zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

2. Samuel - Kapitel 17

1 Ahitofel sagte zu Abschalom: "Lass mich 12.000 Mann auswählen und noch in dieser Nacht David verfolgen! (Psalm 71.11) 2 Ich werde über ihn kommen, solange er noch erschöpft und entmutigt ist, und ihn so aufschrecken, dass alle seine Leute fliehen. Dann muss ich nur den König erschlagen. 3 Auf diese Weise kann ich das ganze Volk zurückbringen. Denn wenn du diesen Mann zu fassen bekommst, gewinnst du alle anderen zurück. Dann wird das ganze Volk Frieden haben." 4 Der Vorschlag erschien Abschalom und allen Ältesten Israels gut. 5 Doch Abschalom sagte: "Ruft auch den Arkiter Huschai her, damit wir hören, was er zu sagen hat!" (2. Samuel 16.16) 6 Als Huschai kam, eröffnete Abschalom ihm, was Ahitofel vorgeschlagen hatte, und fragte: "Sollen wir es so machen? Wenn nicht, rede du!" 7 Da sagte Huschai zu Abschalom: "Der Rat, den Ahitofel diesmal gegeben hat, ist nicht gut." 8 Und er fuhr fort: "Du kennst doch deinen Vater und seine Männer. Es sind Helden. Und jetzt sind sie verbittert wie eine Bärin, der man die Jungen geraubt hat. Dein Vater ist ein erfahrener Kämpfer. Er wird seinen Leuten keine Nachtruhe gönnen. 9 Gewiss hat er sich jetzt in irgendeiner Höhle oder sonst einem Hinterhalt versteckt. Und wenn dann gleich am Anfang einige von deinen Leuten fallen, wird es heißen: 'Die Anhänger Abschaloms haben eine Niederlage erlitten!' 10 Dann würde selbst ein tapferer Mann mit dem Herzen eines Löwen den Mut verlieren. Ganz Israel weiß doch, dass dein Vater ein Held ist und dass erprobte Kämpfer bei ihm sind. 11 Deshalb rate ich: Lass ganz Israel von Dan bis Beerscheba zu dir kommen. Mit diesem Heer, so zahlreich wie der Sand am Meer, musst du selbst in den Kampf ziehen. 12 Wenn wir dann auf ihn stoßen, egal, wo er sich gerade befindet, werden wir über ihn herfallen, so wie der Tau auf den Erdboden fällt. Dann wird von ihm und seinen Leuten keiner übrig bleiben. 13 Und wenn er sich in eine Stadt zurückzieht, dann werden die Israeliten Seile an sie legen und sie ins Tal hinunterschleifen, bis kein Kiesel mehr von ihr zu finden ist." 14 Da riefen Abschalom und alle Männer Israels: "Der Rat des Arkiters Huschai ist besser als der Rat Ahitofels." Doch Jahwe hatte es so kommen lassen, um den guten Rat Ahitofels zunichte zu machen und Unheil über Abschalom zu bringen. (2. Samuel 15.31) (2. Samuel 15.34) 15 Huschai berichtete den Priestern Zadok und Abjatar vom Rat Ahitofels und dem, den er selbst Abschalom und den Ältesten Israels gegeben hatte. 16 "Schickt schnell eine Botschaft zu David", sagte er. "Er soll ja nicht auf dieser Seite der Wüstenfurten bleiben, sondern in jedem Fall hinübergehen, damit der König und seine Leute nicht vernichtet werden." 17 Jonatan und Ahimaaz warteten bei der Rogelquelle, denn sie durften sich nicht in der Stadt sehen lassen. Eine Magd ging zu ihnen und brachte die Nachricht, die sie dem König übermitteln sollten. (1. Könige 1.9) 18 Doch ein junger Mann sah sie und berichtete es Abschalom. Da rannten beide fort und kamen bis zum Haus eines Mannes in Bahurim. Er hatte einen Brunnen in seinem Hof, in den sie hineinstiegen. 19 Seine Frau legte eine Decke über die Öffnung und streute Getreidekörner darüber aus, sodass nichts zu erkennen war. 20 Als die Männer Abschaloms zu der Frau kamen, fragten sie: "Wo sind Ahimaaz und Jonatan?" - "Sie sind von hier zum Wasser weitergegangen", sagte die Frau. Sie durchsuchten alles, fanden aber niemand und kehrten schließlich nach Jerusalem zurück. 21 Sobald sie gegangen waren, stiegen die beiden aus dem Brunnen und brachten die Nachricht zu König David. "Ihr müsst sofort aufbrechen und den Fluss überqueren", sagten sie und berichteten vom Rat Ahitofels gegen David und seine Leute. 22 Sofort brach David mit allen seinen Leuten auf und überquerte den Jordan. Bei Tagesanbruch war auch der letzte von ihnen am anderen Ufer angelangt. 23 Als Ahitofel sah, dass sein Rat nicht befolgt wurde, sattelte er seinen Esel und kehrte in seine Heimatstadt zurück. Dort regelte er die letzten Dinge mit seiner Familie. Dann erhängte er sich. Er wurde im Grab seines Vaters beigesetzt. (Matthäus 27.5) 24 David hatte Mahanajim erreicht, als Abschalom mit dem ganzen Heer Israels den Jordan überschritt. 25 Abschalom hatte Amasa an Stelle von Joab über das Heer eingesetzt. Amasa war der Sohn des Ismaëliten Jeter, der mit Abigal Bat-Nahasch geschlafen hatte, der Schwester von Joabs Mutter Zeruja. (2. Samuel 19.14) 26 Das Heer Israels unter Abschalom schlug sein Lager im Gebiet von Gilead auf. 27 Als David nach Mahanajim kam, erwarteten ihn dort Schobi Ben-Nahasch aus dem ammonitischen Rabba sowie Machir Ben-Ammiël aus Lo-Dabar und Barsillai aus Roglim in Gilead. (2. Samuel 9.4) (1. Könige 2.7) 28 Sie hatten Schlafmatten, Metallgefäße und Tongeschirr mitgebracht, Weizen, Gerste und Mehl, geröstete Körner, Bohnen und Linsen, 29 Honig, Butter, Käse und Schafe. Sie hatten sich gedacht, dass Davids Leute nach dem Marsch durch die Wüste hungrig, durstig und müde sein würden. (2. Samuel 16.2)