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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; 1, 2 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. 3 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; 4, 5 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, 6 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. 7, 8 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, 9 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. 10 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. 11 
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. 12 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. 13 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; 14 
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. 15, 16 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. 17 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Samuel - Kapitel 23

1 Dies sind die letzten Aussagen Davids: "Das sagt David Ben-Isai, / so spricht der hochgestellte Mann, / der Gesalbte des Gottes Jakobs, / der Israels Lieder singt und spielt. 2 Der Geist Jahwes hat durch mich gesprochen, / seine Rede war in meinem Mund. 3 Israels Gott hat geredet, / Israels Fels sprach zu mir: / 'Wer gerecht über die Menschen herrscht, / wer das in Ehrfurcht vor Gott tut, 4 der ist wie das Morgenlicht, / wenn die Sonne aufstrahlt, / wenn ihr Glanz den Nebel vertreibt, / wenn das Grün aus regennasser Erde sprosst.' 5 Steht nicht so mein Königshaus zu Gott? / Für alle Zeit hat er mir einen Bund gesetzt, / hat alles wohl geordnet, gut verwahrt. / Ja, all mein Heil und all meine Freude, / er ließ sie wachsen. 6 Doch wer von Gott nichts wissen will, / ist wie abgestorbenes Dornengestrüpp, / entwurzelt und vom Wind verweht. / Mit bloßen Händen fasst es niemand an. 7 Mit Eisen und Speerschaft wird es gepackt / und ins Feuer geworfen, wo es gründlich verbrennt." 8 Es folgen die Namen der Elitetruppe Davids: Jischbaal aus der Sippe Hachmoni, Anführer der Wagenkämpfer. Er schwang seinen Speer über 800 Mann, die er in einer Schlacht durchbohrte. 9 Der zweite nach ihm war Eleasar Ben-Dodo, ein Nachkomme Ahoachs. Er war einer der drei, die David bei sich hatte, als sie die Philister verhöhnten, die sich dort zum Kampf versammelt hatten. Als die Männer Israels sich zurückzogen, 10 stand er aufrecht und schlug auf die Philister ein, bis sein Arm erlahmte und seine Hand am Schwert kleben blieb. So schenkte Jahwe damals einen großen Sieg, und die Kämpfer kehrten um, ihm nach, doch nur noch, um zu plündern. 11 Der dritte war Schamma Ben-Age aus Harar. Die Philister hatten sich zu einer Truppe gesammelt, und das Volk floh vor ihnen. Nun gab es dort ein Linsenfeld. 12 Schamma stellte sich mitten in das Feldstück, entriss es den Philistern und schlug sie. So schaffte Jahwe eine große Rettung. 13 Drei von den dreißig Helden Davids kamen einmal zu David in die Höhle bei Adullam. Es war in der Erntezeit, und die Philister hatten die Ebene Refaïm besetzt. 14 Auch in Bethlehem lagen sie. David hielt sich gerade in der Bergfestung auf, 15 als ihn ein großes Verlangen überkam. Er sagte: "Wer bringt mir Wasser aus der Zisterne am Tor von Bethlehem?" 16 Da drangen die drei Helden ins Lager der Philister ein, schöpften Wasser aus der Torzisterne von Bethlehem und brachten es David. Doch David wollte es nicht trinken, sondern goss es als Trankopfer vor Jahwe aus. 17 Er sagte: "Jahwe bewahre mich davor, so etwas zu tun! Es ist das Blut der Männer, die unter Lebensgefahr dort hingegangen sind." Deshalb wollte er es nicht trinken. Das hatten die drei Helden getan. 18 Abischai Ben-Zeruja, der Bruder Joabs, war der Anführer der Dreißig und hochgeachtet unter ihnen. Er tötete 300 Feinde mit dem Speer 18 19 und war angesehener als die Dreißig, aber an die Drei reichte er nicht heran. 20 Benaja Ben-Jojada war ein tapferer Mann, der große Taten vollbrachte. Er erschlug die beiden Kriegshelden von Moab. Und an einem Schneetag stieg er in eine Zisterne und erschlug den Löwen, der dort hineingeraten war. 19, 20 21 Er war es auch, der den gewaltigen mit einem Speer bewaffneten Ägypter erschlug. Mit einem Stock ging er zu dem Ägypter hinunter, riss ihm den Speer aus der Hand und durchbohrte ihn damit. 22 Solche Taten vollbrachte Benaja Ben-Jojada. Er war hochgeachtet unter den dreißig Helden 23 und wurde mehr als sie geehrt. Aber an die Drei reichte er nicht heran. David machte ihn zum Anführer seiner Leibgarde. 24 Zu den Dreißig gehörten Joabs Bruder Asaël, Elhanan Ben-Dodo aus Bethlehem, 21 25 Schamma und Elika aus Harod, 26 Helez aus Bet-Pelet, Ira Ben-Ikkesch aus Tekoa, 22 27 Abieser aus Anatot, Mebunnai aus Huscha, 28 Zalmon aus Ahoach, Mahrai aus Netofa, 29 Heled Ben-Baana, ebenfalls aus Netofa, Ittai Ben-Ribai aus dem Gibea der Benjaminiten, 30 Benaja aus Piraton, Hiddai aus Nahale-Gasch, 31 Abialbon aus Bet-Araba, Asmawet aus Bahurim, 32 Eljachba aus Schaalbon und Jonatan von den Söhnen Jaschens, 33 Schamma aus Harar, Ahiam Ben-Scharar aus Arar, 34 Elifelet Ben-Ahasbai aus Maacha, Eliam Ben-Ahitofel aus Gilo, 23 35 Hezro aus Karmel, Paarai aus Arab, 36 Jigal Ben-Natan aus Zoba, Bani aus Gad, 37 der Ammoniter Zelek, Nachrai aus Beerot, der Waffenträger von Joab Ben-Zeruja, 38 Ira und Gareb aus Jattir 39 und der Hetiter Urija, zusammen 37. 24 

