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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Mose - Kapitel 38

Juda und seine Nachkommen von der Tamar

1 Es begab sich um jene Zeit, daß Juda von seinen Brüdern hinabzog und sich zu einem Adullamiter wandte, der Hira hieß. 2 Und Juda sah daselbst die Tochter eines Kanaaniters, der Schua hieß, und er nahm sie und kam zu ihr. 3 Und sie empfing und gebar einen Sohn, den hieß sie Er. 4 Und sie empfing abermal und gebar einen Sohn, den hieß sie Onan. 5 Sie fuhr fort und gebar einen Sohn, den hieß sie Sela. Er war aber zu Kesib, als sie denselben gebar. 6 Und Juda gab seinem erstgebornen Sohn Er ein Weib, die hieß Tamar. 7 Aber Er, der Erstgeborne Judas, war böse vor dem HERRN, darum tötete ihn der HERR. 8 Da sprach Juda zu Onan: Komm zu deines Bruders Weib und vollziehe mit ihr die Pflichtehe, daß du deinem Bruder Samen erweckest! (5. Mose 25.5) 9 Da aber Onan wußte, daß der Same nicht sein eigen sein sollte, ließ er es, wenn er zu seines Bruders Weib ging, auf die Erde fallen und verderbte es, um seinem Bruder keinen Samen zu geben. 10 Es gefiel aber dem HERRN übel, was er tat; da tötete er ihn auch. 11 Da sprach Juda zu Tamar, seines Sohnes Weib: Bleib als Witwe in deines Vaters Hause, bis mein Sohn Sela erwachsen ist! Denn er dachte, vielleicht könnte er auch sterben, wie seine Brüder. Also ging Tamar hin und blieb in ihres Vaters Hause. 12 Als nun viele Tage verflossen waren, starb Schuas Tochter, Judas Weib. Und nachdem Juda ausgetrauert hatte, ging er hinauf zu seinen Schafherden gen Timna, er und Hira, sein Freund von Adullam. 13 Da ward der Tamar angesagt: Siehe, dein Schwiegervater geht hinauf nach Timna, seine Schafe zu scheren! 14 Da legte sie die Witwenkleider von sich, die sie trug, bedeckte sich mit einem Schleier und verhüllte sich und setzte sich ans Tor von Enaim, am Wege nach Timna. Denn sie sah, daß Sela erwachsen war und sie ihm nicht zum Weibe gegeben wurde. 15 Als nun Juda sie sah, glaubte er, sie sei eine Dirne; denn sie hatte ihr Angesicht bedeckt. 16 Und er machte sich zu ihr am Wege und sprach: Laß mich doch zu dir kommen! Denn er wußte nicht, daß sie seines Sohnes Weib war. Sie antwortete: Was willst du mir geben, daß du zu mir kommest? (3. Mose 18.15) 17 Er sprach: Ich will dir einen Ziegenbock von der Herde schicken! Sie antwortete: So gib mir ein Pfand, bis du mir ihn schickst! 18 Er sprach: Was willst du, daß ich dir zum Pfand gebe? Sie antwortete: Deinen Ring und deine Schnur und deinen Stab, den du in deinen Händen hast! Da gab er es ihr und ging zu ihr, und sie ward von ihm schwanger. 19 Und sie machte sich auf und ging hin und tat ihren Schleier ab und legte wieder ihre Witwenkleider an. 20 Juda aber sandte den Ziegenbock durch seinen Freund, den Adullamiter, um das Pfand von dem Weibe zurückzuerhalten; aber er fand sie nicht. 21 Da fragte er die Leute an jenem Ort und sprach: Wo ist die Dirne, die bei Enaim am Wege saß? Sie antworteten: Es ist keine Dirne hier gewesen! 22 Und er kam wieder zu Juda und sprach: Ich habe sie nicht gefunden; dazu sagen die Leute an jenem Ort, es sei keine Dirne dort gewesen. 23 Juda sprach: So soll sie das Pfand für sich behalten, damit wir nicht zuschanden werden! Siehe, ich habe den Bock geschickt, aber du hast sie nicht gefunden. 24 Aber nach drei Monaten ward Juda angezeigt: Deine Sohnsfrau Tamar hat gehurt, dazu siehe, ist sie von Hurerei schwanger geworden! Juda sprach: Führt sie hinaus, daß sie verbrannt werde! 25 Und als man sie hinausführte, schickte sie zu ihrem Schwiegervater und sprach: Von dem Manne bin ich schwanger geworden, dem das gehört. Und sie sprach: Untersuche doch, wem gehört dieser Ring und die Schnur und der Stab? 26 Juda sah genauer zu und sprach: Sie ist gerechter als ich; denn ich habe sie nicht meinem Sohn Sela gegeben! Doch erkannte er sie nicht mehr. 27 Und als sie gebären sollte, siehe, da waren Zwillinge in ihrem Leibe. 28 Und als sie gebar, kam eine Hand heraus; da nahm die Hebamme einen roten Faden und band ihn darum und sprach: Der ist zuerst herausgekommen! 29 Als dieser aber seine Hand wieder hineinzog, siehe, da kam sein Bruder heraus. Und sie sprach: Warum hast du dir einen solchen Riß gemacht? Und man hieß ihn Perez. (Matthäus 1.3) 30 Darnach kam sein Bruder heraus, der den roten Faden um die Hand hatte; man hieß ihn Serach.