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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; 1, 2 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. 3 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; 4, 5 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, 6 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. 7, 8 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, 9 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. 10 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. 11 
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. 12 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. 13 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; 14 
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. 15, 16 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. 17 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Sprüche - Kapitel 11

1 Falsche Waage ist Jahwe ein Gräuel, / nur volles Gewicht gefällt ihm gut. 18, 19, 20 2 Kommt Übermut, dann kommt auch Schande, / doch Weisheit ist mit Demut verknüpft. 21, 22 3 Aufrichtige werden von Redlichkeit geführt; / Treulose zerfrisst ihre Falschheit. 23 4 Reichtum nützt nichts, wenn Gott zornig ist, / ein gottgefälliges Leben rettet vom Tod. 24 5 Dem Aufrichtigen ebnet sein Gehorsam den Weg, / doch Gottlose kommen durch ihre Bosheit zu Fall. 6 Die Aufrichtigen rettet ihre Treue, / die Treulosen fängt die eigene Gier. 7 Wenn der Gottlose stirbt, vergeht seine Hoffnung, / und seine Erwartungen verlieren sich. 25 8 Der Gerechte wird aus Bedrängnis befreit, / der Gottlose kommt stattdessen hinein. 26, 27 9 Wer Gott verachtet, verdirbt auch seinen Nächsten, / wer lebt, wie es Gott gefällt, wird durch Erkenntnis befreit. 10 Geht es den Gerechten wohl, freut sich die Stadt, / kommen die Gottlosen um, jubelt sie auf. 11 Durch den Segen der Frommen kommt eine Stadt hoch, / doch das Reden der Gottlosen reißt sie herab. 28, 29 12 Wer über andere lästert, hat keinen Verstand, / doch ein Verständiger hält seinen Mund. 13 Wer als Verleumder umherzieht, gibt Anvertrautes preis, / doch ein Zuverlässiger hält die Sache geheim. 14 Ohne Führungskunst zerfällt ein Volk, / Rettung kommt durch viele Berater. 15 Wer für einen Fremden bürgt, ist übel dran, / doch wer den Handschlag hasst, ist sicher. 30 16 Durch Liebenswürdigkeit kommt eine Frau zu Ehren, / durch Tatkraft Männer zu Vermögen. 17 Wer zu anderen gütig ist, tut sich selber wohl, / doch ein Grausamer schneidet sich ins eigene Fleisch. 18 Unsicher ist der Gewinn des Gottlosen; / wer lebt, wie es Gott gefällt, erhält sicheren Lohn. 19 So gewiss die Gottgerechtigkeit zum Leben führt, / so sicher führt die Jagd nach dem Bösen zum Tod. 31 20 Verschlagene Menschen verabscheut Jahwe, / doch die, die geradlinig leben, gefallen ihm gut. 21 Die Hand darauf: Der Böse bleibt nicht ungestraft! / Aber die Nachkommen des Gerechten bleiben verschont. 22 Wie ein goldener Ring im Rüssel einer Sau / ist eine schöne Frau, die keinen Anstand hat. 32 23 Wer lebt, wie es Gott gefällt, darf lauter Gutes erwarten; / doch wer Gott missachtet, hofft nur auf Zorn. 33 24 Mancher teilt mit vollen Händen aus und bekommt doch immer mehr, / ein anderer spart über Gebühr und wird doch arm dabei. 25 Wer andern Gutes tut, dem geht es selber gut, / wer anderen Erfrischung gibt, wird selbst erfrischt. 34 26 Wer in Notzeiten Getreide hortet, wird von den Leuten verwünscht, / wer es aber verkauft, den segnen sie. 27 Wer auf das Gute aus ist, findet Gefallen bei Gott; / wer Böses ausheckt, zieht es sich auf den Hals. 28 Wer auf sein Geld vertraut, kommt zu Fall; / doch wer lebt, wie es Gott gefällt, wird sprossen wie das frische Grün. 35 29 Wer seine Familie zerrüttet, steht am Schluss vor dem Nichts, / und der Dumme wird ein Sklave des Weisen. 30 Der Gerechte ist ein Baum des Lebens; / und der Weise gewinnt Menschen für sich. 36, 37 31 Wer gottgefällig lebt, bekommt den Lohn schon auf der Erde, / wer Gott verachtet und in Sünde lebt, erst recht. 38 

Querverweise

1 2. Mose 23.10-11: Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seine Früchte einsammeln.

2 5. Mose 15.1: Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.

3 3. Mose 23.27: Des zehnten Tages in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag. Der soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; da sollt ihr euren Leib kasteien und dem HERRN opfern

4 Jesaja 61.2: zu verkündigen ein gnädiges Jahr des HERRN und einen Tag der Rache unsers Gottes, zu trösten alle Traurigen,

5 Lukas 4.19: und zu verkündigen das angenehme Jahr des HERRN."

6 1. Thessalonicher 4.6: und daß niemand zu weit greife und übervorteile seinen Bruder im Handel; denn der HERR ist der Rächer über das alles, wie wir euch zuvor gesagt und bezeugt haben.

