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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Mose - Kapitel 16

1 Von Elim aus zogen die Israeliten weiter und kamen in die Wüste Sin, die zwischen Elim und Sinai liegt. Es war am 15. Tag im 2. Monat nach ihrem Auszug aus Ägypten. 2 Hier in der Wüste stellte sich die ganze Gemeinschaft der Israeliten gegen Mose und Aaron. Sie ärgerten sich: (2. Mose 17.2) 3 "Hätte Jahwe uns doch in Ägypten sterben lassen, als wir an Fleischtöpfen saßen und genug Brot zu essen hatten! Aber ihr habt uns dort herausgeführt und in diese Wüste gebracht, damit wir alle verhungern!" (2. Mose 14.11) 4 Da sagte Jahwe zu Mose: "Pass auf! Ich werde euch Brot vom Himmel regnen lassen. Dann sollen die Leute aus dem Lager hinausgehen und so viel sammeln, wie sie für einen Tag brauchen, aber nicht mehr. Ich will das Volk prüfen, ob es nach meiner Weisung leben wird oder nicht. (Johannes 6.31) (1. Korinther 10.3) 5 Wenn sie am sechsten Tag die eingesammelte Nahrung zubereiten, werden sie entdecken, dass es doppelt so viel ist, wie sie sonst gesammelt haben." 6 Mose und Aaron sagten zu allen Israeliten: "Heute Abend werdet ihr erfahren, dass Jahwe es war, der euch aus Ägypten herausgeführt hat. 7 Und morgen früh werdet ihr die Herrlichkeit Jahwes erkennen. Er hat euer Murren gehört. Denn wer sind wir schon, dass ihr gegen uns murrt!" 8 Weiter sagte Mose: "Er wird euch am Abend Fleisch zu essen geben und am Morgen Brot, dass ihr euch satt essen könnt, weil Jahwe euer Murren gehört hat. Denn wer sind wir schon? Euer Murren hat sich nicht gegen uns gerichtet, sondern gegen Jahwe." 9 Dann sagte Mose zu Aaron: "Befiehl der ganzen Gemeinschaft Israels: 'Kommt her und stellt euch vor Jahwe auf, denn er hat euer Murren gehört!'" 10 Während Aaron noch zu den Israeliten redete und alle zur Wüste hinschauten, erschien die Herrlichkeit Jahwes in der Wolke. (4. Mose 12.5) (4. Mose 14.10) (4. Mose 16.19) 11 Jahwe sagte zu Mose: 12 "Ich habe das Murren der Israeliten gehört. Sag zu ihnen: 'Am späten Nachmittag werdet ihr Fleisch essen können und am Morgen Brot, bis ihr satt seid. So werdet ihr erkennen, dass ich Jahwe, euer Gott, bin.'" 13 Gegen Abend kamen Wachteln und ließen sich überall im Lager nieder. Und am Morgen lag Tau rings um das Lager. (4. Mose 11.31) 14 Als der Tau verdunstet war, blieben auf dem Wüstenboden feine Körner zurück, die aussahen wie Reif. 15 Als die Israeliten das sahen, sagten sie zueinander: "Was ist das?" Denn sie wussten nicht, was es war. Mose sagte zu ihnen: "Das ist das Brot, das Jahwe euch zu essen gibt. (2. Mose 16.4) 16 Und er befiehlt euch: 'Sammelt davon so viel ihr braucht, etwa zwei Liter pro Kopf, je nachdem, wie viele Personen ihr im Zelt habt.'" 17 Die Israeliten sammelten es also, der eine mehr, der andere weniger. 18 Als sie es zu Hause abmaßen, hatte keiner, der viel gesammelt hatte, zu viel, und keiner, der wenig gesammelt hatte, zu wenig. Jeder hatte genauso viel gesammelt, wie er brauchte. (2. Korinther 8.15) 19 Mose sagte zu ihnen: "Niemand darf bis morgen etwas davon übrig lassen!" (Matthäus 6.34) (Lukas 11.3) 20 Einige hörten nicht auf ihn und legten etwas für den nächsten Tag zurück. Aber am nächsten Morgen war es voller Maden und stank. Mose war zornig über sie. 21 Morgen für Morgen sammelte nun jeder so viel er brauchte. Wenn es heiß wurde, zerschmolz das, was draußen lag. 22 Am sechsten Tag hatten sie doppelt so viel Brot gesammelt, etwa vier Liter pro Person. Die Vertreter der Gemeinschaft kamen zu Mose und berichteten es ihm. 23 Er erwiderte: "Damit ist genau eingetroffen, was Jahwe gesagt hat. Morgen ist ein Ruhetag, ein Sabbat, der Jahwe geweiht ist. Backt, was ihr backen wollt, und kocht, was ihr kochen wollt, und bewahrt den Rest für morgen auf." (1. Mose 2.2-3) (2. Mose 20.8) 24 Sie bewahrten es also bis zum nächsten Morgen auf, wie Mose es angeordnet hatte. Tatsächlich fing es nicht an zu stinken, und es waren auch keine Maden darin. 25 Mose sagte: "Esst das heute! Heute ist ein Sabbat für Jahwe. Heute werdet ihr draußen nichts finden. 26 Sechs Tage sollt ihr es sammeln, aber am siebten Tag ist Sabbat; da gibt es nichts." 27 Trotzdem gingen am siebten Tag einige Leute vom Volk hinaus und wollten sammeln. Aber sie fanden nichts. 28 Da sagte Jahwe zu Mose: "Wie lange wollt ihr euch noch weigern, meine Gebote und Anordnungen zu befolgen? 29 Ihr seht, Jahwe hat euch den Sabbat gegeben. Deshalb gibt er euch am sechsten Tag Brot für zwei Tage. Jeder bleibe also am siebten Tag zu Hause und gehe nicht hinaus!" 30 Da hielt das Volk den siebten Tag als Ruhetag ein. 31 Die Israeliten nannten es Manna. Es war weiß wie Koriandersamen und schmeckte wie Honigkuchen. 32 Mose sagte: "Jahwe hat befohlen, einen Gomer voll Manna für eure Nachkommen aufzubewahren. Sie sollen das Brot sehen, das er euch in der Wüste zu essen gab, nachdem er euch aus Ägypten herausgeführt hatte." 33 Dann sagte er zu Aaron: "Nimm ein Gefäß und füll es mit einem Gomer Manna. Dann stell es vor Jahwe, damit es für künftige Generationen aufbewahrt wird." (Hebräer 9.4) 34 Aaron tat es und stellte es zur Aufbewahrung vor die Bundeslade. 35 Vierzig Jahre lang aßen die Israeliten das Manna, bis sie an der Grenze des Landes Kanaan in bewohntes Land kamen. (Josua 5.12) 36 Ein Gomer ist der zehnte Teil eines Efa.