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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Mose - Kapitel 35

Gott segnet Jakob in Bethel

1 Und Gott sprach zu Jakob: Mache dich auf, ziehe hinauf nach Bethel und wohne daselbst und baue dort einen Altar dem Gott, der dir erschienen ist, da du vor deinem Bruder Esau flohest! (1. Mose 28.12) (1. Mose 31.13) 2 Da sprach Jakob zu seinem Haus und zu allen, die bei ihm waren: Tut von euch weg die fremden Götter, die unter euch sind, und reinigt euch und wechselt eure Kleider! (1. Mose 31.19) (Josua 24.23) (1. Samuel 7.3) 3 So wollen wir uns aufmachen und nach Bethel hinaufziehen, daß ich daselbst einen Altar errichte dem Gott, der mir geantwortet hat zur Zeit meiner Not, und der mit mir gewesen ist auf dem Wege, den ich gezogen bin! (1. Mose 28.15) (1. Mose 28.20-22) 4 Da lieferten sie Jakob alle fremden Götter aus, die in ihren Händen waren, samt den Ringen, die sie an ihren Ohren trugen, und Jakob verbarg sie unter der Eiche, die bei Sichem steht. (Josua 24.26) (Richter 9.6) 5 Darnach brachen sie auf; und der Schrecken Gottes fiel auf die umliegenden Städte, daß sie die Söhne Jakobs nicht verfolgten. 6 Als nun Jakob nach Lus kam, das im Lande Kanaan liegt (das ist Bethel), er und alles Volk, das bei ihm war, 7 baute er daselbst einen Altar und nannte den Ort «El-Bethel», weil sich Gott ihm daselbst geoffenbart hatte, als er vor seinem Bruder floh. (1. Mose 12.8) 8 Da starb Debora, die Amme der Rebekka, und ward begraben unterhalb von Bethel, unter der Eiche, die man Klageeiche nennt. 9 Und Gott erschien Jakob zum zweitenmal, seitdem er aus Mesopotamien gekommen war, und segnete ihn. 10 Und Gott sprach zu ihm: Dein Name ist Jakob, aber du sollst nicht mehr Jakob heißen, sondern Israel soll dein Name sein! Und so nannte er sich Israel. (1. Mose 32.29) 11 Und Gott sprach zu ihm: Ich bin der allmächtige Gott, sei fruchtbar und mehre dich! Ein Volk und eine Völkergemeinde soll von dir kommen, und Könige sollen aus deinen Lenden hervorgehen; (1. Mose 17.1) (1. Mose 17.6) (1. Mose 28.3-4) 12 das Land aber, das ich Abraham und Isaak gegeben habe, das will ich dir und deinem Samen nach dir geben! 13 Und Gott fuhr auf von ihm an dem Ort, da er mit ihm geredet hatte. (1. Mose 17.22) 14 Da richtete Jakob eine Säule auf an dem Ort, wo er mit ihm geredet hatte, einen Denkstein, und goß ein Trankopfer darauf aus und schüttete Öl darüber; (1. Mose 28.18-19) 15 und Jakob nannte den Ort, wo Gott mit ihm geredet hatte, Bethel.

Die Geburt Benjamins. Der Tod Rahels

16 Darnach brachen sie von Bethel auf; und als sie nur noch ein Stück Weges bis Ephrata zu gehen hatten, gebar Rahel; und sie hatte eine schwere Geburt. 17 Als ihr aber die Geburt so schwer fiel, sprach die Geburtshelferin: Fürchte dich nicht; du hast auch diesmal einen Sohn! 18 Als ihr aber die Seele entschwand, weil sie am Sterben war, nannte sie seinen Namen Benoni; sein Vater aber nannte ihn Benjamin. 19 Und Rahel starb und ward begraben am Wege nach Ephrata, das ist Bethlehem. (Micha 5.1) 20 Und Jakob stellte eine Denksäule auf über ihrem Grab; das ist Rahels Grabmal geblieben bis auf diesen Tag.

Jakobs Heimkehr zu seinem Vater. Tod Isaaks

21 Und Israel zog weiter und schlug sein Zelt jenseits des Herdenturmes auf. (Micha 4.8) 22 Es begab sich aber, während Israel in dem Lande wohnte, daß Ruben sich mit seines Vaters Kebsweib Bilha verging; und Israel vernahm es. (1. Mose 49.4) 23 Jakob aber hatte zwölf Söhne. Die Söhne Leas waren diese: Ruben, der erstgeborne Sohn Jakobs, Simeon, Levi, Juda, Issaschar und Sebulon; 24 die Söhne Rahels waren Joseph und Benjamin; 25 die Söhne Bilhas, Rahels Magd: Dan und Naphtali; 26 die Söhne Silpas, Leas Magd: Gad und Asser. Das sind die Söhne Jakobs, die ihm in Mesopotamien geboren wurden. 27 Und Jakob kam zu seinem Vater Isaak gen Mamre, bei Kirjath-Arba, das ist Hebron, woselbst Abraham und Isaak Fremdlinge gewesen sind. 28 Und Isaak ward hundertundachtzig Jahre alt. 29 Und Isaak nahm ab, starb und ward zu seinem Volk versammelt, alt und lebenssatt; und seine Söhne Esau und Jakob begruben ihn. (1. Mose 25.8)