3. Mose - Kapitel 25
Sabbatjahr und Erlassjahr
1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; 1, 2 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. 3 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; 4, 5 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, 6 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. 7, 8 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, 9 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. 10 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.
Einlösung von Grundbesitz
25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. 1126 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. 12 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.
Verbot des Zinsnehmens
35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. 13 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.
Einlösung von Schuldsklaven
39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; 1440 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. 15, 16 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. 17 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.
2. Samuel - Kapitel 21
1 Während der Regierungszeit Davids gab es einmal eine schwere Hungersnot, die drei Jahre lang dauerte. Da suchte David die Gegenwart Jahwes, und Jahwe nannte ihm den Grund: "Es ist wegen der Blutschuld, die auf Saul und seinem Haus lastet, weil er so viele Gibeoniten umgebracht hat." 2 Die Gibeoniten gehörten nicht zu Israel, sondern zum Rest der Amoriter im Land. Die Israeliten hatten ihnen geschworen, sie zu verschonen. Aber Saul in seinem Eifer für Israel und Juda hatte versucht, sie alle umzubringen. David ließ die Gibeoniten herbeirufen 18, 19 3 und fragte sie: "Was soll ich für euch tun? Womit kann ich Sühne leisten, damit ihr das Erbe Jahwes segnet?" 4 Die Gibeoniten erwiderten: "Es geht uns nicht um das Silber und Gold der Nachkommen Sauls, und es ist uns auch nicht erlaubt, jemand in Israel zu töten." - "Was soll ich dann für euch tun?", fragte David. 5 Sie erwiderten: "Von dem Mann, der geplant hat, uns auszurotten, der uns vernichten wollte, sodass wir in Israel keinen Platz mehr zum Leben gehabt hätten, 6 aus dessen Nachkommenschaft liefere man uns sieben Männer aus. Wir wollen sie vor Jahwe hinrichten und zwar in Gibea, der Heimatstadt Sauls, dem Erwählten Jahwes." Der König sagte: "Ich will sie euch geben." 20 7 Er verschonte jedoch Mefi-Boschet, den Sohn Jonatans und Enkel Sauls, weil er Jonatan, dem Sohn Sauls, vor Jahwe geschworen hatte, seine Nachkommen nicht auszurotten. 21 8 So nahm der König die beiden Söhne, die Rizpa Bat-Aja Saul geboren hatte: Armoni und Mefi-Boschet, und die fünf Söhne der Saulstochter Merab, die sie Adriel Ben-Barsillai aus Mehola geboren hatte. 22, 23 9 Er lieferte sie den Gibeoniten aus. Alle sieben wurden am selben Tag auf dem Berg vor Jahwe hingerichtet. So starben sie in den ersten Tagen der Erntezeit, die Gerstenernte hatte gerade begonnen. 10 Da nahm Rizpa Bat-Aja Sackleinwand, breitete sie auf dem Felsen aus und setzte sich darauf. Sie blieb dort vom Beginn der Ernte, bis der erste Regen fiel. Tagsüber verscheuchte sie die Vögel und nachts hielt sie die wilden Tiere von den Leichen fern. 11 Als David hörte, was Rizpa Bat-Aja, die Nebenfrau Sauls, tat, 12 ging David nach Jabesch in Gilead und ließ sich die Gebeine von Saul und dessen Sohn Jonatan aushändigen. Die Bürger von Jabesch hatten sie einst vom Markt in Bet-Schean gestohlen, wo die Philister sie nach ihrem Sieg auf dem Gilboa aufgehängt hatten. 24 13 Als David die Gebeine Sauls und seines Sohnes Jonatan überführt hatte, ließ er die Gebeine der Hingerichteten einsammeln 14 und alle zusammen in Zela im Gebiet von Benjamin im Grab von Sauls Vater Kisch beisetzen. Danach ließ Gott sich für das Land erbitten. 25 15 Wieder einmal kam es für Israel zu einer Schlacht mit den Philistern. David zog ihnen mit seinem Heer entgegen und kämpfte gegen sie. Als er vom Kampf ermüdet war, 16 griff ihn Jischbi-Benob an und wollte ihn erschlagen. Allein das Gewicht seiner Lanzenspitze aus Bronze betrug dreieinhalb Kilogramm und er trug eine neue Rüstung. 17 Doch Abischai Ben-Zeruja kam ihm zu Hilfe und erschlug den Philister. Damals beschworen Davids Männer den König: "Du darfst nicht wieder mit uns in den Kampf ziehen, denn wenn wir dich verlieren, erlischt die Leuchte Israels." 26 18 Später kam es bei Gob wieder zum Kampf mit den Philistern. Damals erschlug Sibbechai aus Huscha den Saf, der zu den Nachkommen des Rafa gehörte. 27 19 Bei einem weiteren Kampf in Gob erschlug der Weber Elhanan Ben-Jaïr aus Bethlehem den Philister Goliat aus Gat, dessen Speer so dick wie ein Weberbaum war. 28 20 Wieder kam es zum Kampf bei Gat. Da trat ein streitsüchtiger Mann hervor, der an jeder Hand sechs Finger und an jedem Fuß sechs Zehen hatte, insgesamt also 24. Auch er war ein Nachkomme Rafas. 21 Er verhöhnte Israel. Da erschlug ihn Jonatan Ben-Schima, der Neffe Davids. 29 22 Diese vier waren Nachkommen von Rafa in Gat und wurden von David und seinen Männern erschlagen.Querverweise
1 2. Mose 23.10-11: Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seine Früchte einsammeln.
