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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Könige - Kapitel 13

1 Im 23. Regierungsjahr von Joasch Ben-Ahasja, dem König von Juda, wurde Joahas Ben-Jehu König von Israel und regierte 17 Jahre in Samaria. (2. Könige 10.35) 2 Was er tat, war böse vor Jahwe. Er hörte nicht mit dem sündhaften Gottesdienst auf, zu dem Jerobeam Ben-Nebat Israel verführt hatte. (1. Könige 12.26) 3 Das erregte den Zorn Jahwes gegen Israel, und er gab sie immer wieder in die Gewalt des Syrerkönigs Hasaël und seines Sohnes Ben-Hadad. (2. Könige 10.32) 4 Als Joahas jedoch Jahwe um Hilfe anrief, hörte Jahwe auf ihn, denn er sah, wie sehr die Israeliten vom Syrerkönig unterdrückt wurden. 5 Da schickte er ihnen einen Retter, sodass sie sich aus der Gewalt der Syrer befreien und wie vorher in Frieden leben konnten. (2. Könige 14.27) 6 Dennoch hörten sie nicht mit dem sündhaften Gottesdienst auf, zu dem Jerobeam Ben-Nebat Israel verführt hatte. Sie wollten einfach nicht davon lassen. Und auch das Pfahlbild der Aschera blieb in Samaria. (1. Könige 16.33) 7 Jahwe hatte Joahas von seinem ganzen Heer nur noch 50 Gespannpferde übrig gelassen, 10 Streitwagen und 10.000 Mann zu Fuß. Alles andere hatte der Syrerkönig vernichtet. Er hatte sie wie Staub zertreten. 8 Was sonst noch über die Herrschaft von Joahas zu sagen ist, über seine Taten und Erfolge, findet man in der Chronik der Könige von Israel. 9 Als Joahas starb, wurde er in Samaria bestattet und sein Sohn Joasch trat die Herrschaft an. 10 Im 37. Regierungsjahr des Königs Joasch von Juda wurde Joasch Ben-Joahas König über Israel und regierte 16 Jahre in Samaria. 11 Er tat, was Jahwe verabscheute, und machte mit dem sündhaften Gottesdienst weiter, zu dem Jerobeam Ben-Nebat Israel verführt hatte. (2. Könige 13.2) 12 Was sonst noch über die Herrschaft von Joasch zu sagen ist, über seine Taten und Erfolge, auch über den Krieg gegen Amazja von Juda, findet man in der Chronik der Könige von Israel. (2. Könige 14.8) 13 Als Joasch starb, kam Jerobeam auf den Thron. Joasch wurde in der Grabstätte der Könige von Israel in Samaria bestattet. (2. Könige 14.23) 14 Zu der Zeit, als Elischa schwer krank wurde und im Sterben lag, war König Joasch von Israel zu ihm gekommen. Weinend beugte er sich über ihn und sagte: "Mein Vater, mein Vater! Du Streitwagen Israels, du, sein Gespann!" (2. Könige 2.12) 15 Da sagte Elischa zu ihm: "Hol einen Bogen und Pfeile!" Der König tat es. 16 Dann sagte er: "Spann den Bogen!" Joasch tat es. Nun legte Elischa seine Hände auf die Hände des Königs. 17 Dann sagte er: "Öffne das Fenster, das nach Osten geht!" Nachdem der König das getan hatte, sagte Elischa: "Schieß!" Der König schoss den Pfeil ab und Elischa sagte: "Dieser Pfeil ist ein Zeichen für die Rettung, die von Jahwe kommt, ein Pfeil der Rettung durch den Sieg über die Syrer. Bei Afek wirst du sie vernichtend schlagen!" 18 Dann befahl ihm Elischa: "Nimm jetzt die übrigen Pfeile in die Hand!" Joasch nahm sie und Elischa sagte: "Schlag damit auf den Boden!" Er schlug dreimal und hielt dann inne. 19 Da wurde der Gottesmann zornig über ihn und sagte: "Fünf oder sechsmal hättest du schlagen sollen, dann hättest du die Syrer vernichtet! Jetzt wirst du sie nur dreimal besiegen." 20 Elischa starb und wurde in einer Grabhöhle bestattet. Als es Frühling wurde, machten moabitische Räuberbanden das Land unsicher. 21 Einmal wollte man gerade einen Mann bestatten, als solch eine Räuberbande auftauchte. Da warfen die Leute den Leichnam einfach in die Grabhöhle Elischas. Als der Tote mit den Gebeinen Elischas in Berührung kam, wurde er wieder lebendig und stand auf. 22 So lange Joahas regierte, bedrängte König Hasaël von Syrien Israel. 23 Aber Jahwe schenkte den Israeliten wieder seine Gnade. Er erbarmte sich über sie und half ihnen wegen seines Bundes mit Abraham, Isaak und Jakob. Er wollte sie nicht zugrunde gehen lassen und hatte sie bis jetzt auch noch nicht aus seiner Gegenwart verbannt. (3. Mose 26.42) 24 Als daher König Hasaël von Syrien starb und sein Sohn Ben-Hadad die Herrschaft antrat, 25 konnte Joasch Ben-Joahas Ben-Hadad die Städte wieder entreißen, die sein Vater Joahas an dessen Vater verloren hatte. Dreimal besiegte Joasch ihn und eroberte die Städte zurück. (2. Könige 13.19)