Querverweise

1 2. Mose 23.10-11: Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seine Früchte einsammeln.

2 5. Mose 15.1: Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.

3 3. Mose 23.27: Des zehnten Tages in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag. Der soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; da sollt ihr euren Leib kasteien und dem HERRN opfern

4 Jesaja 61.2: zu verkündigen ein gnädiges Jahr des HERRN und einen Tag der Rache unsers Gottes, zu trösten alle Traurigen,

5 Lukas 4.19: und zu verkündigen das angenehme Jahr des HERRN."

6 1. Thessalonicher 4.6: und daß niemand zu weit greife und übervorteile seinen Bruder im Handel; denn der HERR ist der Rächer über das alles, wie wir euch zuvor gesagt und bezeugt haben.

7 3. Mose 26.5: und die Dreschzeit soll reichen bis zur Weinernte, und die Weinernte bis zur Zeit der Saat; und sollt Brots die Fülle haben und sollt sicher in eurem Lande wohnen.

8 1. Könige 5.5: daß Juda und Israel sicher wohnten, ein jeglicher unter seinem Weinstock und unter seinem Feigenbaum, von Dan bis gen Beer-Seba, solange Salomo lebte.

9 5. Mose 28.8: Der HERR wird gebieten dem Segen, daß er mit dir sei in deinem Keller und in allem, was du vornimmst, und wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat.

10 Psalm 39.13: Höre mein Gebet, HERR, und vernimm mein Schreien und schweige nicht über meine Tränen; denn ich bin dein Pilger und dein Bürger wie alle meine Väter.

11 Rut 4.3-4: Da sprach er zu dem Erben: Naemi, die vom Lande der Moabiter wiedergekommen ist, bietet feil das Stück Feld, das unsers Bruders war, Elimelechs.

12 4. Mose 35.1: Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach:

13 5. Mose 23.20: Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder Geld noch mit Speise noch mit allem, womit man wuchern kann.

14 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.

15 3. Mose 25.53: Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.

16 Epheser 6.9: Und ihr Herren, tut auch dasselbe gegen sie und lasset das Drohen; wisset, daß auch euer HERR im Himmel ist und ist bei ihm kein Ansehen der Person.

17 3. Mose 25.43: Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott.

18 2. Samuel 21.17: Aber Abisai, der Zeruja Sohn, half ihm und schlug den Philister tot. Da schwuren ihm die Männer Davids und sprachen: Du sollst nicht mehr mit uns ausziehen in den Streit, daß nicht die Leuchte in Israel verlösche.

19 Josua 15.21: Und die Städte des Stammes der Kinder Juda von einer Ecke zu der andern, an der Grenze der Edomiter gegen Mittag, waren diese: Kabzeel, Eder, Jagur,

20 Nehemia 11.25: Und der Kinder Juda, die außen auf den Dörfern auf ihrem Lande waren, wohnten etliche zu Kirjath-Arba und seinen Ortschaften und zu Dibon und seinen Ortschaften und zu Kabzeel und seinen Ortschaften

21 2. Samuel 2.18: Es waren aber drei Söhne der Zeruja daselbst: Joab, Abisai und Asahel. Asahel aber war von leichten Füßen wie ein Reh auf den Felde

22 1. Chronik 27.9-10: Der sechste im sechsten Monat war Ira, der Sohn des Ikkes, der Thekoiter; und unter seiner Ordnung waren vierundzwanzigtausend.

23 2. Samuel 15.12: Absalom aber sandte auch nach Ahithophel, dem Giloniten, Davids Rat, aus seiner Stadt Gilo. Da er nun die Opfer tat, ward der Bund stark, und das Volk lief zu und mehrte sich mit Absalom.

24 2. Samuel 11.3: Und David sandte hin und ließ nach dem Weibe fragen, und man sagte: Ist das nicht Bath-Seba, die Tochter Eliams, das Weib des Urias, des Hethiters?