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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Mose - Kapitel 43

Die zweite Reise der Söhne Jakobs nach Ägypten

1 Aber die Hungersnot drückte das Land. 2 Und als sie alles Korn aufgezehrt hatten, das sie aus Ägypten hergebracht, sprach ihr Vater zu ihnen: Geht und kauft uns wieder ein wenig Getreide zur Speise! 3 Aber Juda antwortete und sprach zu ihm: Der Mann hat uns ernstlich bezeugt und gesagt: Ihr sollt mein Angesicht nicht sehen, es sei denn euer Bruder mit euch! (1. Mose 42.15) 4 Sendest du nun unsern Bruder mit uns, so wollen wir hinabziehen und dir Getreide zur Speise kaufen. 5 Lässest du ihn aber nicht gehen, so reisen wir nicht hinab; denn der Mann hat zu uns gesagt: Ihr sollt mein Angesicht nicht sehen, es sei denn euer Bruder mit euch! 6 Da sprach Israel: Warum habt ihr mir das zuleid getan, daß ihr dem Mann verrietet, daß ihr noch einen Bruder habt? 7 Sie sprachen: Der Mann forschte so genau nach uns und unsrer Verwandtschaft und sprach: Lebt euer Vater noch? Habt ihr noch einen Bruder? Da gaben wir ihm Auskunft, wie es sich verhielte. Konnten wir denn wissen, daß er sagen würde: Bringt euren Bruder herab? (1. Mose 42.7) 8 Und Juda sprach zu seinem Vater Israel: Gib mir den Knaben mit, so wollen wir uns auf den Weg machen, daß wir leben und nicht sterben, wir und du und unsre Kinder! 9 Ich will für ihn bürgen, von meiner Hand sollst du ihn fordern; wenn ich ihn dir nicht wiederbringe und ihn vor dein Angesicht stelle, so habe ich mein ganzes Leben verwirkt vor dir. 10 Wenn wir nicht gezögert hätten, so wären wir jetzt schon zum zweitenmal zurück! 11 Da sprach ihr Vater Israel zu ihnen: Muß es denn doch sein, so macht es so: Nehmt in eure Säcke von den berühmtesten Erzeugnissen des Landes und bringt sie dem Mann zum Geschenk: ein wenig Balsam, ein wenig Honig, Tragakanth und Ladanum, Pistazien und Mandeln. (Sprüche 18.16) 12 Nehmt auch den doppelten Betrag Geld in eure Hände und erstattet das zurückerhaltene Geld, das oben in euren Säcken war, eigenhändig wieder; vielleicht ist da ein Irrtum geschehen. (1. Mose 42.27) (1. Mose 42.35) 13 Und nehmt euren Bruder mit, macht euch auf und kehrt zu dem Manne zurück. 14 Und der allmächtige Gott gebe euch Barmherzigkeit vor dem Manne, daß er euch euren andern Bruder wieder mitgebe und Benjamin! Ich aber, wenn ich doch der Kinder beraubt sein soll, so sei ich ihrer beraubt! (1. Mose 42.36) 15 Da nahmen die Männer das Geschenk und doppelt soviel Geld in ihre Hand, und auch Benjamin, machten sich auf und reisten nach Ägypten und traten vor Joseph. 16 Als nun Joseph den Benjamin bei ihnen sah, sprach er zu seinem Hofmeister: Führe die Männer ins Haus hinein, schlachte und richte zu; denn sie sollen mit mir zu Mittag essen. 17 Der Mann tat, wie ihm Joseph gesagt hatte, und führte die Männer in Josephs Haus. 18 Da fürchteten sich die Männer, weil sie in Josephs Haus geführt wurden und sprachen: Man führt uns hinein um des Geldes willen, welches das erstemal wieder in unsre Säcke gekommen ist, daß man über uns herfalle und uns überwältige und uns zu Sklaven mache samt unsern Eseln! (1. Mose 42.28) 19 Darum wandten sie sich an den Mann, der über Josephs Haus war und redeten vor der Haustür mit ihm 20 und sprachen: Bitte, mein Herr, wir sind schon einmal hier gewesen, um Korn zu kaufen; 21 da ist es uns begegnet, als wir in die Herberge kamen und unsre Säcke öffneten, daß eines jeglichen Geld oben in seinem Sacke lag, unser Geld nach seinem vollen Gewicht. 22 Nun haben wir es wieder mit uns gebracht und anderes Geld dazu, um Getreide zu kaufen; wir wissen nicht, wer unser Geld in unsre Säcke gelegt hat. 23 Er sprach zu ihnen: Friede sei mit euch! Fürchtet euch nicht! Euer Gott und eures Vaters Gott hat euch einen Schatz in eure Säcke gegeben! Euer Geld ist mir zugekommen. Und er führte Simeon zu ihnen hinaus. (1. Mose 42.24) 24 Und der Mann führte die Männer in Josephs Haus und gab ihnen Wasser, daß sie ihre Füße wuschen, und gab ihren Eseln Futter. (1. Mose 18.4) 25 Sie aber richteten das Geschenk zu, bis Joseph kam zur Mittagszeit; denn sie hatten gehört, daß sie dort essen sollten. 26 Als nun Joseph nach Hause kam, brachten sie ihm das Geschenk, das in ihren Händen war, ins Haus und fielen vor ihm zur Erde nieder. 27 Und er fragte sie, wie es ihnen gehe und sprach: Geht es auch eurem alten Vater wohl, von dem ihr mir sagtet? Lebt er noch? (1. Mose 42.13) 28 Sie antworteten: Es geht deinem Knechte, unsrem Vater, wohl; er lebt noch! Und sie verbeugten sich und fielen vor ihm nieder. (1. Mose 37.7) (1. Mose 37.9) 29 Als er aber seine Augen erhob und seinen Bruder Benjamin sah, seiner Mutter Sohn, fragte er: Ist das euer jüngerer Bruder, von dem ihr mir gesprochen habt? Und er sprach: Gott sei dir gnädig, mein Sohn! 30 Darnach aber zog sich Joseph zurück; denn sein Herz entbrannte gegen seinen Bruder; und er suchte einen Ort auf, wo er weinen konnte, und ging in sein Gemach und weinte daselbst. 31 Dann aber wusch er sein Angesicht, ging hinaus, nahm sich zusammen und sprach: Tragt das Essen auf! 32 Und man trug ihm und ihnen besonders auf, desgleichen den Ägyptern, die mit ihm aßen, auch besonders; denn die Ägypter dürfen nicht mit den Hebräern zusammen essen, es ist ihnen ein Greuel. (1. Mose 46.34) (2. Mose 8.22) 33 Sie mußten aber vor ihm sitzen, der Erstgeborene zu oberst und der jüngste zu unterst, so daß die Männer einander verwundert anschauten. 34 Und man trug ihnen von dem auf, was vor seinem Angesichte gestanden hatte; dem Benjamin aber ward fünfmal mehr aufgetragen als ihnen allen. Und sie tranken und wurden fröhlich mit ihm.