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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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4. Mose - Kapitel 3

1 Es folgt das Verzeichnis der Stammesverwandten von Aaron und Mose, die zu der Zeit lebten, als Jahwe auf dem Berg Sinai mit Mose redete. (2. Mose 6.23) 2 Aarons Söhne waren Nadab, der Erstgeborene, dann Abihu, Eleasar und Itamar. 3 Sie waren durch Salbung zu Priestern geweiht und eingesetzt worden. 4 Nadab und Abihu starben vor Jahwe, als sie ihm in der Wüste Sinai ein unerlaubtes Feueropfer brachten. Sie hatten keine Söhne. So versahen Eleasar und Itamar den priesterlichen Dienst unter Aufsicht ihres Vaters Aaron. (3. Mose 10.1-2) 5 Jahwe sagte zu Mose: 6 "Lass die Männer des Stammes Levi herkommen und vor den Priester Aaron treten. Sie sollen seine Helfer sein. (2. Mose 32.29) 7 Sie sollen ihm und der ganzen Gemeinschaft vor dem Zelt der Gottesbegegnung dienen und die notwendigen Arbeiten an der Wohnung verrichten. 8 Sie sollen alle Gegenstände, die zum Zelt der Gottesbegegnung gehören, in Ordnung halten und stellvertretend für die Israeliten die Arbeit an der Wohnung verrichten. (4. Mose 4.1) 9 Du sollst die Leviten Aaron und seinen Söhnen übergeben, denn sie sind ihnen von den übrigen Israeliten gegeben worden. 10 Aaron und seine Nachkommen sollst du mit dem Priesterdienst beauftragen. Jeder Unbefugte, der sich das anmaßt, soll getötet werden." (4. Mose 1.51) 11 Jahwe sagte weiter zu Mose: 12 "Pass auf! Ich selbst habe die Leviten anstelle eurer erstgeborenen Söhne für mich ausgesondert. Sie gehören mir. (2. Mose 13.2) (4. Mose 8.16) 13 Denn jede Erstgeburt gehört mir. Als ich im Land Ägypten jede Erstgeburt tötete, habe ich mir alles vorbehalten, was zuerst aus dem Mutterschoß kommt. Es gehört mir, Jahwe." 14 In der Wüste Sinai sagte Jahwe noch zu Mose: 15 "Mustere die Nachkommen Levis nach ihren Familien und Sippen, und zwar alle männlichen, die älter als einen Monat sind." 16 Mose tat, was Jahwe ihm befohlen hatte. 17 Die Söhne Levis waren Gerschon, Kehat und Merari. (2. Mose 6.16-19) (4. Mose 26.57) 18 Die Söhne Gerschons waren Libni und Schimi, 19 die Söhne Kehats Amram, Jizhar, Hebron und Usiël, 20 und die Söhne Meraris Machli und Muschi. Das sind die Sippen der Leviten nach ihren Familien geordnet. 21 Zu Gerschon gehörten die Sippen Libni und Schimi. 22 Die Gesamtzahl ihrer männlichen Angehörigen, die älter waren als einen Monat, betrug 7500. 23 Die Sippen der Gerschoniten schlugen ihr Lager hinter der Wohnung im Westen auf. 24 Ihr Oberhaupt war Eljasaf Ben-Laël. 25 Die Gerschoniten hatten beim Zelt der Gottesbegegnung für die Wohnung und das Zeltdach zu sorgen, für seine Decke und den Vorhang am Eingang zum Zelt, 26 für die Behänge des Vorhofs, der die Wohnung und den Altar umgibt, und die dazugehörenden Seile, und für den Vorhang am Eingang des Vorhofs. 27 Zu Kehat gehörten die Sippen Amram, Jizhar, Hebron und Usiël. 28 Die Gesamtzahl ihrer männlichen Angehörigen, die älter als einen Monat und für den Dienst im Heiligtum bestimmt waren, betrug 8600. 29 Die Sippen der Kehatiten schlugen ihr Lager an der Südseite der Wohnung auf. 30 Ihr Oberhaupt war Elizafan Ben-Usiël. (3. Mose 10.4) 31 Sie hatten für die Lade zu sorgen, für den Tisch, den Leuchter, die Altäre und die heiligen Geräte, mit denen man den Dienst versieht, sowie den Vorhang, samt aller Arbeit daran. (4. Mose 7.9) 32 Über den Oberhäuptern der Leviten stand der Priester Eleasar Ben-Aaron. Er hatte die Aufsicht über alle, die mit einer Aufgabe beim Heiligtum betraut waren. 33 Zu Merari gehörten die Sippen Machli und Muschi. 34 Die Gesamtzahl ihrer männlichen Angehörigen, die älter waren als einen Monat, betrug 6200. 35 Ihr Oberhaupt war Zuriël Ben-Abihajil. Sie schlugen ihr Lager an der Nordseite der Wohnung auf. 36 Die Merariten hatten für die Bretter der Wohnung zu sorgen, für ihre Riegel, Säulen, Bodenplatten und alles weitere Zubehör, samt aller Arbeit daran, 37 ebenso für die Säulen des Vorhofs ringsum und ihre Sockel, Pflöcke und Seile. 38 An der Ostseite der Wohnung, vor dem Zelt der Gottesbegegnung, schlugen Mose, Aaron und dessen Söhne ihr Lager auf. Sie erfüllten ihre Aufgabe für das Heiligtum, wie es den Israeliten aufgetragen war. Doch jeder andere, der sich das anmaßte, musste getötet werden. (4. Mose 3.10) 39 Die Gesamtzahl der Leviten, die Mose und Aaron nach Jahwes Befehl musterten, alle männlichen Personen, die älter als einen Monat waren, betrug 22.000. 40 Jahwe sagte zu Mose: "Mustere alle männlichen Erstgeborenen der Israeliten, die älter als einen Monat sind und nimm ihre Zahl auf. 41 Dann beanspruche für mich die Leviten anstelle aller Erstgeborenen bei den Israeliten - ich bin Jahwe - und das Vieh der Leviten anstelle aller erstgeborenen Tiere der Israeliten." 42 Da musterte Mose alle Erstgeborenen bei den Israeliten, wie Jahwe es ihm befohlen hatte 43 und kam auf eine Gesamtzahl von 22.273. 44 Da sagte Jahwe zu Mose: 45 "Beanspruche die Leviten anstelle aller Erstgeborenen bei den Israeliten und das Vieh der Leviten anstelle ihres Viehs. Die Leviten sollen mir gehören, ich bin Jahwe! (4. Mose 3.12) 46 Zur Auslösung der 273 Erstgeborenen, die die Zahl der Leviten übersteigen, (4. Mose 3.39) (4. Mose 3.43) 47 sollst du pro Kopf je fünf Silberstücke nehmen, die dem Gewicht des Heiligtums entsprechen, zwölf Gramm das Stück . 48 Das Geld sollst du zur Auslösung der überzähligen Israeliten Aaron und seinen Söhnen geben." 49 Mose nahm das Lösegeld von den Überzähligen, die durch die Leviten nicht ausgelöst waren. 50 Von den Erstgeborenen der Israeliten nahm er das Geld, 1365 Silberstücke nach dem Gewicht des Heiligtums. 51 Mose gab das Lösegeld Aaron und seinen Söhnen, wie Jahwe es ihm befohlen hatte.