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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 12

Das Passah – Die Verschonung Israels vor dem Gericht

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron im Ägyptenland und sprach: 2 Dieser Monat soll euch der erste Monat sein, und von ihm sollt ihr die Monate des Jahres anheben. (2. Mose 13.4) 3 Saget der ganzen Gemeinde Israel und sprechet: Am zehnten Tage dieses Monats verschaffe sich jeder Hausvater ein Lamm, ein Lamm für jede Haushaltung; 4 wenn aber die Haushaltung zu klein ist für ein Lamm, so nehme er es gemeinsam mit seinem Nachbar, welcher zunächst bei seinem Hause wohnt; dabei sollen sie für das Lamm die Zahl der Seelen berechnen, je nachdem ein jeder zu essen vermag. 5 Dieses Lamm aber soll vollkommen sein, ein Männlein und einjährig. Von den Lämmern und Ziegen sollt ihr es nehmen, (3. Mose 22.20) 6 und sollt es behalten bis auf den vierzehnten Tag dieses Monats. Und die ganze Versammlung der Gemeinde Israel soll es zwischen den Abendstunden schächten. 7 Und sie sollen von dem Blut nehmen und beide Türpfosten und die Oberschwellen der Häuser, darin sie essen, damit bestreichen. (2. Mose 12.13) (2. Mose 12.22) 8 Und sollen also in derselben Nacht das Fleisch essen, am Feuer gebraten, mit ungesäuertem Brot; mit bitteren Kräutern sollen sie es essen. 9 Ihr sollt nichts davon roh essen, auch nicht im Wasser gesotten, sondern nur am Feuer gebraten, sein Haupt samt seinen Schenkeln und den innern Teilen; 10 und sollt nichts davon übriglassen bis zum andern Morgen. Wenn aber etwas übrigbleibt bis zum Morgen, sollt ihr es mit Feuer verbrennen. 11 Also sollt ihr es aber essen: Um eure Lenden gegürtet, eure Schuhe an euren Füßen und eure Stäbe in euren Händen, und in Eile sollt ihr es essen; es ist des HERRN Passah. (Jesaja 52.12) 12 Denn ich will in derselben Nacht durch Ägypten gehen und alle Erstgeburt in Ägypten schlagen, vom Menschen an bis auf das Vieh, und will an allen Göttern der Ägypter Gerichte üben, ich, der HERR. (4. Mose 33.4) 13 Und das Blut soll euch zum Zeichen dienen an euren Häusern, darin ihr seid, daß, wenn ich das Blut sehe, ich an euch vorübergehe und euch die Plage nicht widerfahre, die euch verderbe, wenn ich die Ägypter schlagen werde. (Hebräer 11.28)

Die Einsetzung des Passahfestes

14 Und dieser Tag soll euch zum Gedächtnis sein, und ihr sollt ihn feiern als ein Fest des HERRN in allen euren Geschlechtern; als ewige Ordnung sollt ihr ihn feiern. 15 Sieben Tage lang sollt ihr ungesäuertes Brot essen, darum sollt ihr am ersten Tag den Sauerteig aus euren Häusern entfernen. Denn wer gesäuertes Brot ißt vom ersten Tage an bis auf den siebenten Tag, dessen Seele soll ausgerottet werden aus Israel! (2. Mose 13.7) 16 Ihr sollt aber am ersten Tage eine heilige Versammlung halten, desgleichen am siebenten Tage eine heilige Versammlung. Keine Arbeit sollt ihr tun; außer was zur Speise nötig ist für alle Seelen, das allein darf von euch besorgt werden. 17 Und beobachtet die Tage der ungesäuerten Brote! Denn eben an demselben Tage habe ich euer Heer aus Ägypten geführt; darum sollt ihr diesen Tag als ewige Ordnung beobachten in allen euren Geschlechtern. 18 Am vierzehnten Tage des ersten Monats, am Abend, sollt ihr ungesäuertes Brot essen bis an den einundzwanzigsten Tag des Monats, am Abend, 19 daß man sieben Tage lang keinen Sauerteig in euren Häusern finde. Denn wer gesäuertes Brot ißt, dessen Seele soll ausgerottet werden aus der Gemeinde Israel, er sei ein Fremdling oder Einheimischer im Lande. 20 So esset kein gesäuertes, sondern ungesäuertes Brot in allen euren Wohnungen! 21 Und Mose berief alle Ältesten in Israel und sprach zu ihnen: Machet euch auf und nehmet euch Lämmer für eure Familien und schächtet das Passah! 22 Und nehmet einen Büschel Ysop und tauchet ihn in das Blut im Becken und bestreicht mit diesem Blut im Becken die Oberschwelle und die zwei Türpfosten; und kein Mensch von euch gehe zu seiner Haustüre hinaus bis an den Morgen! 23 Denn der HERR wird umhergehen und die Ägypter schlagen. Und wenn er das Blut an der Oberschwelle und an den beiden Pfosten sehen wird, so wird er, der HERR, an der Tür vorübergehen und den Verderber nicht in eure Häuser kommen lassen, zu schlagen. 24 Und ihr sollt diese Verordnung beobachten als eine Satzung, welche dir und deinen Kindern auf ewig gilt! 25 Und wenn ihr in das Land kommt, das euch der HERR geben wird, wie er geredet hat, so haltet diesen Dienst. 26 Und wenn eure Kinder zu euch sagen werden: Was habt ihr da für einen Dienst? (1. Mose 18.19) (5. Mose 6.7) (5. Mose 6.20) 27 So sollt ihr sagen: Es ist das Passah-Opfer des HERRN, der an den Häusern der Kinder Israel vorüberschritt in Ägypten, als er die Ägypter schlug und unsere Häuser errettete. 28 Da neigte sich das Volk und betete an. Und die Kinder Israel gingen hin und taten solches; wie der HERR Mose und Aaron geboten hatte, also taten sie.

