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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 9

Die fünfte Plage: Viehseuche

1 Da sprach der HERR zu Mose: Gehe hinein zum Pharao und sprich zu ihm: So spricht der HERR, der Gott der Hebräer: Laß mein Volk gehen, daß es mir diene! (2. Mose 5.1) 2 Denn wenn du dich weigerst, sie ziehen zu lassen und sie weiter aufhältst, 3 siehe, so wird die Hand des HERRN kommen über dein Vieh auf dem Felde, über Pferde, Esel, Kamele, Rinder und Schafe, mit einer sehr schweren Viehseuche. (2. Mose 3.20) 4 Und der HERR wird einen Unterschied machen zwischen dem Vieh der Israeliten und dem Vieh der Ägypter, daß aus allem, was den Kindern Israel gehört, kein einziges sterbe. 5 Und der HERR bestimmte eine Zeit und sprach: Morgen wird der HERR solches im Lande tun! 6 Und der HERR tat solches am Morgen, und alles Vieh der Ägypter starb, aber von dem Vieh der Kinder Israel starb kein einziges. 7 Und der Pharao sandte Boten hin, und siehe, von dem Vieh Israels war nicht eines gestorben. Gleichwohl blieb das Herz des Pharao verhärtet, daß er das Volk nicht gehen ließ. (2. Mose 4.21)

Die sechste Plage: Geschwüre

8 Da sprach der HERR zu Mose und Aaron: Nehmet eure Hände voll Ofenruß, und Mose sprenge ihn vor dem Pharao gen Himmel, 9 daß er über ganz Ägyptenland stäube und zu Geschwüren werde, die als Blattern aufbrechen an Menschen und Vieh in ganz Ägyptenland. (5. Mose 28.27) 10 Da nahmen sie Ofenruß und standen vor dem Pharao, und Mose sprengte ihn gen Himmel. Da wurden Geschwüre daraus, die als Blattern aufbrachen an Menschen und Vieh, (Offenbarung 16.2) 11 also daß die Zauberer wegen der Geschwüre nicht vor Mose stehen konnten. Denn an den Zauberern und an allen Ägyptern waren Geschwüre. 12 Aber der HERR verstockte das Herz des Pharao, daß er nicht auf sie hörte, wie denn der HERR zu Mose gesagt hatte. (2. Mose 4.21)

Die siebte Plage: Hagel

13 Da sprach der HERR zu Mose: Mache dich am Morgen früh auf und tritt vor den Pharao und sprich zu ihm: So spricht der HERR, der Gott der Hebräer: Laß mein Volk gehen, daß es mir diene! (2. Mose 5.1) 14 Sonst will ich diesmal alle meine Plagen gegen dein Herz richten und gegen deine Knechte und gegen dein Volk, damit du erfahrest, daß auf der ganzen Erde nicht meinesgleichen ist. (2. Mose 8.6) 15 Denn ich hätte meine Hand schon ausstrecken und dich und dein Volk mit Pestilenz schlagen können, daß du von der Erde vertilgt worden wärest; 16 aber ich habe dich deswegen bestehen lassen, daß ich dir meine Macht zeige, und daß mein Name auf der ganzen Erde verkündigt werde. (2. Mose 7.3) (2. Mose 14.4) (Römer 9.17) 17 Stellst du dich aber meinem Volk noch weiter entgegen und willst es nicht ziehen lassen, 18 siehe, so will ich morgen um diese Zeit einen sehr schweren Hagel regnen lassen, desgleichen in Ägypten bisher nicht gewesen, seit der Zeit, da es gegründet wurde. (Hiob 38.22) 19 Und nun laß dein Vieh und alles, was du auf dem Felde hast, in Sicherheit bringen; denn auf alle Menschen und alles Vieh, die sich auf dem Felde befinden und nicht in den Häusern versammelt sind, auf die wird der Hagel fallen, und sie werden umkommen. 20 Wer nun von den Knechten des Pharao des HERRN Wort fürchtete, der ließ seine Knechte und sein Vieh in die Häuser fliehen; 21 welcher Herz sich aber nicht an des HERRN Wort kehrte, die ließen ihre Knechte und ihr Vieh auf dem Felde. 22 Da sprach der HERR zu Mose: Strecke deine Hand aus gen Himmel, damit es über ganz Ägyptenland hagle, über die Menschen und über das Vieh und über alles Gewächs auf dem Felde in Ägypten. 23 Also streckte Mose seinen Stab gen Himmel. Und der HERR ließ donnern und hageln, daß das Feuer auf die Erde schoß. Und der HERR ließ Hagel regnen auf Ägyptenland. (Offenbarung 16.21) 24 Es war aber zugleich Hagel und ein unaufhörliches Blitzen mitten in den Hagel hinein, so stark, daß desgleichen in ganz Ägypten niemals gewesen, seitdem es bevölkert ist. 25 Und der Hagel erschlug in ganz Ägyptenland alles, was auf dem Felde war, Menschen und Vieh. Auch zerschlug der Hagel alles Gewächs auf dem Felde und zerbrach alle Bäume auf dem Lande. 26 Nur im Lande Gosen, wo die Kinder Israel waren, hagelte es nicht. 27 Da schickte der Pharao hin und ließ Mose und Aaron rufen und sprach zu ihnen: Diesmal habe ich mich versündigt! Der HERR ist gerecht; ich aber und mein Volk sind schuldig! (2. Mose 10.16) 28 Bittet aber den HERRN, daß des Donners Gottes und des Hagels genug sei, so will ich euch ziehen lassen, damit ihr nicht länger hier bleibet! (2. Mose 8.4) 29 Mose sprach zu ihm: Wenn ich zur Stadt hinaus komme, so will ich meine Hände gegen den HERRN ausstrecken; so wird der Donner ablassen und kein Hagel mehr sein, damit du erfahrest, daß die Erde des HERRN ist! 30 Ich weiß aber, daß du und deine Knechte euch vor Gott, dem HERRN, noch nicht fürchtet. 31 Es waren aber der Flachs und die Gerste zerschlagen; denn die Gerste hatte Ähren und der Flachs Knospen getrieben. 32 Aber der Weizen und der Spelt waren nicht zerschlagen; denn die kommen später. 33 Nun ging Mose vom Pharao weg zur Stadt hinaus und streckte seine Hand aus gegen den HERRN, und der Donner und der Hagel ließen nach, und der Regen fiel nicht mehr auf die Erde. 34 Da aber der Pharao sah, daß der Regen, der Hagel und der Donner nachließen, versündigte er sich weiter und verhärtete sein Herz, er und seine Knechte. 35 Also ward das Herz des Pharao verstockt, daß er die Kinder Israel nicht ziehen ließ, wie der HERR durch Mose geredet hatte. (2. Mose 4.21)