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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 34

1 Dann sagte Jahwe zu Mose: "Hau dir zwei Steintafeln zurecht wie die ersten, die du zerbrochen hast! Ich werde die Worte darauf schreiben, die schon auf den ersten Tafeln standen. (2. Mose 32.19) 2 Halte dich für morgen bereit! Morgen früh steigst du auf den Berg Sinai und erwartest mich auf dem Gipfel. 3 Es darf niemand mit dir heraufkommen. Es darf überhaupt niemand auf dem Berg gesehen werden. Auch das Vieh darf nicht an seinem Fuß weiden." (2. Mose 19.12-13) 4 So hieb Mose zwei Tafeln aus Stein zurecht wie die ersten. Am nächsten Morgen stand er früh auf und stieg mit den Tafeln in der Hand auf den Berg, wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 5 In einer Wolke kam Jahwe auf den Berg herab. Er stellte sich neben ihn und rief den Namen Jahwes aus. (2. Mose 33.19) 6 Er ging an Mose vorüber und rief: "Jahwe, Jahwe, Gott: barmherzig und gnädig, langmütig und reich an Güte und Treue, (4. Mose 14.18) (Psalm 103.8) (1. Johannes 4.16) 7 der Gnade über tausend Generationen hin erweist, der Schuld, Vergehen und Sünde vergibt, aber keineswegs ungestraft lässt, der die Schuld der Väter an den Kindern und Enkeln bis in die dritte und vierte Generation verfolgt." (2. Mose 20.5-6) 8 Sofort warf sich Mose auf die Erde und betete an. 9 Er sagte: "Herr, wenn du mir deine Gunst geschenkt hast, dann sei in unserer Mitte. Wenn es auch ein widerspenstiges Volk ist, so vergib uns doch unsere Schuld und Sünde und nimm uns als Eigentum an." 10 Da sagte er: "Hiermit schließe ich einen Bund: Vor deinem ganzen Volk werde ich Wunder tun, wie sie bisher unter allen Völkern der Erde noch nie vollbracht worden sind. Das ganze Volk, in dessen Mitte du stehst, soll das Tun Jahwes sehen. Es wird furchterregend sein, was ich für dich tun werde. 11 Merk dir genau, was ich dir heute befehle! Ich werde die Amoriter, Kanaaniter, Hetiter, Perisiter, Hiwiter und Jebusiter vor dir vertreiben. 12 Hüte dich, mit den Bewohnern des Landes, in das du kommen wirst, einen Bund zu schließen. Sie werden dir sonst eine Falle sein, wenn sie unter dir leben. (2. Mose 23.32-33) 13 Du sollst vielmehr ihre Altäre niederreißen, ihre Steinmale zerschlagen und ihre Aschera-Pfähle umhauen. (2. Mose 23.24) 14 Du darfst dich vor keinem anderen Gott niederwerfen, denn Jahwe ist ein eifersüchtiger Gott und heißt auch 'der Eifersüchtige'! (2. Mose 20.3) (2. Mose 20.5) 15 Hüte dich, einen Bund mit den Bewohnern des Landes zu schließen! Denn sonst könnten sie dich einladen, wenn sie sich ihren Göttern anbieten, wenn sie ihnen opfern und ihre Opfermahlzeiten feiern. 16 Vielleicht würdest du deine Söhne mit ihren Töchtern verheiraten; und wenn ihre Töchter sich dann ihren Göttern anbieten, könnten sie deine Söhne verführen, das ebenfalls zu tun. (5. Mose 7.3) (Richter 3.6) (1. Könige 11.2) 17 Du sollst dir auch keine Götter aus Metall gießen! (2. Mose 20.23) 18 Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten. Zur festgesetzten Zeit im Ährenmonat sollst du sieben Tage lang ungesäuerte Brotfladen essen, wie ich es dir befohlen habe. Denn in diesem Monat bist du aus Ägypten gezogen. (2. Mose 23.14) 19 Alles, was das erste Mal aus einem Mutterschoß kommt, gehört mir! Auch die Erstgeburt von deinen Rindern, Schafen und Ziegen, wenn es männliche Tiere sind. 20 Die Erstgeburt eines Esels sollst du mit einem Lamm auslösen. Wenn du das nicht tun willst, musst du dem Fohlen das Genick brechen. Auch deine erstgeborenen Söhne sollst du auslösen. Keiner soll mit leeren Händen vor mir erscheinen. (2. Mose 13.12-16) 21 Sechs Tage sollst du arbeiten und am siebten Tag ruhen. Das gilt auch für die Zeit des Pflügens und des Erntens. 22 Auch das Erntefest sollst du feiern, wenn du das erste Getreide einbringst, und im Herbst das Wein- und Obstlesefest. 23 Dreimal im Jahr sollen alle deine Männer vor dem Herrn, vor Jahwe, dem Gott Israels, erscheinen. 24 In dieser Zeit wird niemand in dein Land einfallen, denn ich werde die Völker vor dir vertrieben und deine Grenzen erweitert haben. 25 Das Blut meiner Schlachtopfer darf nicht zusammen mit Backwaren aus Sauerteig dargebracht werden. Das Schlachtopfer vom Passafest darf nicht bis zum nächsten Morgen aufbewahrt bleiben. 26 Die Besten von deinen ersten Feldfrüchten sollst du in das Haus Jahwes, deines Gottes, bringen. Ein Böckchen darfst du nicht in der Milch seiner Mutter kochen." 27 Dann sagte Jahwe zu Mose: "Schreib alles auf, was ich dir gesagt habe. Denn auf dieser Grundlage schließe ich mit dir und mit Israel einen Bund." (2. Mose 24.4) 28 Vierzig Tage und Nächte blieb Mose dort bei Jahwe, und dieser schrieb die zehn Gebote des Bundes auf die Steintafeln. Während der ganzen Zeit aß und trank Mose nichts. (2. Mose 24.18) (2. Mose 31.18) (Matthäus 4.2) 29 Als Mose vom Berg herabstieg, hatte er die beiden Tafeln mit dem Bundesgesetz in der Hand. Er wusste aber nicht, dass durch das Reden mit Gott seine Gesichtshaut zu leuchten begonnen hatte. 30 Aaron und alle Israeliten sahen das Leuchten auf der Gesichtshaut Moses und fürchteten sich, in seine Nähe zu kommen. (2. Korinther 3.7) 31 Erst als Mose sie rief, kamen Aaron und die führenden Männer der Gemeinschaft zu ihm, und Mose konnte mit ihnen reden. 32 Dann kamen auch die anderen Israeliten. Mose gab ihnen alle Anordnungen weiter, die Jahwe ihm auf dem Berg Sinai gegeben hatte. 33 Als er ihnen alles gesagt hatte, verhüllte er sein Gesicht. 34 Immer wenn er ins Zelt ging, um mit Jahwe zu reden, nahm er die Verhüllung ab, bis er wieder hinausging. Draußen sagte er den Israeliten, was ihm aufgetragen war. (2. Mose 33.8-9) 35 Da sahen sie das Leuchten auf der Gesichtshaut von Mose. Dann verhüllte Mose sein Gesicht, bis er wieder ins Zelt ging, um mit Gott zu reden.