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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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4. Mose - Kapitel 1

1 Jahwe redete zu Mose. Es geschah in der Wüste Sinai, im Zelt der Gottesbegegnung. Ein Jahr und ein Monat waren seit dem Auszug aus Ägypten vergangen. Er sagte: 2 "Ermittelt die Gesamtzahl der Gemeinschaft der Israeliten, geordnet nach ihren Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, alle Männer, (2. Mose 30.12) (4. Mose 26.2) 3 die zwanzig Jahre und älter sind, alle wehrfähigen Israeliten. Mustert sie für ihre Heeresverbände, du und Aaron. 4 Und von jedem Stamm soll euch ein Mann dabei helfen, der ein Sippenoberhaupt ist. 5 Folgende Männer sollen euch beistehen: aus dem Stamm Ruben Elizur Ben-Schedëur, 6 aus dem Stamm Simeon Schelumiël Ben-Zurischaddai, 7 aus dem Stamm Juda Nachschon Ben-Amminadab, (2. Mose 6.23) 8 aus dem Stamm Issachar Netanel Ben-Zuar, 9 aus dem Stamm Sebulon Eliab Ben-Helon, 10 aus den Stämmen Josefs für Efraïm Elischama Ben-Ammihud und für Manasse Gamliël Ben-Pedazur, (1. Chronik 7.26) 11 aus dem Stamm Benjamin Abidan Ben-Gidoni, 12 aus dem Stamm Dan Ahiëser Ben-Ammischaddai, 13 aus dem Stamm Ascher Pagiël Ben-Ochran, 14 aus dem Stamm Gad Eljasaf Ben-Dëuël, 15 aus dem Stamm Naftali Ahira Ben-Enan." 16 Das sind die Berufenen der Gemeinschaft, die Fürsten der Stämme ihrer Väter, die Häupter der Heereseinheiten Israels. 17 Mose und Aaron holten diese Männer, die namentlich bestimmt worden waren 18 und ließen die ganze Gemeinschaft am 1. Mai zusammenkommen. Da wurden die Männer in die Geburtsverzeichnisse nach ihren Sippen und Familien eingetragen, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter waren. 19 So hatte Jahwe es Mose befohlen. Und so musterte er sie in der Wüste Sinai. 20 Zuerst kamen die Nachkommen Rubens, des Erstgeborenen Israels: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 21 Vom Stamm Ruben waren es 46.500 Mann. 22 Dann kamen die Nachkommen Simeons: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 23 Vom Stamm Simeon waren es 59.300 Mann. 24 Dann die Nachkommen Gads: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 25 Vom Stamm Gad waren es 45.650 Mann. 26 Die Nachkommen Judas: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 27 Vom Stamm Juda waren es 74.600 Mann. 28 Die Nachkommen Issachars: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 29 Vom Stamm Issachar waren es 54.400 Mann. 30 Die Nachkommen Sebulons: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 31 Vom Stamm Sebulon waren es 57.400 Mann. 32 Von den Söhnen Josefs kamen die Nachkommen Efraïms. Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 33 Vom Stamm Efraïm waren es 40.500 Mann. 34 Und dann die Nachkommen Manasses: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 35 Vom Stamm Manasse waren es 32.200 Mann. 36 Dann kamen die Nachkommen Benjamins. Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 37 Vom Stamm Benjamin waren es 35.400 Mann. 38 Die Nachkommen Dans: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 39 Vom Stamm Dan waren es 62.700 Mann. 40 Die Nachkommen Aschers: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 41 Vom Stamm Ascher waren es 41.500 Mann. 42 Die Nachkommen Naftalis: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 43 Vom Stamm Naftali waren es 53.400 Mann. 44 Das waren die von Mose, Aaron und den Fürsten Israels gemusterten wehrfähigen Israeliten nach ihren Familien 45 und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter waren. 46 Ihre Gesamtzahl betrug 603.550. (2. Mose 12.37) (4. Mose 2.32) 47 Der Stamm Levi wurde nicht mit den anderen Stämmen erfasst. 48 Jahwe hatte nämlich zu Mose gesagt: 49 "Nur den Stamm Levi sollst du nicht mit den Israeliten mustern und zählen. (4. Mose 2.33) (4. Mose 3.15) 50 Die Leviten sollst du mit der Sorge für die Wohnung des Bundesgesetzes beauftragen und für alles, was dazu gehört. Sie sollen für die Wohnung und all ihr Gerät sorgen, sie tragen und sich um die Wohnung herum lagern. (4. Mose 3.23) (4. Mose 4.1) 51 Wenn die Wohnung weiterzieht, sollen die Leviten sie abbauen, und wenn die Wohnung Halt macht, sollen die Leviten sie aufbauen. Jeder Unbefugte, der sich ihr nähert, soll getötet werden. (4. Mose 3.10) (4. Mose 3.38) 52 Die übrigen Israeliten sollen sich bei ihrer Heeresabteilung um ihr Feldzeichen lagern. 53 Doch die Leviten sollen ihr Lager rings um die Wohnung des Bundesgesetzes herum aufschlagen, damit nicht mein Zorn über die Menge der Israeliten kommt. Und die Leviten sollen ihren Dienst an der Wohnung verrichten." 54 Die Israeliten machten alles so, wie Jahwe es Mose befohlen hatte.