3. Mose - Kapitel 25
Sabbatjahr und Erlassjahr
1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; 1, 2 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. 3 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; 4, 5 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, 6 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. 7, 8 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, 9 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. 10 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.
Einlösung von Grundbesitz
25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. 1126 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. 12 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.
Verbot des Zinsnehmens
35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. 13 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.
Einlösung von Schuldsklaven
39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; 1440 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. 15, 16 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. 17 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.
2. Korinther - Kapitel 8
Die Geldsammlung für die Gemeinde in Jerusalem
1 Wir tun euch aber, ihr Brüder, die Gnade Gottes kund, welche den Gemeinden Mazedoniens gegeben worden ist. 18 2 Denn trotz vieler Trübsalsproben hat ihre überfließende Freude und ihre so tiefe Armut den Reichtum ihrer Gebefreudigkeit zutage gefördert. 3 Denn nach Vermögen, ja ich bezeuge es, über ihr Vermögen waren sie bereitwillig 4 und baten uns mit vielem Zureden um die Gnade, an dem Dienste für die Heiligen teilnehmen zu dürfen, 19 5 und nicht nur, wie wir es erhofften, sondern sich selbst gaben sie hin, zuerst dem Herrn und dann uns, durch den Willen Gottes, 6 so daß wir Titus zusprachen, dieses Liebeswerk, wie er es angefangen hatte, nun auch bei euch zu Ende zu führen. 7 Aber wie ihr in allen Stücken reich seid, an Glauben, am Wort, an Erkenntnis und an allem Eifer und der Liebe, die ihr zu uns habt, so möge auch dieses Liebeswerk reichlich bei euch ausfallen! 20, 21 8 Nicht als Gebot sage ich das, sondern um durch den Eifer anderer auch die Echtheit eurer Liebe zu erproben. 9 Denn ihr kennet die Gnade unsres Herrn Jesus Christus, daß er, obwohl er reich war, um euretwillen arm wurde, damit ihr durch seine Armut reich würdet! 22, 23 10 Und ich gebe meine Meinung hierüber ab: Es ist geziemend für euch, weil ihr nicht nur das Tun, sondern auch das Wollen seit vorigem Jahre angefangen habt, 11 daß ihr nun auch das Tun vollendet, damit der Geneigtheit des Willens auch das Vollenden entspreche, nach Maßgabe dessen, was ihr habt. 12 Denn wo der gute Wille vorhanden ist, da ist einer angenehm nach dem, was er hat, nicht nach dem, was er nicht hat. 24, 25 13 Dieses sage ich aber nicht, damit andere Erleichterung haben, ihr aber Bedrängnis; sondern nach dem Grundsatz der Gleichheit soll in der jetzigen Zeit euer Überfluß dem Mangel jener abhelfen, 14 auf daß auch ihr Überfluß eurem Mangel abhelfe, damit ein Ausgleich stattfinde, 15 wie geschrieben steht: «Wer viel sammelte, hatte nicht Überfluß, und wer wenig sammelte, hatte nicht Mangel.»Sendung des Titus und anderer Brüder
16 Gott aber sei Dank, der denselben Eifer für euch dem Titus ins Herz gegeben hat. 17 Denn er nahm nicht nur den Zuspruch an, sondern reiste, weil er so großen Eifer hatte, freiwillig zu euch ab. 26, 27, 28 18 Wir sandten aber den Bruder mit ihm, dessen Lob wegen des Evangeliums bei allen Gemeinden bekannt geworden ist. 29 19 Und nicht nur das, sondern er ist auch von den Gemeinden zu unserm Reisegefährten erwählt worden für dieses Liebeswerk, das von uns zur Ehre des Herrn selbst und zum Beweise unsres guten Willens besorgt wird, 30 20 indem wir das verhüten wollen, daß uns jemand dieser reichen Steuer halben, die durch uns besorgt wird, übel nachrede. 21 Denn wir sind auf das bedacht, was recht ist, nicht nur vor dem Herrn, sondern auch vor den Menschen. 22 Wir sandten aber mit ihnen unsern Bruder, den wir oft und in vielen Stücken als eifrig erfunden haben, der jetzt aber im großen Vertrauen zu euch noch viel eifriger ist. 23 Was Titus betrifft, so ist er mein Genosse und Mitarbeiter für euch; unsre Brüder aber sind Apostel der Gemeinden, eine Ehre Christi. 31, 32 24 So liefert nun den Beweis eurer Liebe und unsres Rühmens von euch ihnen gegenüber öffentlich vor den Gemeinden! 33Querverweise
1 2. Mose 23.10-11: Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seine Früchte einsammeln.
2 5. Mose 15.1: Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.
3 3. Mose 23.27: Des zehnten Tages in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag. Der soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; da sollt ihr euren Leib kasteien und dem HERRN opfern
4 Jesaja 61.2: zu verkündigen ein gnädiges Jahr des HERRN und einen Tag der Rache unsers Gottes, zu trösten alle Traurigen,
5 Lukas 4.19: und zu verkündigen das angenehme Jahr des HERRN."
6 1. Thessalonicher 4.6: und daß niemand zu weit greife und übervorteile seinen Bruder im Handel; denn der HERR ist der Rächer über das alles, wie wir euch zuvor gesagt und bezeugt haben.
