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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 8

1 Dann sagte Jahwe zu Mose: "Sag Aaron: 'Strecke deinen Stab über alle Gewässer Ägyptens aus, über die Flüsse, Kanäle und Sümpfe und lass die Frösche über das Land Ägypten kommen!'" 2 Aaron streckte seine Hand über die Gewässer Ägyptens aus. Da kamen so viele Frösche heraus, dass sie das ganze Land bedeckten. 3 Aber die ägyptischen Magier machten es mit ihren Zauberkünsten nach und ließen Frösche über Ägypten kommen. (2. Mose 7.11) 4 Da ließ der Pharao Mose und Aaron rufen und sagte zu ihnen: "Bittet Jahwe für mich, dass er die Frösche von mir und meinem Volk wegschafft. Dann will ich euer Volk ziehen lassen, damit sie Jahwe Opfer schlachten können." (2. Mose 8.24) (2. Mose 9.28) (2. Mose 10.17) 5 Mose erwiderte dem Pharao: "Verfüge über mich! Wann sollen die Frösche aus euren Häusern verschwinden und nur noch im Nil übrig bleiben? Für welche Zeit also soll ich für dich, deine Beamten und dein Volk beten?" 6 "Für morgen", erwiderte er. "Gut, es wird nach deinem Wunsch geschehen", sagte Mose, "denn du sollst erkennen, dass niemand Jahwe, unserem Gott, gleicht. (2. Mose 9.14) (2. Mose 15.11) 7 Die Frösche werden aus deinem Palast verschwinden und dich, deine Hofbeamten und dein Volk in Ruhe lassen. Nur im Nil werden noch welche übrig bleiben." 8 Mose und Aaron verließen den Pharao, und Mose bat Jahwe dringend, der Froschplage ein Ende zu machen. 9 Jahwe erhörte Mose, und überall in den Häusern, auf den Gehöften und Feldern starben die Frösche. 10 Haufenweise schüttete man sie zusammen, und das ganze Land war von Gestank erfüllt. 11 Als der Pharao sah, dass er wieder Luft hatte, verschloss er sein Herz und hörte nicht auf Mose und Aaron, wie Jahwe es gesagt hatte. (2. Mose 4.21) 12 Jahwe sagte zu Mose: "Sag Aaron, dass er seinen Stab ausstrecken und damit auf die Erde schlagen soll. Dann wird der Staub zu Mücken werden." 13 Sie taten es. Aaron schlug mit seinem Stab auf den Staub der Erde. Da wurde der ganze Staub in Ägypten zu Mücken. Sie überfielen Menschen und Tiere. 14 Die Magier versuchten mit ihren Zauberkünsten ebenfalls Mücken hervorzubringen. Aber sie konnten es nicht, und die Mücken setzten Mensch und Vieh zu. (2. Mose 9.11) 15 Da sagten sie zum Pharao: "Das ist Gottes Finger!" Aber der Pharao blieb hart und hörte nicht auf sie, wie Jahwe es gesagt hatte. (2. Mose 4.21) (2. Mose 14.25) 16 Jahwe sagte zu Mose: "Geh morgen früh zum Pharao, wenn er ans Wasser hinausgeht, und sag zu ihm: 'So spricht Jahwe: Lass mein Volk ziehen, damit es mir dient! (2. Mose 5.1) 17 Sonst werde ich die Stechfliegen zu dir ziehen lassen. Sie werden über dich, deine Hofbeamten und dein Volk kommen. Eure Häuser werden voller Fliegen sein, selbst der Boden, auf dem sie gebaut sind. 18 Aber das Land Goschen, in dem sich mein Volk aufhält, werde ich davon ausnehmen. Dort werden keine Stechfliegen sein, damit du erkennst, dass ich, Jahwe, mitten in deinem Land bin. (2. Mose 7.5) 19 Ich werde ein Zeichen der Erlösung zwischen mein und dein Volk stellen. Morgen wird es geschehen.'" 20 Jahwe machte es so. Die Stechfliegen kamen in großen Schwärmen in den Palast des Pharao und seiner Hofbeamten und verheerten ganz Ägypten. 21 Da ließ der Pharao Mose und Aaron zu sich rufen und sagte: "Geht und schlachtet eurem Gott Opfer. Es muss aber hier im Land geschehen!" 22 "Das können wir nicht", erwiderte Mose, "denn unsere Art, Opfer für Jahwe, unseren Gott, zu schlachten, wäre für die Ägypter ein Gräuel. Wenn sie das zu sehen bekämen, würden sie uns gewiss steinigen. (1. Mose 43.32) 23 Drei Tagereisen weit wollen wir in die Wüste ziehen und Jahwe, unserem Gott, Opfer schlachten, wie er es uns befohlen hat." (2. Mose 3.18) 24 Da sagte der Pharao: "Gut, ich will euch gehen lassen, damit ihr Jahwe, eurem Gott, in der Wüste Opfer schlachten könnt. Entfernt euch aber nicht zu weit und betet auch für mich!" (2. Mose 8.4) 25 Mose erwiderte: "Pass auf! Wenn ich jetzt von dir weggehe, werde ich zu Jahwe beten, dass der Pharao, seine Hofbeamten und sein Volk morgen von den Stechfliegen befreit werden. Aber der Pharao möge uns nicht wieder täuschen, dass er das Volk doch nicht ziehen und Jahwe Opfer bringen lässt!" 26 Mose verließ den Pharao und betete zu Jahwe. 27 Jahwe erhörte Moses Gebet und befreite den Pharao, seine Beamten und sein Volk von den Stechfliegen. Keine einzige blieb übrig. 28 Aber der Pharao blieb auch diesmal hart und ließ das Volk nicht ziehen. (2. Mose 4.21)