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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 39

1 Nach der Anweisung, die Mose von Jahwe erhalten hatte, wurden die heiligen Gewänder hergestellt, wie sie Aaron für den Dienst im Heiligtum benötigte. Man nahm dazu blauen und roten Purpur und Karmesinstoff. (2. Mose 28.4) 2 Das Efod machten sie aus Gold, blauer, roter und karmesinroter Wolle und gezwirntem Leinen. 3 Sie hämmerten dünne Goldbleche und zerschnitten sie zu schmalen Streifen, um sie künstlerisch in das Material einzuarbeiten. 4 Sie machten auch die beiden mit ihm verbundenen Schulterstücke 5 und den Gürtel, mit dem es befestigt wird. Er bestand aus demselben Material und war mit ihm verbunden, so, wie es Jahwe Mose befohlen hatte. 6 Dann fassten sie die zwei Onyxsteine in Gold, gravierten in die Steine die Namen der Söhne Israels 7 und brachten sie auf den Schulterstücken des Efods an - die Steine zur Erinnerung an die Israeliten; so wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 8 Die Brusttasche machte man wie das Efod aus gezwirntem Leinen. Sie wurde mit Goldfäden, blauer, roter und karmesinroter Wolle künstlerisch bestickt. 9 Sie war quadratisch, 25 mal 25 Zentimeter groß, und doppelt gelegt. 10 Dann wurde sie mit Edelsteinen in vier Reihen besetzt. In der ersten Reihe ein Karneol, ein Topas und ein Smaragd; 11 in der zweiten Reihe ein Rubin, ein Saphir und ein Jaspis; 12 in der dritten Reihe ein Hyazinth, ein Achat und ein Amethyst; 13 und in der vierten Reihe ein Türkis, ein Onyx und ein Nephrit. Alle waren mit Gold eingefasst. 14 In die Steine waren die Namen der zwölf Söhne Israels eingraviert, in jedem Stein ein Name für einen Stamm. 15 Dann wurden zwei gedrehte Kettenschnüre aus reinem Gold für das Brustschild hergestellt. 16 An den beiden oberen Ecken des Brustschilds wurden zwei goldene Ringe angebracht 17 und die beiden goldenen Schnüre dort befestigt. 18 Die Enden dieser beiden Schnüre wurden an der Vorderseite der Schulterstücke befestigt. 19 Auch an den beiden unteren Enden der Brusttasche wurden zwei goldene Ringe angebracht, 20 ebenso an den beiden Schulterstücken des Efods. Sie wurden dicht an ihrer Naht, aber oberhalb des Gürtels vom Efod befestigt. 21 Man verknüpfte das Brustschild mit einer blauen Schnur von seinen Ringen aus mit den Ringen des Efods, sodass es über dem Gurt des Efods saß und sich nicht verschieben konnte; so wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 22 Das Obergewand, das unter dem Efod getragen wurde, bestand aus purpurblauem Stoff. (2. Mose 28.31-35) 23 Die Öffnung für den Kopf in der Mitte war wie bei der Halseinfassung eines Panzerhemdes mit einer gewebten Borte eingefasst, damit sie nicht einriss. 24 Am unteren Saum waren Granatäpfel aus blauer, roter und karmesinroter Wolle befestigt. 25 Dazwischen hatte man goldene Glöckchen angebracht, 26 sodass um den ganzen Saum herum immer ein Glöckchen auf einen Granatapfel folgte. In diesem Gewand sollte der Dienst im Heiligtum verrichtet werden, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 27 Weiter machten sie aus Leinen für Aaron und seine Söhne Hemden, (2. Mose 28.39-42) 28 Kopfbünde, turbanartige Kopfbedeckungen und Kniehosen. 29 Auch der bunt gewirkte Gürtel bestand aus gezwirntem Leinen; so wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 30 Schließlich machten sie das Stirnblatt, das heilige Diadem, aus reinem Gold und gravierten darauf ein: "Heilig für Jahwe". (2. Mose 29.6) (3. Mose 8.9) 31 Das wurde mit einer blauen Schnur vorn am Kopfbund befestigt, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. (2. Mose 28.36-38) 32 So wurde die ganze Arbeit für die Wohnung, das Zelt der Gottesbegegnung, vollendet. Die Israeliten machten es genauso, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 33 Dann brachten sie alles zu Mose: das Zelt und alles, was dazu gehörte; seine Haken, Bretter, Riegel, Säulen und Bodenplatten, 34 die Decke aus rot gefärbten Fellen von Schafböcken, die Decke aus Tachasch-Häuten, den Vorhang, der alles verhüllte, 35 die Lade für das Bundesgesetz, ihre Tragstangen und die Deckplatte, 36 den Tisch für die geweihten Brote mit allem, was dazu gehört; 37 den Leuchter mit seinen Lampen, dem Öl und allem Zubehör, 38 den goldenen Altar, das Salböl, den Weihrauch und den Vorhang für den Eingang, 39 den Bronzealtar, sein Bronzegitter, seine Tragstangen und alles Zubehör, das Becken und sein Gestell, 40 die Planen für den Vorhof, dazu die Säulen und Bodenplatten, die Plane für den Eingang zum Vorhof, dazu die Seile, Pflöcke und was sonst noch dazugehört; 41 die gewirkten Gewänder für den Priesterdienst im Heiligtum, die heiligen Gewänder für Aaron und die für seine Söhne. 42 Die Israeliten hatten alles genauso gemacht, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 43 Mose sah sich alles an, was sie gemacht hatten. Es war alles genauso geworden, wie Jahwe es befohlen hatte. Da segnete Mose sie.