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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Samuel - Kapitel 7

1 Als nun der König in seinem Palast wohnte und Jahwe ihm Ruhe vor all seinen Feinden ringsum verschafft hatte, 2 sagte er eines Tages zum Propheten Natan: "Sieh doch, ich wohne hier in einem Palast aus Zedernholz, und die Lade Gottes steht nur in einem Zelt." (Psalm 132.1) 3 Natan sagte zum König: "Geh ruhig ans Werk und tu, was du auf dem Herzen hast, denn Jahwe ist mit dir!" 4 Aber in der folgenden Nacht kam das Wort Jahwes zu Natan: 5 "Geh zu meinem Diener David und richte ihm aus: 'So spricht Jahwe: Du willst mir ein Haus bauen, in dem ich wohnen soll? (1. Könige 5.17) (1. Chronik 22.8) 6 Seit ich die Söhne Israels aus Ägypten herausführte, habe ich noch nie in einem Haus gewohnt, sondern bin bis heute in einer Zeltwohnung umhergezogen. (1. Könige 8.16) (1. Könige 8.27) (Jesaja 66.1) 7 Habe ich während dieser ganzen Zeit jemals von euch verlangt, mir ein Haus aus Zedernholz zu bauen? Von keinem der Führer Israels, denen ich aufgetragen hatte, mein Volk Israel zu weiden, habe ich so etwas verlangt.' 8 Darum sollst du meinem Diener David ausrichten: 'So spricht Jahwe, der Allmächtige: Ich selbst habe dich von der Schafherde weggeholt und dich zum Herrscher über mein Volk Israel gemacht. (1. Samuel 16.11-13) 9 Und wohin du auch gegangen bist, bin ich bei dir gewesen und habe alle deine Feinde vor dir beseitigt. Ich habe deinen Namen berühmt gemacht. Du wirst zu den Großen der Erde gezählt. 10 Ich habe meinem Volk Israel eine Heimat gegeben, ein Land, in dem es sicher leben kann und nicht mehr zittern muss. Böse Menschen werden es nicht mehr unterdrücken wie früher 11 und auch noch zu der Zeit, als ich Richter über mein Volk Israel einsetzte. Ich habe dir Ruhe vor all deinen Feinden verschafft. Und nun kündigt Jahwe dir an, dass er dir ein Haus bauen wird. 12 Wenn deine Zeit abgelaufen ist und du gestorben bist, werde ich dir einen deiner eigenen Nachkommen auf dem Thron folgen lassen und seine Herrschaft festigen. (1. Könige 8.20) (Jesaja 9.6) 13 Der wird dann ein Haus für meinen Namen bauen. Und seinem Königtum werde ich ewigen Bestand geben. (1. Könige 6.12) (Psalm 89.4-5) (1. Könige 5.19) 14 Ich werde sein Vater sein, und er soll mir Sohn sein. Wenn er Unrecht begeht, werde ich ihn mit menschlicher Rute und auf menschliche Weise züchtigen. (Psalm 89.27) (Lukas 1.32) (Hebräer 1.5) 15 Aber meine Gnade entziehe ich ihm nicht, wie ich sie Saul entzog, den ich vor dir beseitigt habe. (1. Samuel 15.23) (1. Samuel 15.26) 16 Dein Königshaus und deine Königsherrschaft sollen für immer vor mir Bestand haben. Dein Thron steht fest auf ewig.'" (Psalm 72.17) (Jesaja 55.3) 17 Natan gab David alles genauso weiter, wie es ihm gesagt und offenbart worden war. 18 Da ging David in das Zelt, setzte sich vor Jahwe nieder und sagte: "Wer bin ich schon, Jahwe, mein Herr, und was bedeutet meine Familie, dass du mich bis hierher gebracht hast? (1. Mose 32.11) 19 Und das war dir noch zu wenig, mein Herr, Jahwe! Du hast sogar Zusagen gemacht, die noch meinen fernen Nachkommen gelten - und das für jemand wie mich, Herr, Jahwe? 20 Was soll David da noch weiter sagen? Du kennst ja deinen Sklaven, Herr, Jahwe! 21 Weil du es versprochen hattest und weil es dein Wille war, hast du all das Große getan, um es deinen Sklaven erkennen zu lassen. 22 Darum bist du groß, Jahwe, mein Gott! Niemand ist dir gleich. Nach allem, was wir gehört haben, gibt es keinen Gott außer dir. 23 Und welches Volk gleicht deinem Volk Israel? Es ist die einzige Nation auf der Erde, die Gott aus der Sklaverei befreit und zu seinem eigenen Volk gemacht hat. So hat er sich einen Namen gemacht und für dieses Volk große und furchterregende Dinge getan. Aus Ägypten hast du es erlöst und hast andere Nationen samt ihren Göttern vor ihm vertrieben. (5. Mose 4.7) 24 Für alle Zeiten hast du dir Israel zu deinem Volk gemacht, und du selbst, Jahwe, bist sein Gott geworden. 25 Und nun, Jahwe, Gott, lass die Zusage, die du deinem Sklaven und seinen Nachkommen gemacht hast, für immer gültig sein, und tu, was du versprochen hast! 26 Dann wird dein Name groß für alle Zeiten sein, und man wird sagen: 'Jahwe, der Allmächtige, ist Gott über Israel!' Und auch das Königshaus deines Sklaven David wird vor dir bestehen. 27 Denn du, Jahwe, allmächtiger Gott Israels, du hast dem Ohr deines Sklaven offenbart: 'Ich werde dir ein Haus bauen!' Darum hat dein Sklave sich ein Herz gefasst, so zu dir zu beten. (Jesaja 50.5) 28 Und nun, Jahwe, mein Herr, du allein bist wirklich Gott, und deine Worte sind Wahrheit, und du hast deinem Sklaven all das Gute versprochen. (1. Könige 8.26) 29 So lass es dir nun gefallen und segne bitte das Königshaus deines Sklaven, dass es für immer vor dir bestehe! Denn du, Herr, Jahwe, du hast es gesagt, und mit deinem Segen wird das Haus deines Sklaven für immer gesegnet sein!"