht haben! 9 Sie werden trunken von den reichen Gütern deines Hauses, und du tränkest sie mit Wonne als mit einem Strom. 15 10 Denn bei dir ist die Quelle des Lebens, und in deinem Licht sehen wir das Licht. 16 11 Breite deine Güte über die, die dich kennen, und deine Gerechtigkeit über die Frommen.
12 Laß mich nicht von den Stolzen untertreten werden, und die Hand der Gottlosen stürze mich nicht; 13 sondern laß sie, die Übeltäter, daselbst fallen, daß sie verstoßen werden und nicht bleiben mögen.

Querverweise

1 4. Mose 30.1: Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.

2 3. Mose 25.10: Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen;

3 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt, die allerlei Mutter bricht bei den Kindern Israel, unter den Menschen und unter dem Vieh; denn sie sind mein.

4 4. Mose 18.14: Alles Verbannte in Israel soll dein sein.

5 4. Mose 21.2: Da gelobte Israel dem HERRN ein Gelübde und sprach: Wenn du dies Volk unter meine Hand gibst, so will ich ihre Städte verbannen.

6 1. Samuel 15.3: So zieh nun hin und schlage die Amalekiter und verbanne sie mit allem, was sie haben; schone ihrer nicht sondern töte Mann und Weib, Kinder und Säuglinge, Ochsen und Schafe, Kamele und Esel!

7 1. Samuel 15.9: Aber Saul und das Volk verschonten den Agag, und was gute Schafe und Rinder und gemästet war, und die Lämmer und alles, was gut war, und wollten's nicht verbannen; was aber schnöde und untüchtig war, das verbannten sie.

8 4. Mose 18.21: Den Kindern Levi aber habe ich alle Zehnten gegeben in Israel zum Erbgut für ihr Amt, das sie mir tun an der Hütte des Stifts.

9 3. Mose 26.46: Dies sind die Satzungen und Rechte und Gesetze, die der HERR zwischen ihm selbst und den Kindern Israel gestellt hat auf dem Berge Sinai durch die Hand Mose's.

10 Römer 3.18: Es ist keine Furcht Gottes vor ihren Augen."

11 Micha 2.1: Weh denen, die Schaden zu tun trachten und gehen mit bösen Tücken um auf ihrem Lager, daß sie es früh, wenn's licht wird, vollbringen, weil sie die Macht haben.

12 Psalm 57.11: Denn deine Güte ist, soweit der Himmel ist, und deine Wahrheit, soweit die Wolken gehen.

13 Psalm 108.5: Denn deine Gnade reicht, soweit der Himmel ist, und deine Wahrheit, soweit die Wolken gehen.

14 Psalm 125.1-2: Ein Lied im höhern Chor. Die auf den HERRN hoffen, die werden nicht fallen, sondern ewig bleiben wie der Berg Zion.

15 Psalm 23.5: Du bereitest vor mir einen Tisch im Angesicht meiner Feinde. Du salbest mein Haupt mit Öl und schenkest mir voll ein.

16 Jeremia 2.13: Denn mein Volk tut eine zwiefache Sünde: mich, die lebendige Quelle, verlassen sie und machen sich hier und da ausgehauenen Brunnen, die doch löcherig sind und kein Wasser geben.