7 3. Mose 26.5: und die Dreschzeit soll reichen bis zur Weinernte, und die Weinernte bis zur Zeit der Saat; und sollt Brots die Fülle haben und sollt sicher in eurem Lande wohnen.

8 1. Könige 5.5: daß Juda und Israel sicher wohnten, ein jeglicher unter seinem Weinstock und unter seinem Feigenbaum, von Dan bis gen Beer-Seba, solange Salomo lebte.

9 5. Mose 28.8: Der HERR wird gebieten dem Segen, daß er mit dir sei in deinem Keller und in allem, was du vornimmst, und wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat.

10 Psalm 39.13: Höre mein Gebet, HERR, und vernimm mein Schreien und schweige nicht über meine Tränen; denn ich bin dein Pilger und dein Bürger wie alle meine Väter.

11 Rut 4.3-4: Da sprach er zu dem Erben: Naemi, die vom Lande der Moabiter wiedergekommen ist, bietet feil das Stück Feld, das unsers Bruders war, Elimelechs.

12 4. Mose 35.1: Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach:

13 5. Mose 23.20: Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder Geld noch mit Speise noch mit allem, womit man wuchern kann.

14 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.

15 3. Mose 25.53: Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.

16 Epheser 6.9: Und ihr Herren, tut auch dasselbe gegen sie und lasset das Drohen; wisset, daß auch euer HERR im Himmel ist und ist bei ihm kein Ansehen der Person.

17 3. Mose 25.43: Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott.

18 3. Mose 19.35: Ihr sollt nicht unrecht handeln im Gericht mit der Elle, mit Gewicht, mit Maß.

19 Sprüche 16.11: Rechte Waage und Gewicht ist vom HERRN; und alle Pfunde im Sack sind seine Werke.

20 Sprüche 20.10: Mancherlei Gewicht und Maß ist beides Greuel dem HERRN.

21 Sprüche 16.18: Wer zu Grunde gehen soll, der wird zuvor stolz; und Hochmut kommt vor dem Fall.

22 Sprüche 18.12: Wenn einer zu Grunde gehen soll, wird sein Herz zuvor stolz; und ehe man zu Ehren kommt, muß man zuvor leiden.

23 Psalm 52.7: Darum wird dich Gott auch ganz und gar zerstören und zerschlagen und aus deiner Hütte reißen und aus dem Lande der Lebendigen ausrotten. (Sela.)

24 Sprüche 10.2: Unrecht Gut hilft nicht; aber Gerechtigkeit errettet vor dem Tode.

25 Sprüche 10.28: Das Warten der Gerechten wird Freude werden; aber der Gottlosen Hoffnung wird verloren sein.

26 Jesaja 43.3: Denn ich bin der HERR, dein Gott, der Heilige in Israel, dein Heiland. Ich habe Ägypten für dich als Lösegeld gegeben, Mohren und Seba an deine Statt.

27 Sprüche 21.18: Der Gottlose muß für den Gerechten gegeben werden und der Verächter für die Frommen.

28 Sprüche 28.12: Wenn die Gerechten Oberhand haben, so geht's sehr fein zu; wenn aber Gottlose aufkommen, wendet sich's unter den Leuten.

29 Sprüche 29.2: Wenn der Gerechten viel sind, freut sich das Volk; wenn aber der Gottlose herrscht, seufzt das Volk.

30 Sprüche 6.1-2: Mein Kind, wirst du Bürge für deinen Nächsten und hast deine Hand bei einem Fremden verhaftet,

31 Sprüche 19.23: Die Furcht des HERRN fördert zum Leben, und wird satt bleiben, daß kein Übel sie heimsuchen wird.

32 Sprüche 31.30: Lieblich und schön sein ist nichts; ein Weib, das den HERRN fürchtet, soll man loben.

33 Sprüche 11.7: Wenn der gottlose Mensch stirbt, ist seine Hoffnung verloren und das Harren des Ungerechten wird zunichte.

34 Sprüche 19.17: Wer sich des Armen erbarmt, der leihet dem HERRN; der wird ihm wieder Gutes vergelten.

35 Psalm 52.9-10: "Siehe, das ist der Mann, der Gott nicht für seinen Trost hielt, sondern verließ sich auf seinen großen Reichtum und war mächtig, Schaden zu tun."

36 Sprüche 3.18: Sie ist ein Baum des Lebens allen, die sie ergreifen; und selig sind, die sie halten.

37 Sprüche 15.4: Ein heilsame Zunge ist ein Baum des Lebens; aber eine lügenhafte macht Herzeleid.

38 1. Petrus 4.17-18: Denn es ist Zeit, daß anfange das Gericht an dem Hause Gottes. So aber zuerst an uns, was will's für ein Ende werden mit denen, die dem Evangelium nicht glauben?