7 3. Mose 26.5: und die Dreschzeit soll reichen bis zur Weinernte, und die Weinernte bis zur Zeit der Saat; und sollt Brots die Fülle haben und sollt sicher in eurem Lande wohnen.
8 1. Könige 5.5: daß Juda und Israel sicher wohnten, ein jeglicher unter seinem Weinstock und unter seinem Feigenbaum, von Dan bis gen Beer-Seba, solange Salomo lebte.
9 5. Mose 28.8: Der HERR wird gebieten dem Segen, daß er mit dir sei in deinem Keller und in allem, was du vornimmst, und wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat.
10 Psalm 39.13: Höre mein Gebet, HERR, und vernimm mein Schreien und schweige nicht über meine Tränen; denn ich bin dein Pilger und dein Bürger wie alle meine Väter.
11 Rut 4.3-4: Da sprach er zu dem Erben: Naemi, die vom Lande der Moabiter wiedergekommen ist, bietet feil das Stück Feld, das unsers Bruders war, Elimelechs.
12 4. Mose 35.1: Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach:
13 5. Mose 23.20: Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder Geld noch mit Speise noch mit allem, womit man wuchern kann.
14 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.
15 3. Mose 25.53: Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.
16 Epheser 6.9: Und ihr Herren, tut auch dasselbe gegen sie und lasset das Drohen; wisset, daß auch euer HERR im Himmel ist und ist bei ihm kein Ansehen der Person.
17 3. Mose 25.43: Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott.
18 Römer 15.26: Denn die aus Mazedonien und Achaja haben willig eine gemeinsame Steuer zusammengelegt den armen Heiligen zu Jerusalem.
19 Apostelgeschichte 11.29: Aber unter den Jüngern beschloß ein jeglicher, nach dem er vermochte, zu senden eine Handreichung den Brüdern, die in Judäa wohnten;
20 1. Korinther 1.5: daß ihr seid durch ihn an allen Stücken reich gemacht, an aller Lehre und in aller Erkenntnis;
21 1. Korinther 16.1-2: Was aber die Steuer anlangt, die den Heiligen geschieht; wie ich den Gemeinden in Galatien geordnet habe, also tut auch ihr.
22 Matthäus 8.20: Jesus sagt zu ihm: Die Füchse haben Gruben, und die Vögel unter dem Himmel haben Nester; aber des Menschen Sohn hat nicht, da er sein Haupt hin lege.
23 2. Korinther 2.7: daß ihr nun hinfort ihm desto mehr vergebet und ihn tröstet, auf daß er nicht in allzu große Traurigkeit versinke.
24 Sprüche 3.27-28: Weigere dich nicht, dem Dürftigen Gutes zu tun, so deine Hand von Gott hat, solches zu tun.
25 Markus 12.43: Und er rief seine Jünger zu sich und sprach zu ihnen: Diese arme Witwe hat mehr in den Gotteskasten gelegt denn alle, die eingelegt haben.
26 2. Korinther 7.7: nicht allein aber durch seine Ankunft, sondern auch durch den Trost, mit dem er getröstet war an euch, da er uns verkündigte euer Verlangen, euer Weinen, euren Eifer um mich, also daß ich mich noch mehr freute.
27 2. Korinther 7.15: Und er ist überaus herzlich wohl gegen euch gesinnt, wenn er gedenkt an euer aller Gehorsam, wie ihr ihn mit Furcht und Zittern habt aufgenommen.
28 2. Korinther 8.6: daß wir mußten Titus ermahnen, auf daß er, wie er zuvor angefangen hatte, also auch unter euch solche Wohltat ausrichtete.
29 2. Korinther 12.18: Ich habe Titus ermahnt und mit ihm gesandt einen Bruder. Hat euch etwa Titus übervorteilt? Haben wir nicht in einem Geist gewandelt? Sind wir nicht in einerlei Fußtapfen gegangen?
30 Galater 2.10: allein daß wir der Armen gedächten, welches ich auch fleißig bin gewesen zu tun.
31 2. Korinther 7.13: Derhalben sind wir getröstet worden, daß ihr getröstet seid. Überschwenglicher aber haben wir uns noch gefreut über die Freude des Titus; denn sein Geist ist erquickt an euch allen.
32 2. Korinther 12.18: Ich habe Titus ermahnt und mit ihm gesandt einen Bruder. Hat euch etwa Titus übervorteilt? Haben wir nicht in einem Geist gewandelt? Sind wir nicht in einerlei Fußtapfen gegangen?
33 2. Korinther 7.14: Denn was ich vor ihm von euch gerühmt habe, darin bin ich nicht zu Schanden geworden; sondern, gleichwie alles wahr ist, was ich von euch geredet habe, also ist auch unser Rühmen vor Titus wahr geworden.