2 5. Mose 15.1: Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.
3 3. Mose 23.27: Des zehnten Tages in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag. Der soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; da sollt ihr euren Leib kasteien und dem HERRN opfern
4 Jesaja 61.2: zu verkündigen ein gnädiges Jahr des HERRN und einen Tag der Rache unsers Gottes, zu trösten alle Traurigen,
5 Lukas 4.19: und zu verkündigen das angenehme Jahr des HERRN."
6 1. Thessalonicher 4.6: und daß niemand zu weit greife und übervorteile seinen Bruder im Handel; denn der HERR ist der Rächer über das alles, wie wir euch zuvor gesagt und bezeugt haben.
7 3. Mose 26.5: und die Dreschzeit soll reichen bis zur Weinernte, und die Weinernte bis zur Zeit der Saat; und sollt Brots die Fülle haben und sollt sicher in eurem Lande wohnen.
8 1. Könige 5.5: daß Juda und Israel sicher wohnten, ein jeglicher unter seinem Weinstock und unter seinem Feigenbaum, von Dan bis gen Beer-Seba, solange Salomo lebte.
9 5. Mose 28.8: Der HERR wird gebieten dem Segen, daß er mit dir sei in deinem Keller und in allem, was du vornimmst, und wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat.
10 Psalm 39.13: Höre mein Gebet, HERR, und vernimm mein Schreien und schweige nicht über meine Tränen; denn ich bin dein Pilger und dein Bürger wie alle meine Väter.
11 Rut 4.3-4: Da sprach er zu dem Erben: Naemi, die vom Lande der Moabiter wiedergekommen ist, bietet feil das Stück Feld, das unsers Bruders war, Elimelechs.
12 4. Mose 35.1: Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach:
13 5. Mose 23.20: Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder Geld noch mit Speise noch mit allem, womit man wuchern kann.
14 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.
15 3. Mose 25.53: Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.
16 Epheser 6.9: Und ihr Herren, tut auch dasselbe gegen sie und lasset das Drohen; wisset, daß auch euer HERR im Himmel ist und ist bei ihm kein Ansehen der Person.
17 3. Mose 25.43: Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott.
18 Josua 9.15: Und Josua machte Frieden mit ihnen und richtete einen Bund mit ihnen auf, daß sie leben bleiben sollten. Und die Obersten der Gemeinde schwuren ihnen.
19 Josua 9.19: sprachen alle Obersten zu der ganzen Gemeinde: Wir haben ihnen geschworen bei dem HERRN, dem Gott Israels; darum können wir sie nicht antasten.
20 4. Mose 25.4: und er sprach zu Mose: nimm alle Obersten des Volks und hänge sie dem HERRN auf an der Sonne, auf daß der grimmige Zorn des HERRN von Israel gewandt werde.
21 1. Samuel 20.15-17: Und wenn der HERR die Feinde Davids ausrotten wird, einen jeglichen aus dem Lande, so reiße du deine Barmherzigkeit nicht von meinem Hause ewiglich.
22 1. Samuel 18.19: Da aber die Zeit kam, daß Merab, die Tochter Sauls, sollte David gegeben werden, ward sie Adriel, dem Meholathiter, zum Weibe gegeben.
23 2. Samuel 3.7: Und Saul hatte ein Kebsweib, die hieß Rizpa, eine Tochter Ajas. Und Is-Boseth sprach zu Abner: Warum hast du dich getan zu meines Vaters Kebsweib?
24 1. Samuel 31.12: machten sie sich auf, was streitbare Männer waren, und gingen die ganze Nacht und nahmen die Leichname Sauls und seiner Söhne von der Mauer zu Beth-Sean und brachten sie gen Jabes und verbrannten sie daselbst
25 2. Samuel 24.25: und baute daselbst dem HERRN einen Altar und opferte Brandopfer und Dankopfer. Und der HERR ward dem Land versöhnt, und die Plage hörte auf von dem Volk Israel.
26 2. Samuel 23.18: Abisai, Joabs Bruder, der Zeruja Sohn, war auch ein Vornehmster unter den Rittern: er hob seinen Spieß auf und schlug dreihundert, und war auch berühmt unter dreien
27 1. Chronik 20.4-8: Darnach erhob sich ein Streit zu Geser mit den Philistern. Dazumal schlug Sibbechai, der Husathiter, den Sippai, der aus den Kindern der Riesen war, und sie wurden gedemütigt.
28 1. Samuel 17.7: Und der Schaft seines Spießes war wie ein Weberbaum, und das Eisen seines Spießes hatte sechshundert Lot Eisen; und sein Schildträger ging vor ihm her.
29 1. Samuel 17.10: Und der Philister sprach: Ich habe heutigestages dem Heer Israels Hohn gesprochen: Gebt mir einen und laßt uns miteinander streiten.