3. Mose - Kapitel 25
Sabbatjahr und Erlassjahr
1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; 1, 2 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. 3 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; 4, 5 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, 6 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. 7, 8 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, 9 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. 10 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.
Einlösung von Grundbesitz
25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. 1126 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. 12 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.
Verbot des Zinsnehmens
35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. 13 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.
Einlösung von Schuldsklaven
39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; 1440 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. 15, 16 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. 17 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.
Richter - Kapitel 3
1 Einige Völker ließ Jahwe im Land bleiben, um durch sie die späteren Generationen der Israeliten zu prüfen, die von den Kämpfen um Kanaan nichts mehr wussten. 18 2 Er wollte erkennen, wie sich diese Generationen, die den Krieg nicht mehr kannten, verhalten würden, wenn er sie den Krieg zu führen lehrte. 3 Dazu gebrauchte er die fünf Fürsten der Philister, alle Kanaaniter und Sidonier und die Hiwiter, die im Libanongebirge zwischen dem Baal-Hermon und Lebo-Hamat wohnen. 19 4 Durch sie sollten die Israeliten auf die Probe gestellt werden, damit in Erfahrung gebracht würde, ob sie den Geboten Jahwes, die er ihren Vorfahren durch Mose gegeben hatte, gehorchen würden. 5 Die Israeliten wohnten also unter den Kanaanitern, Hetitern, Amoritern, Perisitern, Hiwitern und Jebusitern. 6 Und was taten sie? Sie nahmen sich deren Töchter zu Frauen und verheirateten ihre eigenen Töchter mit deren Söhnen. Und sie dienten deren Göttern. 20 7 Ja, die Israeliten taten, was Jahwe als böse ansah. Sie vergaßen Jahwe, ihren Gott, und dienten den Baalen und den Ascheren. 8 Da flammte Jahwes Zorn gegen Israel auf, und er lieferte sie der Gewalt von Kuschan-Rischatajim aus, einem König im oberen Mesopotamien. Acht Jahre lang mussten die Israeliten ihm dienen. 9 Da schrien sie zu Jahwe um Hilfe und er ließ ihnen einen Retter erstehen: Otniel, der Sohn von Kalebs jüngerem Bruder Kenas. 21 10 Der Geist Gottes erfüllte ihn, und er wurde Richter in Israel. Dann zog er gegen den Syrerkönig Kuschan-Rischatajim in den Kampf und brachte ihm eine schwere Niederlage bei, weil Jahwe ihn in seine Gewalt gegeben hatte. 22 11 Daraufhin hatte das Land 40 Jahre lang Ruhe vor seinen Feinden, bis Otniel starb. 12 Aber die Israeliten taten weiterhin Böses vor Jahwe. Da gab Jahwe Eglon, dem König der Moabiter, Macht über Israel, und zwar weil sie taten, was Jahwe missfiel. 13 Eglon verbündete sich mit den Ammonitern und Amalekitern. Er besiegte Israel und besetzte die Palmenstadt. 23 14 Achtzehn Jahre lang mussten die Israeliten dem Moabiterkönig Eglon Tribut zahlen. 15 Da schrien sie zu Jahwe um Hilfe und er ließ ihnen einen Retter erstehen: Ehud Ben-Gera, einen Linkshänder aus dem Stamm Benjamin. Die Israeliten hatten ihn ausgewählt, den Tribut an König Eglon zu überbringen. 16 Da ließ sich Ehud einen beidseitig geschliffenen Dolch schmieden und gürtete ihn an seine rechte Hüfte unter sein Gewand. 17 So vorbereitet ließ er dem König von Moab den Tribut überbringen. Dieser Eglon war übrigens ein sehr fetter Mann. 18 Nach der Übergabe schickte Ehud die Leute, die den Tribut getragen hatten, nach Hause. 19 Er selbst kehrte bei den Götterbildern, die in der Nähe von Gilgal standen, wieder um und ging noch einmal zurück. "Ich habe eine geheime Botschaft an dich, o König!", sagte er. "Pst! Ksch!", machte Eglon. Da gingen alle Diener des Königs hinaus. 20 Nun trat Ehud an den König heran - er saß nämlich in dem kühlen Obergemach, das für ihn allein bestimmt war - und sagte: "Eine Sache Gottes habe ich für dich!" Sogleich erhob sich dieser vom Sitz. 21 Da fasste Ehud mit der linken Hand den Dolch, der an seiner rechten Seite hing, und stieß ihn dem König in den Bauch. 22 Die Klinge drang so tief ein, dass das Fett auch den Griff noch umschloss, denn Ehud riss den bis zum Gesäß eingedrungenen Dolch nicht wieder heraus. 23 Danach verriegelte er die Tür des Obergemachs, stieg durchs Fenster und ging über die Vorhalle hinaus. 24 Als er gegangen war, kamen Eglons Diener und sahen, dass die Türflügel des Obergemachs verriegelt waren. "Er verrichtet wohl gerade seine Notdurft in der kühlen Kammer", meinten sie. 25 Sie warteten aber vergeblich, denn er öffnete die Tür nicht. Schließlich holten sie einen Schlüssel und schlossen auf. Da lag ihr Herr tot auf dem Boden. 26 Während die Diener gewartet hatten, war Ehud entkommen. Er war schon an den Götterbildern vorbei und konnte sich nach Seira in Sicherheit bringen. 27 Sobald er dort angekommen war, blies er überall auf dem Gebirge Efraïm das Signalhorn. Da zogen die Männer Israels hinter ihm her vom Gebirge hinab. 28 "Folgt mir!", rief er, "Jahwe hat eure Feinde, die Moabiter in eure Hand gegeben." So folgten sie ihm bis ins Jordantal hinunter und besetzten die Flussübergänge, sodass die Moabiter nicht entkommen konnten. 29 Damals erschlugen sie an die 10.000 Moabiter, alles starke und kriegstüchtige Männer. Keiner entkam. 30 An diesem Tag musste sich Moab der Gewalt Israels unterwerfen. Daraufhin hatte das Land 80 Jahre lang Ruhe vor seinen Feinden. 31 Nach Ehud trat Schamgar Ben-Anat auf. Er erschlug 600 Philister mit einem Stab, der eine scharfe Spitze hatte, und normalerweise zum Antreiben von Rindern verwendet wurde. Auch er rettete die Israeliten vor ihren Feinden.Querverweise
1 2. Mose 23.10-11: Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seine Früchte einsammeln.
