zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 32

Das Volk macht sich ein goldenes Kalb

1 Als aber das Volk sah, daß Mose vom Berg zu kommen verzog, sammelte es sich um Aaron und sprach zu ihm: Auf, mache uns Götter, die uns vorangehen! Denn wir wissen nicht, was diesem Manne Mose widerfahren ist, der uns aus Ägypten geführt hat. 2 Aaron sprach zu ihnen: Reißet die goldenen Ohrringe ab, die an den Ohren eurer Weiber, eurer Söhne und eurer Töchter sind, und bringet sie zu mir! 3 Da riß alles Volk seine goldenen Ohrringe ab, welche an ihren Ohren waren, und brachten sie zu Aaron. 4 Und er nahm sie von ihren Händen und bildete es mit dem Meißel und machte ein gegossenes Kalb. Da sprachen sie: Das sind deine Götter, Israel, die dich aus Ägypten geführt haben! (1. Könige 12.28) (Psalm 106.19-20) (Apostelgeschichte 7.41) 5 Als Aaron solches sah, baute er einen Altar vor demselben und ließ ausrufen und sprach: Morgen ist ein Fest für den HERRN! 6 Da standen sie am Morgen früh auf und opferten Brandopfer und brachten dazu Dankopfer; darnach setzte sich das Volk nieder, um zu essen und zu trinken, und sie standen auf, um zu spielen. (1. Korinther 10.7)

Gottes Zorn und Moses Fürbitte

7 Da sprach der HERR zu Mose: Geh, steig hinab; denn dein Volk, das du aus Ägypten geführt hast, hat Verderben angerichtet! 8 Sie sind eilends von dem Wege abgewichen, den ich ihnen geboten habe; sie haben sich ein gegossenes Kalb gemacht und haben es angebetet und ihm geopfert und gesagt: Das sind deine Götter, Israel, die dich aus Ägypten geführt haben! (2. Mose 20.4) (2. Mose 20.23) (2. Mose 32.4) 9 Und der HERR sprach zu Mose: Ich habe dieses Volk beobachtet, und siehe, es ist ein halsstarriges Volk. 10 So laß mich nun, daß mein Zorn über sie ergrimme und ich sie verzehre, so will ich dich zu einem großen Volk machen! (4. Mose 14.11) 11 Mose aber besänftigte das Angesicht des HERRN, seines Gottes, und sprach: Ach HERR, warum will dein Zorn über dein Volk ergrimmen, das du mit so großer Kraft und starker Hand aus Ägypten geführt hast? 12 Warum sollen die Ägypter sagen: Zum Unglück hat er sie ausgeführt, daß er sie im Gebirge erwürgte und von der Erde vertilgte? Kehre dich von dem Grimm deines Zorns und laß dich des Übels reuen, das du deinem Volk zugedacht hast! 13 Gedenke deiner Diener, Abraham, Isaak und Israel, denen du bei dir selbst geschworen und zu denen du gesagt hast: Ich will euren Samen mehren wie die Sterne am Himmel, und dieses ganze Land, das ich versprochen habe, will ich eurem Samen geben, und sie sollen es ewiglich besitzen! (1. Mose 22.16-17) (1. Mose 26.4) (1. Mose 28.14) 14 Da reute den HERRN des Übels, das er seinem Volke anzutun gedroht hatte.

Mose zerbricht die Bundestafeln

15 Mose aber wandte sich und stieg vom Berg hinab und hatte die zwei Tafeln des Zeugnisses in seiner Hand; die waren auf beiden Seiten beschrieben. 16 Und die Tafeln waren Gottes Werk, und die Schrift war Gottes Schrift, darein gegraben. (2. Mose 31.18) 17 Als nun Josua das Geschrei des Volkes hörte, das jauchzte, sprach er zu Mose: Es ist ein Kriegsgeschrei im Lager! 18 Er aber antwortete: Man singt da weder von Sieg noch Niederlage, sondern ich höre einen Wechselgesang! 19 Als er aber nahe zum Lager kam und das Kalb und den Reigen sah, entbrannte Moses Zorn, so daß er die Tafeln wegwarf und sie unten am Berg zerschmetterte. 20 Und er nahm das Kalb, das sie gemacht hatten, und verbrannte es mit Feuer und zermalmte es zu Pulver und stäubte es auf das Wasser und gab es den Kindern Israel zu trinken. 21 Zu Aaron aber sprach Mose: Was hat dir dieses Volk angetan, daß du eine so große Sünde über sie gebracht hast? 22 Mein Herr lasse seinen Zorn nicht ergrimmen; du weißt, daß dieses Volk bösartig ist. 23 Sie sprachen zu mir: Mache uns Götter, die uns vorangehen, denn wir wissen nicht, was aus diesem Mann Mose geworden ist, der uns aus Ägypten geführt hat. 24 Da sprach ich zu ihnen: Wer Gold hat, der reiße es ab! Da gaben sie mir's, und ich warf es ins Feuer; daraus ist das Kalb geworden!

Die Leviten üben Gericht an den Übertretern

25 Als nun Mose sah, daß das Volk zügellos geworden war (denn Aaron hatte ihm die Zügel schießen lassen, seinen Widersachern zum Spott), 26 stellte er sich unter das Tor des Lagers und sprach: Her zu mir, wer dem HERRN angehört! Da sammelten sich zu ihm alle Kinder Levis. 27 Und er sprach zu ihnen: So spricht der HERR, der Gott Israels: Gürte jeder sein Schwert an seine Lenden und gehet hin und her, von einem Tor zum andern im Lager, und erwürge ein jeder seinen Bruder, seinen Freund und seinen Nächsten! 28 Die Kinder Levis taten, wie ihnen Mose gesagt hatte, so daß an demselben Tage vom Volke bei dreitausend Männer fielen. 29 Und Mose sprach: Füllet heute eure Hände dem HERRN, ein jeder für seinen Sohn und für seinen Bruder, daß heute der Segen über euch gegeben werde! (2. Mose 28.41) (4. Mose 3.6-10) (5. Mose 33.8-11)

Mose verwendet sich vor Gott für das Volk

30 Am Morgen sprach Mose zum Volk: Ihr habt eine große Sünde getan! Und nun will ich zu dem HERRN hinaufsteigen, vielleicht kann ich Vergebung erlangen für eure Sünde. 31 Als nun Mose wieder zum HERRN kam, sprach er: Ach, das Volk hat eine große Sünde getan, daß sie sich goldene Götter gemacht haben! 32 Und nun vergib ihnen doch ihre Sünde; wo nicht, so tilge mich aus deinem Buch, das du geschrieben hast! (Psalm 69.29) (Daniel 12.1) (Lukas 10.20) (Römer 9.3) 33 Der HERR sprach zu Mose: Ich will den aus meinem Buche tilgen, der an mir sündigt! 34 So gehe nun hin und führe das Volk dahin, wovon ich dir gesagt habe. Siehe, mein Engel soll vor dir hergehen. Aber am Tage meiner Heimsuchung will ich ihre Sünde an ihnen heimsuchen! (2. Mose 33.2) (2. Mose 33.12) (2. Mose 33.14) 35 Also plagte der HERR das Volk wegen dessen, was sie mit dem Kalb getan, welches Aaron gemacht hatte.