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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 8

Die zweite Plage: Frösche

1 Der HERR sprach zu Mose: Geh hinein zum Pharao und sprich zu ihm: So spricht der HERR: Laß mein Volk gehen, daß es mir diene! 2 Weigerst du dich aber, dasselbe ziehen zu lassen, siehe, so will ich alle deine Landmarken mit Fröschen plagen, 3 daß der Fluß von Fröschen wimmle; die sollen heraufkommen in dein Haus und in deine Schlafkammer und auf dein Bett; auch in die Häuser deiner Knechte, unter dein Volk, in deine Backöfen und in deine Backtröge; (2. Mose 7.11) 4 und die Frösche sollen auf dich und auf dein Volk und auf alle deine Knechte kriechen. (2. Mose 8.24) (2. Mose 9.28) (2. Mose 10.17) 5 Und der HERR sprach zu Mose: Sage Aaron: Strecke deine Hand und deinen Stab aus über die Flüsse, über die Bäche und Seen, und laß Frösche über Ägyptenland kommen. 6 Und Aaron streckte seine Hand über die Wasser in Ägypten; und die Frösche kamen herauf und bedeckten das Land Ägypten. (2. Mose 9.14) (2. Mose 15.11) 7 Da taten die Zauberer mit ihrem Beschwören auch also und ließen Frösche über das Land Ägypten kommen. 8 Da berief der Pharao den Mose und Aaron und sprach: Bittet den HERRN, daß er die Frösche von mir nehme und von meinem Volk, so will ich das Volk ziehen lassen, daß es dem HERRN opfere! 9 Mose sprach zum Pharao: Du sollst die Ehre haben zu bestimmen, auf wann ich für dich, für deine Knechte und für dein Volk erbitten soll, daß die Frösche von dir und deinen Häusern vertrieben werden und nur im Flusse bleiben. 10 Er sprach: Auf morgen! Da sprach Mose: Wie du gesagt hast; auf daß du erfahrest, daß niemand ist wie der HERR, unser Gott! 11 So sollen die Frösche von dir und von deinen Häusern, von deinen Knechten und von deinem Volke genommen werden; nur im Flusse sollen sie bleiben. (2. Mose 4.21)

Die dritte Plage: Mücken

12 Also gingen Mose und Aaron vom Pharao; und Mose schrie zum HERRN der Frösche wegen, die er dem Pharao auferlegt hatte. 13 Und der HERR tat, wie Mose gesagt hatte. Die Frösche starben in den Häusern, in den Höfen und auf dem Felde. 14 Und sie häuften dieselben zusammen, hier einen Haufen und dort einen Haufen; und das Land stank davon. (2. Mose 9.11) 15 Da aber der Pharao sah, daß er Luft gekriegt hatte, verhärtete er sein Herz und hörte nicht auf sie, wie denn der HERR gesagt hatte. (2. Mose 4.21) (2. Mose 14.25)

Die dritte Plage: Mücken

16 Da sprach der HERR zu Mose: Sage zu Aaron: Strecke deinen Stab aus und schlage den Staub auf der Erde, daß er in ganz Ägyptenland zu Mücken werde. (2. Mose 5.1) 17 Sie taten also. Und Aaron streckte seine Hand aus mit seinem Stabe und schlug in den Staub auf der Erde, und er wurde zu Mücken in ganz Ägyptenland. 18 Die Zauberer versuchten mit ihrem Beschwören auch Mücken hervorzubringen; aber sie konnten es nicht. Und die Mücken kamen über die Menschen und das Vieh. (2. Mose 7.5) 19 Da sprachen die Zauberer zu Pharao: Das ist Gottes Finger! Aber das Herz des Pharao war verstockt, daß er nicht auf sie hörte, wie der HERR gesagt hatte.

Die vierte Plage: Hundsfliegen

20 Da sprach der HERR zu Mose: Mache dich morgen frühe auf und tritt zum Pharao (siehe, er wird ans Wasser gehen!) und sprich zu ihm: So spricht der HERR: Laß mein Volk gehen, daß es mir diene! 21 Denn wenn du mein Volk nicht ziehen lässest, siehe, so will ich über dich und über deine Knechte und über dein Volk und über deine Häuser Hundsfliegen kommen lassen, daß der Ägypter Häuser und das Feld, darauf sie sind, voller Hundsfliegen werden sollen. 22 Und ich will an demselben Tage mit dem Lande Gosen, da mein Volk wohnt, etwas Besonderes tun, daß keine Hundsfliegen daselbst seien, damit du erfahrest, daß ich, der HERR, inmitten des Landes bin. (1. Mose 43.32) 23 So will ich eine Scheidung setzen zwischen meinem und deinem Volk. Morgen soll das Zeichen geschehen. (2. Mose 3.18) 24 Und der HERR tat also. Und eine Menge Hundsfliegen kamen in das Haus des Pharao und in die Häuser seiner Knechte, ja über ganz Ägyptenland; und das Land ward von den Hundsfliegen verseucht. (2. Mose 8.4) 25 Da berief der Pharao Mose und Aaron und sprach: Gehet hin, opfert eurem Gott in diesem Lande! 26 Mose sprach: Das schickt sich nicht, daß wir also tun; denn wir würden dem HERRN, unserm Gott, der Ägypter Greuel opfern! Siehe, wenn wir dann der Ägypter Greuel vor ihren Augen opferten, würden sie uns nicht steinigen? 27 Drei Tagereisen weit wollen wir in die Wüste ziehen und dem HERRN, unserm Gott, opfern, wie er uns befehlen wird. 28 Da sprach der Pharao: Ich will euch ziehen lassen, daß ihr dem HERRN, eurem Gott, in der Wüste opfert; aber ziehet ja nicht weiter! Bittet für mich! (2. Mose 4.21) 29 Mose sprach: Siehe, ich gehe hinaus von dir und will den HERRN bitten, daß die Hundsfliegen morgen vom Pharao, von seinen Knechten und von seinem Volke genommen werden; nur daß der Pharao uns nicht mehr täusche, indem er das Volk doch nicht ziehen läßt, dem HERRN zu opfern! 30 Und Mose ging hinaus vom Pharao und bat den HERRN. 31 Und der HERR tat, wie Mose gesagt hatte, also daß die Hundsfliegen vom Pharao, von seinen Knechten und von seinem Volke wichen, so daß nicht eine übrigblieb. 32 Aber der Pharao verhärtete sein Herz auch diesmal und ließ das Volk nicht ziehen.