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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Könige - Kapitel 14

1 Im zweiten Regierungsjahr von König Joasch Ben-Joahas von Israel wurde Amazja Ben-Joasch König von Juda. (2. Könige 12.22) 2 Er war bei Herrschaftsantritt 25 Jahre alt und regierte 29 Jahre lang in Jerusalem. Seine Mutter stammte aus Jerusalem und hieß Joaddan. 3 Er tat wie sein Vater Joasch, was Jahwe gut gefiel, nur nicht ganz so wie sein Vorfahr David. (2. Könige 12.3-4) 4 Die Opferstätten auf den Höhen ließ er nämlich bestehen, sodass das Volk auch weiterhin dort Schlacht- und Räucheropfer brachte. (2. Könige 15.4) 5 Als Amazja die Herrschaft fest in Händen hatte, ließ er die Hofbeamten töten, die seinen Vater Joasch ermordet hatten. (2. Könige 12.21-22) 6 Doch ihre Söhne ließ er am Leben, wie es das Gebot Jahwes besagt, das im Gesetzbuch des Mose steht: "Die Väter sollen nicht für die Schuld ihrer Söhne sterben und die Söhne nicht für die Schuld ihrer Väter. Jeder soll nur für seine eigene Sünde bestraft werden." (5. Mose 24.16) 7 Amazja schlug die Edomiter im Salztal, die mit einem 10.000 Mann starken Heer gegen ihn angetreten waren. Er eroberte auch die Stadt Sela und nannte sie Jokteel. So heißt sie bis heute. 8 Darauf schickte Amazja Boten zu König Joasch Ben-Joahas von Israel, dem Enkel Jehus, und ließ ihm ausrichten: "Komm, wir wollen unsere Kräfte messen!" 9 Doch König Joasch ließ ihm sagen: "Der Dornstrauch auf dem Libanon sagte zur Zeder: 'Gib meinem Sohn deine Tochter zur Frau!' Aber die wilden Tiere auf dem Libanon liefen über den Dornstrauch und zertrampelten ihn. (Richter 9.14) 10 Ist dir der Sieg über die Edomiter zu Kopf gestiegen? Genieße deinen Ruhm und bleib zu Hause! Warum willst du dich ins Unglück stürzen und reißt ganz Juda mit hinein?" 11 Doch Amazja wollte nicht hören. Da zog König Joasch von Israel mit einem Heer nach Juda. Bei Bet-Schemesch kam es zur Schlacht zwischen ihm und König Amazja von Juda. 12 Die Männer Judas wurden von den Israeliten besiegt und flüchteten nach Hause. 13 König Joasch von Israel nahm König Amazja Ben-Joasch von Juda, den Enkel Ahasjas, bei Bet-Schemesch gefangen. Anschließend rückte er nach Jerusalem vor und ließ die Stadtmauer auf einer Länge von 200 Metern zwischen dem Ephraïmtor und dem Ecktor niederreißen. 14 Er räumte alles Gold und Silber und alle kostbaren Gegenstände aus dem Tempel und den Schatzkammern des Palastes aus und nahm dazu eine Anzahl von Geiseln nach Samaria mit. 15 Was sonst noch über die Herrschaft von Joasch zu sagen ist, über seine Taten und Erfolge, auch über den Krieg gegen Amazja von Juda, findet man in der Chronik der Könige von Israel. 16 Als Joasch starb, wurde er in der Grabstätte der Könige von Israel in Samaria bestattet und sein Sohn Jerobeam trat die Herrschaft an. (2. Könige 13.13) 17 König Amazja Ben-Joasch von Juda überlebte König Joasch Ben-Joahas von Israel um 15 Jahre. 18 Was sonst noch über die Herrschaft Amazjas zu sagen ist, findet man in der Chronik der Könige von Juda. 19 Als es in Jerusalem zu einer Verschwörung gegen ihn kam, floh er nach Lachisch. Aber die Verschwörer ließen ihn bis dorthin verfolgen und umbringen. (2. Könige 12.21) 20 Man brachte ihn auf Pferden nach Jerusalem und bestattete ihn in der Davidsstadt in der Grabstätte seiner Vorfahren. (2. Könige 9.28) 21 Das ganze Volk Judas hatte seinen Sohn Asarja schon mit 16 Jahren zum König gemacht. (2. Könige 15.1-2) 22 Nach dem Tod seines Vaters eroberte Asarja die Stadt Elat für Juda zurück und baute sie wieder auf. (2. Könige 16.6) 23 Im 15. Regierungsjahr von König Amazja Ben-Joasch von Juda wurde Jerobeam Ben-Joasch König von Israel. Er regierte 41 Jahre in Samaria (2. Könige 14.16) (Hosea 1.1) (Amos 1.1) 24 und tat, was Jahwe verabscheute. Er hörte nicht mit dem sündhaften Gottesdienst auf, zu dem Jerobeam Ben-Nebat Israel verführt hatte. (1. Könige 12.26) 25 Doch es gelang ihm, die Gebiete zurückzuerobern, die zu Israel gehörten, von Lebo-Hamat bis hinunter zum Meer der Araba. Damit erfüllte sich, was Jahwe, der Gott Israels, durch seinen Diener Jona Ben-Amittai aus Gat-Hefer angekündigt hatte. (Jona 1.1) 26 Denn Jahwe hatte das bittere Elend Israels gesehen, dass sie allesamt am Ende waren und dass niemand da war, der ihnen half. (5. Mose 32.36) 27 Jahwe hatte es nicht im Sinn, den Namen Israels in der Welt verschwinden zu lassen. Darum half er ihnen durch Jerobeam Ben-Joasch. (2. Könige 13.5) 28 Was sonst noch über die Herrschaft von Jerobeam zu sagen ist, über seine Taten und Erfolge, wie er Krieg geführt hat und Damaskus und Hamat für Israel zurückgewann, findet man in der Chronik der Könige von Israel. 29 Als Jerobeam starb, wurde er in der Grabstätte der Könige von Israel bestattet und sein Sohn Secharja trat die Herrschaft an. (2. Könige 15.8)