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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Mose - Kapitel 49

Prophetische Segensworte für Jakobs Söhne

1 Und Jakob berief seine Söhne und sprach: Kommt zusammen, daß ich euch kundtue, was euch in künftigen Tagen begegnen wird! 2 Versammelt euch und merket auf, ihr Söhne Jakobs, höret auf euren Vater Israel! 3 Ruben, du bist mein erstgeborner Sohn, meine Kraft und der Anfang meiner Stärke, von hervorragender Würde und vorzüglicher Kraft. (1. Mose 29.32) (5. Mose 21.17) 4 Du warst wie kochendes Wasser, du sollst nicht den Vorzug haben; denn du bist auf deines Vaters Bett gestiegen, hast dazumal mein Lager entweiht; er stieg hinauf! (1. Mose 35.22) 5 Die Brüder Simeon und Levi Mordwerkzeuge sind ihre Messer! 6 Meine Seele komme nicht in ihren Kreis und meine Ehre vereine sich nicht mit ihrer Versammlung! Denn in ihrem Zorn haben sie Männer gemordet und in ihrer Willkür Ochsen verstümmelt. (1. Mose 34.25) (Psalm 16.9) 7 Verflucht sei ihr Zorn, weil er so heftig, und ihr Grimm, weil er so hartnäckig ist! Ich will sie verteilen unter Jakob und zerstreuen unter Israel. (Josua 19.1) (Josua 21.1) 8 Dich, Juda, werden deine Brüder loben! Deine Hand wird auf dem Nacken deiner Feinde sein; vor dir werden deines Vaters Kinder sich neigen. (4. Mose 10.14) (Richter 1.1-2) 9 Juda ist ein junger Löwe; mit Beute beladen stiegst du, mein Sohn, empor! Er ist niedergekniet und hat sich gelagert wie ein Löwe und wie eine Löwin; wer darf ihn aufwecken? (4. Mose 23.24) (Offenbarung 5.5) 10 Es wird das Zepter nicht von Juda weichen, noch der Herrscherstab von seinen Füßen, bis daß der Schilo kommt und ihm die Völkerschaften unterworfen sind. (4. Mose 24.17) (1. Chronik 5.2) (Hebräer 7.14) 11 Er wird sein Füllen an den Weinstock binden; und der Eselin Junges an die Edelrebe; er wird sein Kleid im Weine waschen und seinen Mantel in Traubenblut; 12 seine Augen sind dunkel vom Wein und seine Zähne weiß von Milch. 13 Sebulon wird an der Anfurt des Meeres wohnen und den Schiffen zur Anfurt dienen, und er lehnt sich an Sidon an. (Josua 19.10) 14 Issaschar ist ein knochiger Esel, der zwischen den Hürden liegt; 15 und weil er sah, daß die Ruhe gut und das Land lieblich war, so neigte er seine Schultern zum Tragen und wurde ein fronpflichtiger Knecht. 16 Dan wird sein Volk richten als einer der Stämme Israels (Richter 13.25) 17 Dan wird eine Schlange am Wege sein, eine Otter auf dem Pfad, die das Roß in die Fersen beißt, daß der Reiter rücklings stürzt. 18 O HERR, ich warte auf dein Heil! (Psalm 119.166) (Habakuk 2.3) 19 Den Gad drängt eine Schar; aber er drängt sie zurück. 20 Für Asser ist sein Brot zu fett; aber er gibt königliche Leckerbissen. (Josua 19.24) 21 Naphtali ist eine ausgelassene Hirschkuh und kann schöne Worte machen. (Richter 4.6-10) 22 Joseph ist ein junger Fruchtbaum, ein junger Fruchtbaum an der Quelle; seine Zweige klettern über die Mauer hinaus. (Hosea 13.15) 23 Es haben ihn zwar die Schützen heftig beschossen und bekämpft; 24 aber sein Bogen blieb unerschütterlich und seine Arme und seine Hände wurden gelenkt von den Händen des Mächtigen Jakobs, vom Namen des Hirten, des Felsens Israels. 25 Von deines Vaters Gott werde dir geholfen, und Gott der Allmächtige segne dich mit Segnungen vom Himmel herab, mit Segnungen der Tiefe, die unten liegt, mit Segnungen von Brüsten und Mutterschoß! 26 Die Segnungen deines Vaters überragen die Segnungen meiner Eltern, sie reichen bis an die ewigen Hügel; mögen sie kommen auf Josephs Haupt, auf den Scheitel des Fürsten unter seinen Brüdern! (1. Mose 45.8) 27 Benjamin ist ein reißender Wolf; am Morgen verzehrt er Raub und am Abend teilt er sich in die Beute. (Richter 20.25) (1. Samuel 9.1-2) 28 Diese alle sind Stämme Israels, ihrer zwölf; und das ist's, was ihr Vater zu ihnen geredet und womit er sie gesegnet hat; und zwar segnete er einen jeden mit einem besonderen Segen.

Jakobs Tod

29 Und er gebot ihnen und sprach: Ich werde zu meinem Volk versammelt werden; begrabet mich bei meinen Vätern in der Höhle auf dem Acker Ephrons, des Hetiters, (1. Mose 23.16-20) (1. Mose 47.30) 30 in der Höhle Machpelah, Mamre gegenüber im Lande Kanaan, wo Abraham den Acker gekauft hat von Ephron, dem Hetiter, zum Erbbegräbnis. 31 Daselbst hat man Abraham und sein Weib Sarah begraben, desgleichen Isaak und sein Weib Rebekka, und dort habe ich auch Lea begraben; (1. Mose 25.9) (1. Mose 35.29) 32 der Acker und seine Höhle wurde den Hetitern abgekauft. 33 Als aber Jakob seine Befehle an seine Söhne vollendet hatte, zog er seine Füße aufs Bett zurück, verschied und ward zu seinem Volke versammelt.