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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Samuel - Kapitel 14

1 Joab Ben-Zeruja merkte, dass der König seinen Sohn Abschalom zu vermissen begann. 2 Da ließ er eine kluge Frau aus Tekoa holen und sagte zu ihr: "Du sollst die Rolle einer Trauernden spielen. Zieh Trauerkleider an, salbe dich nicht und benimm dich wie eine Frau, die schon lange um einen Toten trauert. 3 Geh dann zum König und erzähle ihm das, was ich dir jetzt sage." Joab gab ihr seine Anweisungen. 4 Als die Frau aus Tekoa zum König kam, fiel sie vor ihm nieder, mit dem Gesicht zur Erde, und sagte: "Hilf, mein König!" 5 "Was fehlt dir?", fragte der König. Da sagte sie: "Ach, ich bin Witwe, mein Mann ist gestorben. 6 Deine Sklavin hatte zwei Söhne. Die gerieten eines Tages in Streit auf dem Feld. Und weil niemand in der Nähe war, der dazwischentreten konnte, schlug der eine den anderen tot. 7 Und nun ist die ganze Sippe gegen deine Sklavin aufgestanden. Sie fordern, dass ich ihnen den herausgebe, der seinen Bruder erschlagen hat. Sie wollen ihn töten, weil er seinen Bruder umgebracht hat, und so auch den Erben beseitigen. So werden sie den letzten Funken ersticken, der mir noch geblieben ist. Mein Mann wird dann keinen Nachkommen auf der Erde mehr haben, keinen, der seinen Namen weiterträgt." (5. Mose 19.11-13) 8 Da sagte der König zu der Frau: "Geh nach Hause, ich kümmere mich um die Sache!" 9 "Mein Herr und König", sagte die Frau, "aber auf mir und der Familie meines Vaters wird die Schuld liegen bleiben. Der König und sein Thron sind nicht betroffen." 10 Da sagte der König: "Wer darüber etwas zu dir sagt, den bring zu mir! Er wird dich künftig in Ruhe lassen." 11 Aber sie sagte: "Mein König, sag es doch bitte vor Jahwe, deinem Gott, damit der Bluträcher nicht noch mehr Verderben anrichtet und sie meinen Sohn nicht beseitigen!" Da sagte er: "So wahr Jahwe lebt: Kein Haar soll deinem Sohn gekrümmt werden!" (1. Samuel 14.45) (1. Könige 1.52) 12 Darauf sagte die Frau: "Lass doch deine Sklavin noch ein Wort zu meinem Herrn, dem König, sagen!" - "Sprich!", sagte er. 13 Da sagte sie: "Warum hast du dann das Gleiche gegen das Volk Gottes im Sinn? Denn nach dem, was der König eben gesagt hat, steht er selbst wie ein Schuldiger da, weil er seinen verstoßenen Sohn nicht wiederkommen lässt. 14 Ja, wir sterben gewiss und sind wie Wasser, das in der Erde verrinnt und das man nicht wieder aufsammeln kann. Aber Gott will das Leben nicht nehmen und möchte auch nicht, dass der Verstoßene von ihm verstoßen bleibt. (Hesekiel 18.23) 15 So bin ich nun hergekommen, um meinem Herrn, dem König, dieses Wort zu sagen, weil die Leute mir Angst machen. Da sagte sich deine Sklavin: 'Ich will mit dem König reden, vielleicht hört er auf das Wort seiner Sklavin.' 16 Ja, der König wird mir Gehör schenken, um seine Sklavin aus der Gewalt des Mannes zu retten, der meinen Sohn töten und mich aus meinem Erbbesitz drängen will. 17 Und deine Sklavin sagte sich: 'Das Wort meines Herrn und Königs soll mir Beruhigung verschaffen.' Denn mein Herr, der König, ist wie der Engel Gottes und hört heraus, was das Gute ist und was das Böse. Jahwe, dein Gott, sei mit dir!" (2. Samuel 19.28) 18 Der König antwortete der Frau: "Ich will dich noch etwas fragen, aber du darfst mir jetzt nichts verschweigen!" - "Mein Herr und König möge fragen", erwiderte sie. 19 "Hat hier nicht Joab seine Hand im Spiel?", fragte er. Da rief die Frau: "So wahr du lebst, mein Herr und König: Wenn du etwas sagst, ist es unmöglich nach rechts oder links auszuweichen! Ja, dein Diener Joab hat mich hergeschickt, und er war es, der deiner Sklavin genau erklärt hat, was sie sagen sollte. 20 Um der Sache ein anderes Aussehen zu geben, hat dein Diener Joab so gehandelt. Aber mein Herr ist weise wie der Engel Gottes und durchschaut alles, was auf der Erde vor sich geht." (2. Samuel 14.17) 21 Da sagte der König zu Joab: "Gut, ich entscheide die Sache jetzt: Geh also und lass den Jungen, den Abschalom, zurückkehren!" 22 Da warf sich Joab zu Boden mit dem Gesicht zur Erde und dankte dem König: "Jetzt weiß ich, dass dein Sklave deine Gunst gefunden hat, mein Herr und König, denn du hast meine Bitte erfüllt." 23 Joab reiste also nach Geschur und brachte Abschalom nach Jerusalem zurück. (2. Samuel 13.37) 24 Dann aber sagte der König: "Er darf wieder in seinem Haus wohnen, aber empfangen werde ich ihn nicht." So lebte Abschalom wieder in seinem Haus, aber zum König durfte er nicht kommen. 25 In ganz Israel gab es keinen Mann von so rühmenswerter Schönheit wie Abschalom. Vom Scheitel bis zur Sohle war alles vollkommen an ihm. 26 Wenn er sich das Kopfhaar schneiden ließ - das geschah einmal im Jahr - dann wog es zweieinhalb Kilogramm. 27 Drei Söhne hatte Abschalom und eine Tochter namens Tamar. Sie war eine sehr schöne Frau. (2. Samuel 13.1) 28 Nun lebte Abschalom schon zwei volle Jahre in Jerusalem, ohne beim König gewesen zu sein. 29 Da ließ er Joab zu sich rufen, um ihn zum König zu schicken. Doch der wollte nicht kommen. Er bat ihn noch ein zweites Mal zu sich, aber er war nicht bereit, zu ihm zu kommen. 30 Da sagte Abschalom zu seinen Dienern: "Passt auf! Das Feld Joabs liegt gleich neben meinem. Er hat dort Gerste stehen. Los, steckt das Getreide in Brand!" Abschaloms Diener gingen hin und zündeten das Feldstück an. 31 Darauf kam Joab sofort zu Abschalom ins Haus und sagte: "Warum haben deine Knechte meine Gerste angezündet?" 32 "Weil du nicht gekommen bist, als ich dich zu mir bat", erwiderte Abschalom. "Ich wollte dich zum König schicken, um ihm zu sagen: 'Wozu bin ich eigentlich von Geschur zurückgekommen? Es wäre besser für mich, wenn ich dort geblieben wäre.' Jetzt will ich zum König vorgelassen werden. Wenn er mich für schuldig hält, dann soll er mich töten." 33 Da ging Joab zum König und richtete ihm die Botschaft aus. Der König ließ Abschalom rufen. Der kam und warf sich vor ihm auf den Boden mit dem Gesicht zur Erde. Und der König küsste Abschalom.