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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 19

1 Genau am dritten Neumondstag nach ihrem Auszug aus Ägypten erreichten die Israeliten die Wüste Sinai. 2 Sie waren von Refidim aufgebrochen und schlugen nun ihr Lager in der Wüste dem Berg gegenüber auf. 3 Mose stieg hinauf, um Gott zu begegnen. Da rief ihm Jahwe vom Berg aus zu: "Sage es den Nachkommen Jakobs, rede zu den Israeliten: 4 'Ihr habt gesehen, was ich mit den Ägyptern gemacht habe. Ihr habt erlebt, dass ich euch wie auf Adlersflügeln getragen und bis hierher zu mir gebracht habe. (5. Mose 32.11) 5 Wenn ihr nun auf mich hört und meinen Bund haltet, dann sollt ihr unter allen Völkern mein persönliches Eigentum sein. Denn mir gehört die ganze Erde. (5. Mose 7.6) 6 Ihr sollt mir ein Königreich von Priestern sein, ein heiliges Volk!' Das sollst du den Israeliten sagen!" (3. Mose 19.2) (1. Petrus 2.9) (Offenbarung 1.6) 7 Da ging Mose zurück und rief die Ältesten des Volkes zusammen. Er legte ihnen vor, was Jahwe ihm aufgetragen hatte. 8 Das ganze Volk war sich einig: "Wir wollen alles tun, was Jahwe gesagt hat!" Mose ging, um Jahwe die Antwort des Volkes zu überbringen. 9 Jahwe sagte zu ihm: "Pass auf! Ich werde in einer dichten Wolke zu dir kommen, damit das Volk es hören kann, wenn ich mit dir rede, und damit sie dir immer glauben." Nun teilte Mose Jahwe die Antwort des Volkes mit. 10 Dann sagte Jahwe zu Mose: "Geh zum Volk und sorge dafür, dass sie sich heute und morgen auf die Begegnung mit mir vorbereiten! Sie sollen ihre Kleider waschen, 11 damit sie für den dritten Tag bereit sind. Denn am dritten Tag wird Jahwe vor den Augen des ganzen Volkes auf den Berg Sinai herabsteigen. 12 Du musst das Volk ringsum abgrenzen und ihnen einschärfen: 'Nehmt euch in acht! Steigt nicht auf den Berg, kommt nicht einmal an seinen Fuß!' Jeder, der den Berg antastet, muss getötet werden. (2. Mose 34.3) 13 Keine Hand darf ihn berühren! Und wer es dennoch tut, darf nicht am Leben bleiben! Er muss mit Steinen erschlagen oder mit Pfeilen erschossen werden, ganz egal, ob Mensch oder Tier. Erst wenn das Widderhorn anhaltend dröhnt, dürfen sie auf den Berg steigen." (Hebräer 12.18-20) 14 Mose stieg wieder zum Volk hinunter und ordnete an, dass die Leute ihre Kleider wuschen und sich darauf vorbereiteten, Gott zu begegnen. 15 Er sagte zu ihnen: "Haltet euch für den dritten Tag bereit! Bis dahin darf niemand mit seiner Frau schlafen!" (1. Korinther 7.5) 16 Im Morgengrauen des dritten Tages begann es zu donnern und zu blitzen. Eine schwere Wolke lag auf dem Berg, und das überlaute Dröhnen des Schofar war zu hören. Das Volk im Lager zitterte vor Angst. (Hebräer 12.21) 17 Doch Mose führte es aus dem Lager heraus, Gott entgegen. Am Fuß des Berges stellten sie sich auf. 18 Der ganze Berg Sinai war in dichten Rauch gehüllt, weil Jahwe im Feuer auf ihn herabgekommen war. Rauch stieg von ihm auf wie von einem Schmelzofen. Der ganze Berg wurde von einem gewaltigen Beben geschüttelt. 19 Das Dröhnen des Schofar wurde immer lauter. Mose rief, und Gott antwortete ihm mit Donnerstimme. (Apostelgeschichte 7.38) 20 Dann stieg Jahwe ganz auf den Gipfel des Berges herab und rief Mose zu sich. Mose stieg hinauf. 21 Jahwe sagte zu ihm: "Geh noch einmal zurück und warne das Volk, dass sie ja nicht zu Jahwe durchbrechen, um ihn zu sehen. Sonst würden viele von ihnen den Tod finden. 22 Auch die Priester, die sich Jahwe nähern, müssen sich dafür weihen, sonst ist ihr Leben in Gefahr." 23 Mose sagte zu Jahwe: "Das Volk kann gar nicht auf den Berg Sinai steigen, denn du hast uns ja gewarnt und befohlen, eine Grenze um den Berg zu ziehen und ihn für heilig zu erklären." 24 Doch Jahwe sagte zu ihm: "Geh und steig hinunter! Und komm dann mit Aaron wieder herauf! Aber die Priester und das Volk dürfen nicht durchbrechen, um zu Jahwe hinaufzusteigen, damit er keine Bresche in ihre Linie bricht." 25 Da stieg Mose hinunter und warnte das Volk.