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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; 1, 2 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. 3 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; 4, 5 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, 6 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. 7, 8 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, 9 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. 10 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. 11 
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. 12 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. 13 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; 14 
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. 15, 16 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. 17 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Hesekiel - Kapitel 43

1 Dann führte er mich wieder zum Osttor. 2 Da kam von Osten her plötzlich Israels Gott in seiner Herrlichkeit heran. Es rauschte wie ein riesiger Wasserfall, und die Erde leuchtete von seiner Herrlichkeit. 3 Es war dieselbe Erscheinung, die ich gesehen hatte, als er kam, um die Stadt zu vernichten, und dieselbe, die ich am Fluss Kebar gesehen hatte. Da warf ich mich nieder auf mein Gesicht. 18, 19 4 Die Herrlichkeit Jahwes zog durch das Osttor in den Tempel ein. 20, 21 5 Da hob mich der Geist hoch und brachte mich in den inneren Vorhof. Ich sah, dass die Herrlichkeit Jahwes das ganze Haus erfüllte. 22, 23 6 Der Mann, der mich geführt hatte, stand noch neben mir, da hörte ich jemand aus dem Haus zu mir reden. 7 "Du Mensch", sagte er, "hier ist der Ort, wo mein Thron steht, und der Ort, wo meine Füße stehen. Hier, mitten unter den Israeliten, will ich für immer wohnen. Nie mehr werden die Leute von Israel oder ihre Könige meinen Namen besudeln, weder durch ihre sexuelle Unmoral noch durch die Leichen ihrer Könige, die sie in meiner Nähe bestatten. 24 8 Sie haben ihre Paläste neben meinen Tempel gebaut und Tür an Tür mit mir gewohnt, sodass nur eine Wand zwischen uns war, und besudelten so meinen heiligen Namen durch ihre abscheulichen Taten. Deshalb habe ich sie in meinem Zorn vernichtet. 25 9 Doch jetzt werden sie ihre sexuelle Unmoral und die Leichen ihrer Könige von mir fernhalten, und ich werde für immer unter ihnen wohnen. 10 Du, Mensch, beschreibe den Leuten von Israel das Haus, das du gesehen hast. Wenn sie die Ausmaße dieses Plans verstehen, werden sie sich ihrer Sünden schämen. 26, 27, 28 11 Und wenn sie sich all dessen schämen, was sie getan haben, dann schildere ihnen den Plan des Hauses in allen Einzelheiten, seine Einrichtung und Zugänge, all seine Anordnungen und Vorschriften. Zeichne es vor ihren Augen auf, damit sie alle Anordnungen und Vorschriften künftig genau befolgen. 12 Das Gesetz für den Tempelbezirk lautet: Der gesamte Bezirk auf der Kuppe des Berges ist mir geweiht und heilig. Das ist das grundlegende Gesetz für den Tempel." 13 Der Altar hatte folgende Maße, die Elle eine Handbreit länger als gewöhnlich gerechnet: Rings um den Altar war ein Graben, einen halben Meter breit und ebenso tief. Die gemauerte Einfassung an seinem Rand war 25 Zentimeter breit. Der unterste Sockel 29, 30 14 war vom Rand des Grabens an einen Meter hoch. Der nächste Sockel sprang einen halben Meter zurück und war zwei Meter hoch. 15 Der Opferherd selbst war noch einmal zwei Meter hoch. An seinen Ecken ragten vier Hörner auf. 16 Er war quadratisch gebaut mit einer Seitenlänge von sechs Metern. 17 Der nächst untere Sockel war ebenfalls quadratisch. Er hatte eine Seitenlänge von sieben Metern und sprang um einen halben Meter vor. Das Gesims an seinem Rand war 25 Zentimeter breit. An der Ostseite führten Stufen zum Altar hinauf. 18 Er sagte zu mir: "Mensch, so spricht Jahwe, der Herr:Hier sind die Bestimmungen für den Tag, an dem der Altar fertiggestellt wird, damit man Brandopfer darauf opfern und Blut daran sprengen kann. 19 Du sollst den Leviten aus der Nachkommenschaft Zadoks, den Priestern, die in meine Nähe kommen, um mir zu dienen, einen jungen Stier für das Sündopfer geben, spricht Jahwe, der Herr. 31, 32 20 Mit dessen Blut sollst du die vier Hörner des Altars, die vier Ecken seiner Einfassung und die Abgrenzung ringsum bestreichen. So sollst du den Altar von Sünde reinigen und Sühne für ihn erwirken. 21 Dann nimmst du den Stier des Sündopfers und lässt ihn außerhalb des Tempelhauses an dem dafür bestimmten Platz verbrennen. 22 Am zweiten Tag sollst du einen fehlerlosen Ziegenbock als Sündopfer bringen und den Altar von Sünde reinigen lassen, wie du es mit dem Stier getan hast. 23 Wenn du das getan hast, sollst du einen jungen Stier und einen Schafbock vor mich bringen, beide ohne Fehler. 24 Die Priester sollen Salz auf sie streuen und sie mir, Jahwe, als Opfer verbrennen. 25 Sieben Tage lang sollst du täglich fehlerfreie Tiere bringen lassen: einen Ziegenbock, einen jungen Stier und einen Schafbock aus der Herde. 26 Sieben Tage lang soll man Sühne für den Altar erwirken, ihn reinigen und weihen. 33 27 Vom achten Tag an sollen die Priester eure Brand- und Freudenopfer auf dem Altar zurichten. Dann werde ich euch gnädig annehmen, spricht Jahwe, der Herr."

