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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 36

Der Bau der Stiftshütte beginnt

1 Da arbeiteten Bezaleel und Oholiab und alle Männer, die weisen Herzens waren, denen der HERR Weisheit und Verstand gegeben hatte, zu wissen, wie sie allerlei Werke machen sollten zum Dienste des Heiligtums, nach allem dem, was der HERR geboten hatte. 2 Und Mose rief Bezaleel und Oholiab und alle Männer, die weisen Herzens waren, denen der HERR Weisheit ins Herz gegeben hatte, auch alle, die ihr Herz dazu trieb, daß sie hinzutraten, um an dem Werke zu arbeiten. 3 Und sie empfingen von Mose alle Gaben, welche die Kinder Israel brachten zu dem Werke des Dienstes am Heiligtum, daß es gemacht werde; und sie brachten immer noch alle Morgen ihre freiwilligen Gaben. 4 Da kamen alle Weisen, die am Werke des Heiligtums arbeiteten, ein jeder von seiner Arbeit, die sie machten, 5 und redeten mit Mose und sprachen: Das Volk bringt zu viel, mehr als zum Werke dieses Dienstes notwendig ist, das der HERR zu machen geboten hat! 6 Da gebot Mose, daß man durch das Lager ausrufen und sagen ließe: Niemand, es sei Mann oder Weib, soll mehr etwas anfertigen zur Abgabe an das Heiligtum! Also ward dem Volke gewehrt zu bringen; 7 denn des Stoffes war genug und noch übrig zu allerlei Werk, das zu machen war.

Die Zeltbahnen für die Stiftshütte

8 So machten nun alle Männer, die weisen Herzens waren unter den Arbeitern am Werke, die Wohnung, zehn Teppiche von gezwirnter weißer Baumwolle, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe, mit Cherubim künstlich durchwirkt! (2. Mose 26.1) 9 Die Länge eines Teppichs war achtundzwanzig Ellen und seine Breite vier Ellen, und sie hatten alle einerlei Maß. 10 Und er heftete je fünf Teppiche zusammen, einen an den andern. 11 Und er machte Schleifen von blauem Purpur am Ende der beiden Teppiche, am Ende, da sie zusammengefügt wurden. 12 Fünfzig Schleifen machte er an jedem Teppich, damit eine die andere faßte. 13 Und er machte fünfzig goldene Haften und fügte die Teppiche mit den Haften zusammen, einen an den andern, so daß die Wohnung ein Ganzes wurde. 14 Und er machte elf Teppiche von Ziegenhaaren zum Zelte über die Wohnung. 15 Dreißig Ellen lang und vier Ellen breit war jeder Teppich, alle elf nach einem Maß; 16 und er fügte fünf besonders zusammen und sechs besonders, 17 und machte je fünfzig Schleifen am Ende eines jeden Teppichs, damit sie zusammengeheftet würden. 18 Dazu machte er fünfzig eherne Haften, damit die Decke zu einem Ganzen zusammengefügt würde. 19 Und machte über die Hütte eine Decke von rötlichen Widderfellen und darüber noch eine Decke von Seehundsfellen.

Die Bretter für die Wände der Stiftshütte

20 Er machte auch Bretter zu der Wohnung von Akazienholz, aufrechtstehend. (2. Mose 26.15) 21 Zehn Ellen lang und anderthalb Ellen breit war ein jedes; 22 und an jedem zwei Zapfen, einer dem andern gegenüberstehend; also tat er mit allen Brettern zu der Wohnung. 23 Er machte aber die Bretter zur Wohnung also, daß zwanzig derselben auf der Seite gegen Mittag standen; 24 und machte vierzig silberne Füße unter die zwanzig Bretter, unter ein jedes Brett zwei Füße für die beiden Zapfen. 25 Desgleichen zur andern Seite der Wohnung, gegen Mitternacht, machte er auch zwanzig Bretter 26 und vierzig silberne Füße, unter ein jedes Brett zwei Füße. 27 Aber hinten an der Wohnung, gegen Abend, machte er sechs Bretter, 28 und zwei andere hinten an den beiden Ecken der Wohnung. 29 Diese waren also doppelt von unten auf, und oben zusammengefügt mit einem Ringe: Also machte er sie beide, an beiden Ecken, 30 so daß acht Bretter wurden und sechzehn silberne Füße, unter jedem Brett zwei Füße. 31 Und er machte Riegel von Akazienholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung, (2. Mose 26.26-30) 32 und fünf auf der andern Seite derselben, und fünf hinten, gegen Abend. 33 Und machte den Mittelriegel, daß er inwendig durch die Bretter hindurchging von einem Ende zum andern, 34 und er überzog die Bretter mit Gold; auch die Ringe für die Riegel machte er von Gold, und er überzog die Riegel mit Gold.

Die Vorhänge der Stiftshütte

35 Und machte den Vorhang aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und gezwirnter weißer Baumwolle, und machte Cherubim daran, künstlich gewirkt. (2. Mose 26.31) 36 Und machte zu denselben vier Säulen von Akazienholz und überzog sie mit Gold, und machte ihre Haken von Gold, und goß dazu vier silberne Füße. 37 Und machte einen Vorhang für die Tür der Hütte aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle, in Buntwirkerarbeit, 38 und fünf Säulen dazu mit ihren Haken, und überzog ihre Köpfe und ihre Querstangen mit Gold, und machte fünf eherne Füße dazu.