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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Mose - Kapitel 30

Jakobs Familie wächst

1 Als aber Rahel sah, daß sie dem Jakob keine Kinder gebar, ward sie eifersüchtig auf ihre Schwester und sprach zu Jakob: Schaffe mir auch Kinder, wo nicht, so sterbe ich. 2 Jakob aber ward sehr zornig auf Rahel und sprach: Bin ich denn an Gottes Statt, der dir Leibesfrucht versagt? (Psalm 127.3) 3 Sie aber sprach: Siehe, da ist meine Magd Bilha, komm zu ihr, daß sie in meinen Schoß gebäre, und ich doch durch sie Nachkommen erhalte! (1. Mose 16.2) 4 Und sie gab ihm ihre Magd Bilha zum Weibe, und Jakob kam zu ihr. 5 Bilha aber empfing und gebar dem Jakob einen Sohn. 6 Da sprach Rahel: Gott hat mir Recht verschafft und meine Stimme erhört und mir einen Sohn gegeben; darum hieß sie ihn Dan. 7 Und Bilha, die Magd Rahels, empfing abermal und gebar dem Jakob einen zweiten Sohn. 8 Da sprach Rahel: Ich habe mit meiner Schwester gerungen, als ränge ich mit Gott, und habe auch gewonnen! Darum hieß sie ihn Naphtali. 9 Als nun Lea sah, daß sie innehielt mit Gebären, nahm sie ihre Magd Silpa und gab sie Jakob zum Weibe. (1. Mose 29.35) 10 Und Silpa, Leas Magd, gebar dem Jakob einen Sohn. 11 Da sprach Lea: Ich habe Glück! und hieß ihn Gad. 12 Darnach gebar Silpa, Leas Magd, dem Jakob einen zweiten Sohn. 13 Da sprach Lea: Die Töchter werden mich glücklich preisen! Und sie hieß ihn Asser. 14 Ruben aber ging aus zur Zeit der Weizenernte und fand Liebesäpfel auf dem Felde und brachte sie heim zu seiner Mutter Lea. Da sprach Rahel zu Lea: Gib mir einen Teil der Liebesäpfel deines Sohnes! 15 Sie antwortete ihr: Ist das ein Geringes, daß du mir meinen Mann genommen hast? Und willst du auch die Liebesäpfel meines Sohnes nehmen? Rahel sprach: Er soll dafür diese Nacht bei dir schlafen zum Entgelt für die Liebesäpfel deines Sohnes! 16 Da nun Jakob am Abend vom Felde kam, ging ihm Lea entgegen und sprach: Du sollst zu mir kommen, denn ich habe dich erkauft um die Liebesäpfel meines Sohnes. Und er schlief in jener Nacht bei ihr. 17 Und Gott erhörte Lea, und sie empfing und gebar dem Jakob den fünften Sohn. 18 Da sprach Lea: Gott hat mir gelohnt, daß ich meinem Mann meine Magd gegeben habe, und hieß ihn Issaschar. 19 Lea empfing abermal und gebar dem Jakob den sechsten Sohn. 20 Und Lea sprach: Gott hat mich mit einer guten Gabe beschenkt! Nun wird mein Mann wieder bei mir wohnen, denn ich habe ihm sechs Söhne geboren, und sie hieß ihn Sebulon. 21 Darnach gebar sie eine Tochter, welche sie Dina hieß. 22 Aber Gott gedachte an Rahel, und Gott erhörte ihr Gebet und machte sie fruchtbar. (1. Samuel 1.19) 23 Und sie empfing und gebar einen Sohn und sprach: Gott hat meine Schmach von mir genommen! (Jesaja 4.1) (Lukas 1.25) 24 Und sie hieß ihn Joseph und sprach: Gott wolle mir noch einen Sohn dazu geben!

Jakobs Reichtum nimmt zu

25 Da nun Rahel den Joseph geboren hatte, sprach Jakob zu Laban: Entlasse mich, daß ich an meinen Ort und in mein Land ziehe! 26 Gib mir meine Weiber und Kinder, um welche ich dir gedient habe, daß ich gehen kann! Denn du weißt, welche Dienste ich dir geleistet habe. (1. Mose 29.20) (1. Mose 29.30) 27 Laban antwortete: Ach, daß ich doch in deinen Augen Gnade fände! Ich habe es geahnt; und doch hat mich der HERR um deinetwillen gesegnet. (1. Mose 39.5) 28 Und er sprach: Bestimme mir deinen Lohn, so will ich ihn dir geben! 29 Jakob sprach: Du weißt, wie ich dir gedient habe, und was aus deinem Vieh unter meiner Pflege geworden ist. 30 Denn es war wenig, was du vor meiner Ankunft hattest, nun aber ist viel daraus geworden, und der HERR hat dich gesegnet, wo ich hingekommen bin; und nun, wann soll ich auch für mein Haus sorgen? 31 Er sprach: Was soll ich dir denn geben? Jakob sprach: Du brauchst mir gar nichts zu geben! Wenn du mir nur tun willst, was ich jetzt sage, so will ich deine Herden wieder weiden. 32 Ich will heute durch alle deine Herden gehen, und du sollst daraus absondern alle gesprenkelten und gefleckten Schafe, auch alle schwarzen Schafe unter den Lämmern und alle gefleckten und gesprenkelten Ziegen; und das soll mein Lohn sein. 33 So wird alsdann meine Gerechtigkeit für mich sprechen am künftigen Tag vor deinen Augen, wenn du zu meinem Lohn kommst; alles, was weder gesprenkelt noch gefleckt ist unter den Ziegen und was nicht schwarz ist unter den Lämmern bei mir, das soll als gestohlen gelten. 34 Da sprach Laban: Gut, es sei so, wie du gesagt hast! 35 Und er sonderte noch am gleichen Tag die gestreiften und gefleckten Böcke aus und alle gesprenkelten Ziegen, alles, woran etwas Weißes war, und alles, was schwarz war unter den Lämmern, und tat es unter die Hand seiner Söhne. 36 Und er machte einen Abstand von drei Tagereisen zwischen sich und Jakob; dieser aber weidete die übrigen Schafe Labans. 37 Da nahm Jakob frische Ruten von Pappeln, Mandel und Platanenbäumen und schälte weiße Streifen dran, indem er das Weiße an den Ruten bloßlegte; 38 und legte die Ruten, die er abgeschält hatte, in die Tränkrinnen, wohin die Schafe zum Trinken kamen, gerade vor die Schafe hin. 39 Wenn sie dann beim Kommen zur Tränke brünstig wurden, so empfingen sie angesichts der Ruten und warfen Gestreifte, Gesprenkelte und Gefleckte. 40 Die Lämmer aber sonderte Jakob ab und richtete das Angesicht der Schafe gegen die gefleckten und schwarzen in der Herde Labans; und er machte sich besondere Herden und tat sie nicht zu Labans Schafen. 41 Und jedesmal, wenn die Zeit kam, wo die kräftigen Schafe brünstig wurden, legte Jakob die Ruten in die Tränkrinnen vor die Augen der Schafe, damit sie über den Ruten empfingen; 42 wenn aber die Schwachen brünstig wurden, legte er sie nicht hinein. So erhielt Laban die schwachen und Jakob die starken. 43 Und der Mann wurde außerordentlich reich und bekam viele Schafe, Knechte und Mägde, Kamele und Esel. (1. Mose 12.16)