Querverweise

1 2. Mose 23.10-11: Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seine Früchte einsammeln.

2 5. Mose 15.1: Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.

3 3. Mose 23.27: Des zehnten Tages in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag. Der soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; da sollt ihr euren Leib kasteien und dem HERRN opfern

4 Jesaja 61.2: zu verkündigen ein gnädiges Jahr des HERRN und einen Tag der Rache unsers Gottes, zu trösten alle Traurigen,

5 Lukas 4.19: und zu verkündigen das angenehme Jahr des HERRN."

6 1. Thessalonicher 4.6: und daß niemand zu weit greife und übervorteile seinen Bruder im Handel; denn der HERR ist der Rächer über das alles, wie wir euch zuvor gesagt und bezeugt haben.

7 3. Mose 26.5: und die Dreschzeit soll reichen bis zur Weinernte, und die Weinernte bis zur Zeit der Saat; und sollt Brots die Fülle haben und sollt sicher in eurem Lande wohnen.

8 1. Könige 5.5: daß Juda und Israel sicher wohnten, ein jeglicher unter seinem Weinstock und unter seinem Feigenbaum, von Dan bis gen Beer-Seba, solange Salomo lebte.

9 5. Mose 28.8: Der HERR wird gebieten dem Segen, daß er mit dir sei in deinem Keller und in allem, was du vornimmst, und wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat.

10 Psalm 39.13: Höre mein Gebet, HERR, und vernimm mein Schreien und schweige nicht über meine Tränen; denn ich bin dein Pilger und dein Bürger wie alle meine Väter.

11 Rut 4.3-4: Da sprach er zu dem Erben: Naemi, die vom Lande der Moabiter wiedergekommen ist, bietet feil das Stück Feld, das unsers Bruders war, Elimelechs.

12 4. Mose 35.1: Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach:

13 5. Mose 23.20: Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder Geld noch mit Speise noch mit allem, womit man wuchern kann.

14 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.

15 3. Mose 25.53: Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.

16 Epheser 6.9: Und ihr Herren, tut auch dasselbe gegen sie und lasset das Drohen; wisset, daß auch euer HERR im Himmel ist und ist bei ihm kein Ansehen der Person.

17 3. Mose 25.43: Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott.

18 Hesekiel 1.1: Im dreißigsten Jahr, am fünften Tage des vierten Monats, da ich war unter den Gefangenen am Wasser Chebar, tat sich der Himmel auf, und Gott zeigte mir Gesichte.

19 Hesekiel 8.1: Und es begab sich im sechsten Jahr, am fünften Tage des sechsten Monats, daß ich saß in meinem Hause und die Alten aus Juda saßen vor mir; daselbst fiel die Hand des Herrn HERRN auf mich.

20 Hesekiel 10.19: Da schwangen die Cherubim ihre Flügel und erhoben sich von der Erde vor meinen Augen; und da sie ausgingen, gingen die Räder neben ihnen. Und sie traten zum Tor am Hause des HERRN, gegen Morgen, und die Herrlichkeit des Gottes Israels war oben über ihnen.

21 Hesekiel 11.22-23: Da schwangen die Cherubim ihre Flügel, und die Räder gingen neben ihnen, und die Herrlichkeit des Gottes Israels war oben über ihnen.

22 2. Mose 40.34: Da bedeckte die Wolke die Hütte des Stifts, und die Herrlichkeit des HERRN füllte die Wohnung.

23 1. Könige 8.10-11: Da aber die Priester aus dem Heiligtum gingen, erfüllte die Wolke das Haus des HERRN,

24 Psalm 132.13-14: Denn der HERR hat Zion erwählt und hat Lust, daselbst zu wohnen.

25 Hesekiel 8.7: Und er führte mich zur Tür des Vorhofs; da sah ich, und siehe da war ein Loch in der Wand.

26 Hesekiel 16.61: Da wirst du an deine Wege gedenken und dich schämen, wenn du deine großen und kleinen Schwestern zu dir nehmen wirst, die ich dir zu Töchtern geben werde, aber nicht aus deinem Bund.

27 Hesekiel 16.63: auf daß du daran gedenkst und dich schämst und vor Schande nicht mehr deinen Mund auftun dürfest, wenn ich dir alles vergeben werde, was du getan hast, spricht der Herr, HERR.

28 Hesekiel 36.32: Solches will ich tun, nicht um euretwillen, spricht der Herr, HERR, daß ihr's wißt; sondern ihr werdet schamrot werden, ihr vom Hause Israel, über eurem Wesen.

29 2. Mose 27.1: Du sollst einen Altar machen von Akazienholz, fünf Ellen lang und breit, daß er gleich viereckig sei, und drei Ellen hoch.

30 Hesekiel 40.47: Und er maß den Vorhof, nämlich hundert Ellen lang und hundert Ellen breit ins Gevierte; und der Altar stand vorn vor dem Tempel.

31 2. Mose 29.1: Das ist's auch, was du ihnen tun sollst, daß sie mir zu Priestern geweiht werden. Nimm einen jungen Farren und zwei Widder ohne Fehl,

32 Hesekiel 40.46: aber die Kammer gegen Mitternacht gehört den Priestern, die auf dem Altar dienen. Dies sind die Kinder Zadok, welche allein unter den Kindern Levi vor den HERRN treten sollen, ihm zu dienen.

33 2. Mose 28.41: Und sollst sie deinem Bruder Aaron samt seinen Söhnen anziehen; und sollst sie salben und ihre Hände füllen und sie weihen, daß sie meine Priester seien.