Die zehnte Plage: Der Tod aller Erstgeburt in Ägypten. Der Auszug Israels

29 Und es begab sich zu Mitternacht, da schlug der HERR alle Erstgeburt in Ägypten, von dem ersten Sohne des Pharao, der auf dem Throne saß, bis auf den ersten Sohn der Gefangenen, die in dem Gefängnisse waren, auch alle Erstgeburt des Viehes. (2. Mose 4.23) 30 Da stand der Pharao auf in derselben Nacht, er und alle seine Knechte und alle Ägypter; und es war ein großes Geschrei in Ägypten, denn es gab kein Haus, darin nicht ein Toter war. 31 Und er berief Mose und Aaron in der Nacht und sprach: Machet euch auf und ziehet aus von meinem Volke, ihr und die Kinder Israel, und gehet hin, dienet dem HERRN, wie ihr gesagt habt! 32 Nehmet auch eure Schafe und eure Rinder mit euch, wie ihr gesagt habt, und gehet hin und segnet mich auch! (2. Mose 10.26) 33 Und die Ägypter drangen sehr in das Volk, daß sie dasselbe eilends aus dem Lande trieben; denn sie sprachen: Wir sind alle des Todes! (2. Mose 6.1) 34 Und das Volk trug seinen Teig, ehe er gesäuert war, nämlich ihre Backtröge in ihre Kleider gebunden, auf ihren Achseln. 35 Und die Kinder Israel taten, wie Mose sagte, und forderten von den Ägyptern silberne und goldene Geschirre und Kleider. (2. Mose 11.2) 36 Dazu gab der HERR dem Volke bei den Ägyptern Gunst, daß sie ihrem Begehren willfahrten; und sie beraubten Ägypten. (2. Mose 3.21) 37 Also zogen die Kinder Israel aus von Raemses gen Sukkot, bei sechshunderttausend Mann Fußvolk, die Kinder nicht inbegriffen. 38 Auch zogen mit ihnen viele Mischlinge und Schafe und Rinder und sehr viel Vieh. 39 Und sie machten aus dem Teige, den sie aus Ägypten brachten, ungesäuerte Kuchen; denn er war nicht gesäuert, weil sie aus Ägypten vertrieben wurden und nicht verziehen konnten; und sie hatten sich sonst keine Zehrung zubereitet. 40 Die Zeit aber, welche die Kinder Israel in Ägypten gewohnt haben, beträgt vierhundertunddreißig Jahre. (1. Mose 15.13) 41 Als nun die vierhundertunddreißig Jahre verflossen waren, an eben diesem Tag ging das ganze Heer des HERRN aus Ägypten. 42 Darum wird diese Nacht dem HERRN gefeiert, weil er sie aus Ägypten geführt hat. Diese Nacht sollen alle Kinder Israel dem HERRN feiern, auch ihre künftigen Geschlechter.

Verordnungen zum Passah

43 Und der HERR sprach zu Mose und Aaron: Dies ist die Ordnung des Passah: Kein Fremder soll davon essen. 44 Wer aber ein um Geld erkaufter Knecht ist, den beschneide man; alsdann esse er davon. 45 Ein Beisasse und Taglöhner soll nicht davon essen. 46 In einem Hause soll man es essen. Ihr sollt vom Fleisch nichts vor das Haus hinaustragen, und kein Knochen werde ihm zerbrochen. (Johannes 19.36) 47 Die ganze Gemeinde Israel soll es feiern. 48 Wo sich aber ein Fremdling bei dir aufhält und dem HERRN das Passah halten will, der beschneide alles, was männlich ist; und dann erst mache er sich herzu, daß er es feiere und sei wie ein Einheimischer des Landes; denn kein Unbeschnittener soll davon essen. 49 Einerlei Gesetz soll dem Einheimischen und dem Fremdling gelten, der unter euch wohnt. (3. Mose 24.22) 50 Und alle Kinder Israel taten solches; wie der HERR dem Mose und Aaron geboten hatte, also taten sie; 51 aber der HERR führte an eben diesem Tag die Kinder Israel nach ihren Heerscharen aus Ägypten.