zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

Richter - Kapitel 21

1 In Mizpa hatten die Israeliten geschworen: "Keiner von uns wird jemals seine Tochter einem Benjaminiten zur Frau geben!" (Richter 20.1) (Richter 21.7) (Richter 21.18) 2 Und nun kamen sie nach Bet-El und saßen bis zum Abend klagend vor Gott. Weinend sagten sie: (Richter 20.18) 3 "O Jahwe, du Gott Israels, warum musste das geschehen? Ein ganzer Stamm fehlt heute in Israel." 4 Am nächsten Morgen in aller Frühe baute das Volk einen Altar und brachte Brand- und Freudenopfer auf ihm dar. 5 Dann fragten die Israeliten: "Wer ist dem Aufruf an alle Stämme Israels zur Versammlung vor Jahwe nicht gefolgt?" Sie hatten nämlich einen feierlichen Eid geschworen: "Wer nicht zu Jahwe nach Mizpa heraufkommt, wird unbedingt mit dem Tod bestraft!" (Richter 20.1) 6 Den Israeliten tat es sehr leid um ihren Bruderstamm Benjamin. "Heute ist ein ganzer Stamm von Israel abgehauen worden!", sagten sie. 7 "Wie können wir den Überlebenden nur zu Frauen verhelfen? Wir haben ja vor Jahwe geschworen, dass keiner von uns seine Tochter einem von ihnen zur Frau gibt." (Richter 21.1) 8 Deshalb fragten sie: "Wer ist dem Aufruf an alle Stämme Israels, zu Jahwe nach Mizpa heraufzukommen, nicht gefolgt?" Da stellte man fest, dass niemand von Jabesch in Gilead in die Versammlung gekommen war, 9 denn als sie ihre Truppen musterten, fehlten die Männer aus Jabesch. 10 Da schickte die Versammlung 12.000 Mann nach Jabesch mit dem Auftrag, alle Einwohner der Stadt mit dem Schwert zu töten, auch die Frauen und Kinder: 11 "An jedem Mann und an jeder Frau, die schon mit einem Mann geschlafen hat, sollt ihr den Bann vollstrecken!" (4. Mose 21.2) (4. Mose 31.17) 12 Die Männer Israels fanden unter den Bewohnern von Jabesch in Gilead 400 unberührte Mädchen, mit denen noch kein Mann geschlafen hatte, und brachten sie ins Lager nach Schilo im Land Kanaan. 13 Dann schickte die ganze Versammlung Boten zu den Männern Benjamins, die sich noch am Felsen Rimmon aufhielten, und machten ihnen ein Friedensangebot. (Richter 20.47) 14 So kehrten die 600 Männer zurück und bekamen die Mädchen, die die Israeliten in Jabesch am Leben gelassen hatten. Aber es waren nicht genug für sie alle. 15 Das Volk hatte Mitleid mit Benjamin, weil Jahwe eine Lücke in die Stämme Israels gerissen hatte. 16 "Was können wir nur tun, um den Übriggebliebenen zu Frauen zu verhelfen?", fragten die Ältesten. "In Benjamin ist ja keine Frau am Leben geblieben." 17 Und sie beschlossen: "Der Besitz der Überlebenden muss bei Benjamin bleiben, denn es darf kein Stamm aus Israel aussterben. 18 Wir können ihnen aber keine von unseren Töchtern zur Frau geben, denn wir alle haben feierlich geschworen: 'Wer einem Mann aus Benjamin eine Frau gibt, sei verflucht!'" (Richter 21.1) (Richter 21.7) 19 Schließlich meinten sie: "Es gibt doch jedes Jahr ein Fest Jahwes in Schilo." - Schilo liegt nördlich von Bet-El und östlich der Straße, die von Bet-El nach Sichem hochführt, und südlich von Lebona. - 20 Und sie forderten die Männer Benjamins auf: "Legt euch in den Weinbergen dort auf die Lauer! 21 Wenn dann die Mädchen aus Schilo zum Reigentanz herauskommen, dann fange sich jeder eine Frau und nehme sie mit in seine Heimat. 22 Wenn ihre Väter und Brüder sich dann bei uns beschweren, werden wir ihnen sagen: 'Lasst ihnen die Mädchen, uns zuliebe! Wir konnten im Krieg gegen Jabesch nicht für jeden von ihnen eine Frau gewinnen. Und ihr habt euch auch nicht schuldig gemacht, denn ihr habt sie ihnen ja nicht selbst gegeben." 23 Die Benjaminiten gingen auf den Vorschlag ein, und jeder raubte sich eine Frau von den tanzenden Mädchen. Dann kehrten sie in ihren Erbbesitz zurück, bauten die Städte wieder auf und wohnten darin. 24 Nun zogen auch die Israeliten wieder heim, jeder zu seinem Stamm, seiner Sippe und seinem Erbbesitz. 25 Damals gab es noch keinen König in Israel. Jeder tat, was er für richtig hielt. (Richter 17.6)