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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; 1, 2 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. 3 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; 4, 5 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, 6 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. 7, 8 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, 9 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. 10 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. 11 
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. 12 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. 13 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; 14 
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. 15, 16 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. 17 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Josua - Kapitel 6

1 Wegen der Israeliten hatte Jericho alle Tore geschlossen und fest verriegelt. Niemand konnte mehr heraus und hinein. 2 "Pass auf!", sagte Jahwe zu Josua: "Ich gebe Jericho mitsamt seinem König und allen seinen Kämpfern in deine Gewalt. 3 Sechs Tage lang sollt ihr jeden Tag einmal mit allen bewaffneten Männern um die Stadt herumziehen. 4 Sieben Priester sollen mit je einem Schofar-Horn vor der Bundeslade hergehen. Am siebten Tag sollt ihr sieben Mal um die Stadt herumziehen, wobei die Priester den Schofar blasen sollen. 18 5 Wenn dann der langgezogene Ton des Widderhorns dröhnt, soll das ganze Volk ein lautes Kriegsgeschrei anstimmen. In diesem Moment wird die Mauer in sich zusammenstürzen, und jeder soll von der Stelle aus, wo er sich gerade befindet, in die Stadt eindringen." 6 Josua rief die Priester zu sich und befahl ihnen: "Nehmt die Bundeslade Jahwes auf eure Schultern! Sieben von euch sollen mit je einem Schofar-Horn vor ihr herziehen." 7 Zum Volk sagte er: "Zieht um die Stadt herum und lasst die Vorhut der Bewaffneten vor der Lade Jahwes hergehen." 8 Als Josua dem Volk diesen Befehl erteilt hatte, setzten sich die sieben Priester in Bewegung. Sie trugen je ein Schofar-Horn vor Jahwe her und bliesen es immerfort. Die Bundeslade Jahwes folgte ihnen. 9 Vor den Priestern zog die Vorhut der Bewaffneten. Als Nachhut folgte das übrige Heer. Sie gingen und die Priester stießen unentwegt in den Schofar. 10 Dem Volk hatte Josua befohlen, keinen Lärm zu machen und sich ganz still zu verhalten. Erst auf seinen Befehl hin sollten sie das Kriegsgeschrei anstimmen. 11 So zogen sie mit der Lade Jahwes einmal um die Stadt und kehrten anschließend in ihr Lager zurück, wo sie übernachteten. 12 Früh am nächsten Morgen ließ Josua sie wieder aufbrechen: Die Priester trugen die Lade Jahwes, 13 sieben von ihnen zogen vor ihr her und bliesen dabei ständig das Schofar-Horn. Vor ihnen her zog die Vorhut der Bewaffneten und nach der Lade Jahwes folgte als Nachhut das übrige Heer. Es war ein Gehen unter ständigem Schofar-Getön. 14 Wie am Vortag zogen sie einmal um die Stadt und kehrten dann in ihr Lager zurück. So machten sie es sechs Tage lang. 15 Am siebten Tag machten sie sich beim Morgengrauen in derselben Ordnung auf und zogen sieben Mal um die Stadt. Nur an diesem Tag umrundeten sie die Stadt sieben Mal. 16 Als die Priester das siebte Mal in die Hörner stoßen wollten, befahl Josua dem Volk: "Jetzt müsst ihr mit dem Kriegsgeschrei beginnen, denn Jahwe hat Jericho in unsere Gewalt gegeben! 17 Aber die ganze Stadt mit allem, was darin ist, soll dem Bann Jahwes verfallen sein. Nur Rahab, die Hure, die unsere Kundschafter versteckt hatte, soll mit allen Menschen in ihrem Haus verschont werden. 19, 20, 21 18 Hütet euch davor, irgendetwas von dem Gebannten zu begehren und an euch zu nehmen, sonst bringt ihr das Lager Israels unter den Bann und stürzt es ins Verderben! 22, 23 19 Alles Gold und Silber und alle Gegenstände aus Bronze und Eisen sind für Jahwe bestimmt und kommen in den Schatz seines Heiligtums!" 20 Da stießen sie in die Hörner, und das Volk begann mit einem gewaltigen Kriegsgeschrei. In diesem Moment brach die ganze Mauer in sich zusammen. Da stürmten die Israeliten von allen Seiten in die Stadt und eroberten sie. 24 21 Mit dem scharfen Schwert in der Hand vollstreckten sie den Bann an allem, was in der Stadt lebte: an Männern und Frauen, Alten und Jungen, Rindern, Schafen und Eseln. 22 Den beiden Kundschaftern hatte Josua gesagt: "Geht in das Haus der Hure und holt sie samt ihren Angehörigen heraus, wie ihr es geschworen habt." 25 23 Da gingen die jungen Männer hin und brachten Rahab zusammen mit ihrem Vater, ihrer Mutter, ihren Geschwistern und allen Verwandten aus der Stadt und wiesen ihnen einen Platz außerhalb vom Lager Israels an. 26 24 Dann wurde die ganze Stadt niedergebrannt, nur das Gold und das Silber, die eisernen und die bronzenen Gegenstände brachte man in den Schatz im Heiligtum Jahwes. 25 So verschonte Josua die Hure Rahab und ihre ganze Familie, weil sie die Kundschafter in Jericho versteckt hatte. Und sie lebt ja heute noch in Israel. 27, 28 26 Damals ließ Josua das Volk diesen Eid schwören: "Verflucht sei der Mann, der sich erhebt und diese Stadt Jericho wieder baut! Wenn er ihre Fundamente legt, kostet es ihn seinen ältesten Sohn, und wenn er ihre Tore einsetzt, seinen jüngsten." 29 27 Jahwe stand Josua zur Seite, und im ganzen Land sprach man von ihm.

