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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 10

Die achte Plage: Heuschrecken

1 Da sprach der HERR zu Mose: Gehe zum Pharao, denn ich habe sein und seiner Knechte Herz verstockt, daß ich diese meine Zeichen unter ihnen tue, 2 und daß du vor den Ohren deiner Kinder und Kindeskinder verkündigest, was ich in Ägypten ausgerichtet und wie ich meine Zeichen unter ihnen bewiesen habe, auf daß ihr erkennet, daß ich der HERR bin. (2. Mose 6.2) 3 Also gingen Mose und Aaron zum Pharao und sprachen zu ihm: So spricht der HERR, der Gott der Hebräer: Wie lange willst du dich vor mir nicht demütigen? Laß mein Volk gehen, daß es mir diene! (2. Mose 5.3) 4 Wenn du dich aber weigerst, mein Volk ziehen zu lassen, siehe, so lasse ich morgen Heuschrecken in dein Land kommen, 5 und sie sollen das Land so bedecken, daß man die Erde nicht sehen kann, und sie sollen den Rest auffressen, der gerettet worden und von dem Hagel übriggeblieben ist, und sollen alle eure grünenden Bäume auf dem Felde kahl fressen 6 und sollen dein Haus und aller deiner Knechte Häuser und aller Ägypter Häuser anfüllen, wie es deine Väter und Vorväter nie gesehen haben, seitdem sie im Lande sind, bis auf diesen Tag. Und er wandte sich und ging vom Pharao hinaus. 7 Da sprachen die Knechte des Pharao zu ihm: Wie lange soll uns dieser zum Fallstrick sein? Laß die Leute gehen, daß sie dem HERRN, ihrem Gott, dienen; merkst du noch nicht, daß Ägypten zugrunde geht? 8 Da holte man Mose und Aaron wieder zum Pharao; der sprach zu ihnen: Geht hin, dienet dem HERRN, eurem Gott! Welche sind es aber, die hingehen werden? 9 Mose sprach: Wir wollen mit unsern Jungen und Alten, mit unsern Söhnen und Töchtern, mit unsern Schafen und Rindern gehen; denn wir haben ein Fest des HERRN. (2. Mose 5.1) 10 Er sprach zu ihnen: Der HERR sei ebenso mit euch, wie ich euch samt euren Kindern ziehen lasse! Sehet da, ihr habt Böses im Sinn! 11 Nicht also, sondern ihr Erwachsenen geht hin und dienet dem HERRN; denn das habt ihr auch begehrt! Und man jagte sie weg vom Pharao. 12 Da sprach der HERR zu Mose: Strecke deine Hand über Ägypten, damit die Heuschrecken über Ägypten kommen und alles Gewächs im Lande auffressen samt allem, was vom Hagel übriggeblieben ist! (2. Mose 9.32) 13 Da streckte Mose seinen Stab über Ägyptenland aus, und der HERR ließ einen Ostwind über das Land wehen den ganzen Tag und die ganze Nacht; und am Morgen führte der Ostwind die Heuschrecken her. 14 Und die Heuschrecken kamen über ganz Ägyptenland und ließen sich nieder im ganzen Gebiet von Ägypten, so sehr viele, daß zuvor desgleichen niemals gewesen ist, noch künftig sein wird. 15 Denn sie bedeckten das ganze Land und verfinsterten es. Und sie fraßen alle Bodengewächse und alle Baumfrüchte, die vom Hagel übriggeblieben waren, und ließen nichts Grünes übrig an den Bäumen und an den Feldgewächsen in ganz Ägyptenland. 16 Da ließ der Pharao Mose und Aaron eilends rufen und sprach: Ich habe mich versündigt an dem HERRN, eurem Gott, und an euch. (2. Mose 9.27) 17 Und nun vergib mir meine Sünde nur noch diesmal und bittet den HERRN, euren Gott, daß er diesen Tod von mir abwende! (2. Mose 8.4) (1. Samuel 12.19) 18 Und er ging hinaus vom Pharao und bat den HERRN. (4. Mose 11.2) 19 Da wandte der HERR den Wind, daß er sehr stark aus dem Westen wehte und die Heuschrecken aufhob und sie ins Schilfmeer warf, so daß an allen Orten Ägyptens nicht eine übrig blieb. 20 Aber der HERR verstockte das Herz des Pharao, daß er die Kinder Israel nicht ziehen ließ. (2. Mose 4.21)

Die neunte Plage: Finsternis

21 Und der HERR sprach zu Mose: Strecke deine Hand gen Himmel, daß es im Ägyptenland so finster werde, daß man die Finsternis greifen kann! 22 Da streckte Mose seine Hand gen Himmel. Und es ward eine dicke Finsternis in ganz Ägyptenland, drei Tage lang, 23 daß während drei Tagen niemand den andern sah, noch jemand von seinem Platz aufstand. Aber bei allen Kindern Israel war es hell in ihren Wohnungen. 24 Da ließ der Pharao Mose rufen und sprach: Geht hin, dienet dem HERRN; nur eure Schafe und Rinder sollen hier bleiben; lasset auch eure Kinder mit euch ziehen! (2. Mose 10.10) 25 Mose sprach: Du mußt auch Schlachtopfer und Brandopfer in unsere Hände geben, daß wir sie dem HERRN, unserm Gott, darbringen können; 26 aber auch unser eigenes Vieh soll mit uns gehen, und nicht eine Klaue darf dahinten bleiben; denn von demselben werden wir nehmen zum Dienste des HERRN, unseres Gottes. Auch wissen wir nicht, womit wir dem HERRN dienen sollen, bis wir dorthin kommen. 27 Aber der HERR verstockte das Herz des Pharao, daß er sie nicht ziehen lassen wollte. (2. Mose 4.21) 28 Und Pharao sprach zu ihm: Gehe weg von mir und hüte dich, daß du nicht mehr vor mein Angesicht kommest; an welchem Tage du vor mein Angesicht kommst, sollst du sterben! 29 Mose antwortete: Wie du gesagt hast; ich will nicht mehr vor dein Angesicht kommen!