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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 9

1 Da sagte Jahwe zu Mose: "Geh zum Pharao und sag ihm: 'So spricht Jahwe, der Gott der Hebräer: Lass mein Volk ziehen, damit es mir dient! (2. Mose 5.1) 2 Denn wenn du dich weigerst und es weiter festhältst, 3 dann pass auf! Jahwe wird eine schwere Seuche über deine Viehherden auf den Weiden bringen, über Pferde, Esel, Kamele, Rinder und das Kleinvieh. (2. Mose 3.20) 4 Außerdem wird Jahwe einen Unterschied zwischen dem Vieh Israels und dem Vieh der Ägypter machen. Vom Vieh, das den Israeliten gehört, wird auch nicht ein Stück verenden. 5 Jahwe hat eine bestimmte Zeit dafür festgesetzt und zwar morgen!'" 6 Am nächsten Tag schickte Jahwe die Seuche. Da verendete das ganze Herdenvieh der Ägypter, aber vom Vieh der Israeliten kam kein einziges Tier um. 7 Der Pharao ließ es nachprüfen, und tatsächlich war bei den Israeliten nicht ein einziges Stück Vieh eingegangen. Dennoch blieb der Pharao starrsinnig und ließ das Volk nicht ziehen. (2. Mose 4.21) 8 Da sagte Jahwe zu Mose und Aaron: "Nehmt beide Hände voll Ofenruß. Mose soll ihn vor den Augen des Pharao hochwerfen! 9 Er wird dann als feiner Staub auf ganz Ägypten niedergehen und an Menschen und Tieren Geschwüre hervorrufen, die in Blasen aufbrechen." (5. Mose 28.27) 10 Da nahmen sie Ruß und traten vor den Pharao. Mose warf ihn in die Luft. Schon nach kurzer Zeit litten Menschen und Tiere an aufbrechenden Geschwüren. (Offenbarung 16.2) 11 Wegen ihrer Geschwüre konnten die Magier Mose nicht entgegentreten, denn sie waren genauso davon befallen wie alle Ägypter. 12 Doch Jahwe machte den Pharao starrsinnig, dass er auch diesmal nicht auf Mose und Aaron hörte, wie Jahwe es gesagt hatte. (2. Mose 4.21) 13 Jahwe sagte zu Mose: "Geh morgen früh zum Pharao und sag zu ihm: 'So spricht Jahwe, der Gott der Hebräer: Lass mein Volk ziehen, damit es mir dient! (2. Mose 5.1) 14 Diesmal werde ich dich mit meinen Plagen ins Herz treffen, dich, deine Hofbeamten und dein Volk. Du sollst erkennen, dass niemand auf der ganzen Erde mir gleichkommt. (2. Mose 8.6) 15 Denn schon jetzt hätte ich dich mit der Pest schlagen können. Dann wärst du vom Erdboden verschwunden. 16 Aber ich habe dich am Leben gelassen, um meine Macht an dir zu beweisen, damit mein Name in der ganzen Welt bekannt gemacht wird. (2. Mose 7.3) (2. Mose 14.4) (Römer 9.17) 17 Du stellst dich immer noch gegen mein Volk und lässt es nicht ziehen. 18 Morgen um diese Zeit werde ich einen so schweren Hagel kommen lassen, wie es ihn noch nie gegeben hat, solange Ägypten besteht. (Hiob 38.22) 19 Lass dein Vieh in Sicherheit bringen und alles, was du noch im Freien hast! Alle Menschen und Tiere, die im Freien bleiben und nicht ins Haus kommen, wird der Hagel erschlagen.'" 20 Die Minister des Pharao, die das Wort Jahwes fürchteten, ließen ihre Sklaven und ihr Vieh in die Häuser flüchten. 21 Wer das Wort Jahwes aber nicht ernst nahm, ließ seine Sklaven und sein Vieh draußen. 22 Jahwe sagte zu Mose: "Streck deine Hand zum Himmel aus! Dann wird in ganz Ägypten ein Hagel auf Menschen, Tiere und Pflanzen niedergehen." 23 Mose hob seinen Stab zum Himmel hoch. Da ließ Jahwe es donnern und hageln. Blitze fuhren auf die Erde herab. So ließ Jahwe den Hagel auf Ägypten niedergehen, (Offenbarung 16.21) 24 und mitten im Hagel zuckten die Blitze. Einen so schweren Hagel hatte es noch nie gegeben, solange Ägypten eine Nation war. 25 Überall im Land tötete der Hagel die Menschen und Tiere, die sich im Freien befanden. Er zerschlug alles, was auf den Feldern wuchs, und brach die Äste von den Bäumen. 26 Nur im Land Goschen, wo die Israeliten lebten, fiel kein Hagel. 27 Da ließ der Pharao Mose und Aaron rufen und sagte ihnen: "Diesmal habe ich mich schuldig gemacht. Jahwe ist im Recht, ich und mein Volk sind im Unrecht. (2. Mose 10.16) 28 Betet zu Jahwe! Die Donnerstimme Gottes und der Hagel, das ist zu viel. Ich will euch ziehen lassen. Niemand wird euch zurückhalten." (2. Mose 8.4) 29 Da sagte Mose zu ihm: "Sobald ich die Stadt verlassen habe, werde ich meine Hände zu Jahwe ausbreiten. Dann wird der Donner aufhören und kein neuer Hagel mehr entstehen. Daran wirst du erkennen, dass Jahwe die ganze Erde gehört. 30 Aber ich weiß: Du und deine Hofbeamten, ihr fürchtet euch immer noch nicht vor Gott, vor Jahwe!" 31 Flachs und Gerste waren zerschlagen, denn die Gerste hatte schon Ähren angesetzt und der Flachs stand in Blüte. 32 Weizen und Dinkel blieben verschont, weil sie später reif werden. 33 Mose verließ den Pharao und ging aus der Stadt hinaus. Dort breitete er seine Hände zu Jahwe aus. Da hörten Donner und Hagel auf, und es regnete auch nicht mehr. 34 Als der Pharao sah, dass das Unwetter aufgehört hatte, blieb er bei seiner Sünde. Er und seine Hofbeamten verschlossen ihr Herz. 35 So blieb der Pharao hart und ließ die Israeliten nicht ziehen, wie Jahwe es durch Mose angekündigt hatte. (2. Mose 4.21)