Querverweise

1 2. Mose 23.10-11: Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seine Früchte einsammeln.

2 5. Mose 15.1: Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.

3 3. Mose 23.27: Des zehnten Tages in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag. Der soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; da sollt ihr euren Leib kasteien und dem HERRN opfern

4 Jesaja 61.2: zu verkündigen ein gnädiges Jahr des HERRN und einen Tag der Rache unsers Gottes, zu trösten alle Traurigen,

5 Lukas 4.19: und zu verkündigen das angenehme Jahr des HERRN."

6 1. Thessalonicher 4.6: und daß niemand zu weit greife und übervorteile seinen Bruder im Handel; denn der HERR ist der Rächer über das alles, wie wir euch zuvor gesagt und bezeugt haben.

7 3. Mose 26.5: und die Dreschzeit soll reichen bis zur Weinernte, und die Weinernte bis zur Zeit der Saat; und sollt Brots die Fülle haben und sollt sicher in eurem Lande wohnen.

8 1. Könige 5.5: daß Juda und Israel sicher wohnten, ein jeglicher unter seinem Weinstock und unter seinem Feigenbaum, von Dan bis gen Beer-Seba, solange Salomo lebte.

9 5. Mose 28.8: Der HERR wird gebieten dem Segen, daß er mit dir sei in deinem Keller und in allem, was du vornimmst, und wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat.

10 Psalm 39.13: Höre mein Gebet, HERR, und vernimm mein Schreien und schweige nicht über meine Tränen; denn ich bin dein Pilger und dein Bürger wie alle meine Väter.

11 Rut 4.3-4: Da sprach er zu dem Erben: Naemi, die vom Lande der Moabiter wiedergekommen ist, bietet feil das Stück Feld, das unsers Bruders war, Elimelechs.

12 4. Mose 35.1: Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach:

13 5. Mose 23.20: Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder Geld noch mit Speise noch mit allem, womit man wuchern kann.

14 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.

15 3. Mose 25.53: Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.

16 Epheser 6.9: Und ihr Herren, tut auch dasselbe gegen sie und lasset das Drohen; wisset, daß auch euer HERR im Himmel ist und ist bei ihm kein Ansehen der Person.

17 3. Mose 25.43: Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott.

18 3. Mose 25.9: Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung.

19 4. Mose 21.2: Da gelobte Israel dem HERRN ein Gelübde und sprach: Wenn du dies Volk unter meine Hand gibst, so will ich ihre Städte verbannen.

20 Josua 2.12-13: So schwört mir nun bei dem HERRN, daß, weil ich an euch Barmherzigkeit getan habe, ihr auch an meines Vaters Hause Barmherzigkeit tut; und gebt mir ein gewisses Zeichen,

21 Hebräer 11.31: Durch den Glauben ward die Hure Rahab nicht verloren mit den Ungläubigen, da sie die Kundschafter freundlich aufnahm.

22 3. Mose 27.28: Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN.

23 5. Mose 13.18: Und laß nichts von dem Bann an deiner Hand hangen, auf daß der HERR von dem Grimm seines Zorns abgewendet werde und gebe dir Barmherzigkeit und erbarme sich deiner und mehre dich, wie er den Vätern geschworen hat;

24 Hebräer 11.30: Durch den Glauben fielen die Mauern Jerichos, da sie sieben Tage um sie herumgegangen waren.

25 Josua 2.14: Die Männer sprachen zu ihr: Tun wir nicht Barmherzigkeit und Treue an dir, wenn uns der HERR das Land gibt, so soll unsere Seele für euch des Todes sein, sofern du unser Geschäft nicht verrätst.

26 4. Mose 31.19: Und lagert euch draußen vor dem Lager sieben Tage, alle, die jemand erwürgt oder Erschlagene angerührt haben, daß ihr euch entsündigt am dritten und am siebenten Tage, samt denen, die ihr gefangen genommen habt.

27 Richter 1.25: Und da er ihnen zeigte, wo sie in die Stadt kämen, schlugen sie die Stadt mit der Schärfe des Schwerts; aber den Mann und all sein Geschlecht ließen sie gehen.

28 Matthäus 1.5: Salma zeugte Boas von der Rahab. Boas zeugte Obed von der Ruth. Obed zeugte Jesse.

29 1. Könige 16.34: Zur selben Zeit baute Hiel von Beth-El Jericho. Es kostete ihn seinen ersten Sohn Abiram, da er den Grund legte, und den jüngsten Sohn Segub, da er die Türen setzte, nach dem Wort des HERRN, das er geredet hatte durch Josua, den Sohn Nuns.