2 5. Mose 15.1: Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.
3 3. Mose 23.27: Des zehnten Tages in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag. Der soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; da sollt ihr euren Leib kasteien und dem HERRN opfern
4 Jesaja 61.2: zu verkündigen ein gnädiges Jahr des HERRN und einen Tag der Rache unsers Gottes, zu trösten alle Traurigen,
5 Lukas 4.19: und zu verkündigen das angenehme Jahr des HERRN."
6 1. Thessalonicher 4.6: und daß niemand zu weit greife und übervorteile seinen Bruder im Handel; denn der HERR ist der Rächer über das alles, wie wir euch zuvor gesagt und bezeugt haben.
7 3. Mose 26.5: und die Dreschzeit soll reichen bis zur Weinernte, und die Weinernte bis zur Zeit der Saat; und sollt Brots die Fülle haben und sollt sicher in eurem Lande wohnen.
8 1. Könige 5.5: daß Juda und Israel sicher wohnten, ein jeglicher unter seinem Weinstock und unter seinem Feigenbaum, von Dan bis gen Beer-Seba, solange Salomo lebte.
9 5. Mose 28.8: Der HERR wird gebieten dem Segen, daß er mit dir sei in deinem Keller und in allem, was du vornimmst, und wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat.
10 Psalm 39.13: Höre mein Gebet, HERR, und vernimm mein Schreien und schweige nicht über meine Tränen; denn ich bin dein Pilger und dein Bürger wie alle meine Väter.
11 Rut 4.3-4: Da sprach er zu dem Erben: Naemi, die vom Lande der Moabiter wiedergekommen ist, bietet feil das Stück Feld, das unsers Bruders war, Elimelechs.
12 4. Mose 35.1: Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach:
13 5. Mose 23.20: Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder Geld noch mit Speise noch mit allem, womit man wuchern kann.
14 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.
15 3. Mose 25.53: Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.
16 Epheser 6.9: Und ihr Herren, tut auch dasselbe gegen sie und lasset das Drohen; wisset, daß auch euer HERR im Himmel ist und ist bei ihm kein Ansehen der Person.
17 3. Mose 25.43: Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott.
18 Richter 2.22: daß ich Israel durch sie versuche, ob sie auf dem Wege des HERRN bleiben, daß sie darin wandeln, wie ihre Väter geblieben sind, oder nicht.
19 Josua 13.3: vom Sihor an, der vor Ägypten fließt bis an die Grenze Ekrons gegen Mitternacht, die den Kanaanitern zugerechnet wird, fünf Herren der Philister, nämlich der Gaziter, der Asdoditer, der Askaloniter, der Gathiter der Ekroniter, und die Avviter;
20 5. Mose 7.3: Und sollst dich mit ihnen nicht befreunden: eure Töchter sollt ihr nicht geben ihren Söhnen, und ihre Töchter sollt ihr nicht nehmen euren Söhnen.
21 Richter 1.13: Da gewann es Othniel, der Sohn des Kenas, Kalebs jüngerer Bruder. Und er gab ihm sein Tochter Achsa zum Weibe.
22 Richter 6.34: erfüllte der Geist des HERRN den Gideon; und er ließ die Posaune blasen und rief die Abiesriter, daß sie ihm folgten,
23 Richter 1.16: Und die Kinder des Keniters, Mose's Schwagers, zogen herauf aus der Palmenstadt mit den Kindern Juda in die Wüste Juda, die da liegt gegen Mittag der Stadt Arad, und gingen hin und wohnten unter dem Volk.