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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Samuel - Kapitel 30

1 Als David und seine Männer zwei Tage später in Ziklag ankamen, fanden sie die Stadt in Schutt und Asche gelegt. Die Amalekiter waren in den Negev eingefallen und hatten Ziklag verwüstet. 2 Sie hatten alle Frauen und Kinder in der Stadt als Gefangene verschleppt, aber niemand getötet. 3 Als David und seine Männer die niedergebrannte Stadt sahen und feststellten, dass ihre Frauen und Kinder gefangen weggeschleppt worden waren, 4 schrien sie laut auf und weinten, bis sie nicht mehr konnten. 5 Auch die beiden Frauen Davids waren unter den Gefangenen: Ahinoam aus Jesreel und Abigajil, die Witwe Nabals aus Karmel. (1. Samuel 25.42-43) 6 David kam in schwere Bedrängnis, denn die Leute sprachen davon, ihn zu steinigen, so erbittert waren sie über den Verlust ihrer Söhne und Töchter. Aber David holte sich Mut bei Jahwe, seinem Gott. 7 Er befahl dem Priester Abjatar Ben-Ahimelech, das Efod zu bringen. (1. Samuel 23.9) 8 Dann fragte er Jahwe: "Soll ich diese Räuberbande verfolgen? Werde ich sie einholen?" - "Ja, verfolge sie! Du wirst sie gewiss einholen und die Gefangenen befreien!", erhielt er zur Antwort. 9 Da brach David mit seinen 600 Männern sofort auf. Als sie den Bach Besor erreichten, machten die Zurückbleibenden dort Halt. 10 200 Mann waren einfach zu erschöpft, um den Bach zu überqueren, und blieben zurück. David setzte die Verfolgung mit 400 Mann fort. 11 Unterwegs fanden sie einen Ägypter und brachten ihn zu David. Sie gaben ihm Brot und Wasser. 12 Dann reichten sie ihm eine Portion gepresste Feigen und zwei Rosinenkuchen. Als er gegessen hatte, kam er wieder zu Kräften und sagte, dass er drei Tage lang nichts zu essen und zu trinken gehabt hätte. (Richter 15.19) 13 David fragte ihn: "Zu wem gehörst du und woher kommst du?" - "Ich bin ein Ägypter", erwiderte er, "der Sklave eines Amalekiters. Mein Herr hat mich vor drei Tagen hier zurückgelassen, weil ich krank wurde. 14 Wir sind ins Südland der Kreter eingefallen, in das südliche Gebiet Judas, wo die Nachkommen Kalebs wohnen, und haben auch Ziklag eingeäschert." (Josua 14.13) (2. Samuel 8.18) 15 "Kannst du mich zu dieser Räuberbande hinführen?", fragte David. Der Sklave erwiderte: "Schwöre mir bei Gott, dass du mich nicht tötest oder meinem Herrn auslieferst! Dann werde ich dich zu dieser Bande hinunterführen." 16 Er führte sie hin, und sie fanden die Amalekiter über die ganze Gegend zerstreut. Sie aßen und tranken und tanzten, weil sie bei den Philistern und in Juda so reiche Beute gemacht hatten. 17 David fiel über sie her und schlug sie von der Morgendämmerung an bis zum Abend des folgenden Tages. Alle wurden niedergemacht, nur 400 junge Männer konnten auf Kamelen fliehen. 18 David befreite alle Gefangenen und auch seine beiden Frauen. 19 Niemand wurde vermisst, weder Söhne noch Töchter, noch irgendwelche Beute. Alles, was die Amalekiter weggenommen hatten, brachte David zurück. 20 Die Schafe, Ziegen und Rinder der Amalekiter nahm David für sich. Seine Leute trieben sie vor ihrem eigenen Vieh her und sagten: "Das ist Davids Beute!" 21 Die 200 Männer, die zu erschöpft gewesen waren, um David zu folgen, und am Besorbach zurückgeblieben waren, kamen nun David und seinen Männern entgegen. David ging auf sie zu und fragte sie nach ihrem Wohlergehen. 22 Aber unter denen, die mit David gezogen waren, gab es ein paar bösartige und niederträchtige Männer, die sagten: "Sie sind nicht mit uns in den Kampf gezogen, also geben wir ihnen auch nichts von der Beute, die wir gemacht haben. Sie sollen ihre Frauen und Kinder nehmen und verschwinden." 23 Doch David sagte: "Nein, meine Brüder, so machen wir es nicht mit dem, was Jahwe uns schenkte! Er war es doch, der uns beschützt und diese Räuberbande in unsere Hände gegeben hat. 24 Wer sollte denn in dieser Sache auf euch hören? Nein, der eine zieht in den Kampf, der andere schützt den Tross, und die Beute wird ehrlich unter alle geteilt!" (4. Mose 31.27) 25 Von da an wurde es immer so gehandhabt. David machte es zu einem festen Recht in Israel, und es wird bis heute befolgt. 26 Als David dann nach Ziklag zurückkam, schickte er einen Teil der Beute an die Ältesten Judas, seine Nachbarn, und ließ ihnen ausrichten: "Hier ist ein Segensgruß aus der Beute der Feinde Jahwes für euch!" 27 Er schickte solche Geschenke nach Betuël, nach Ramot im Negev, nach Jattir, 28 Aroer, Sifmot, Eschtemoa 29 und Rakal, in die Städte der Jerachmeëliter und Keniter, 30 nach Horma, Bor-Aschan, Atach 31 und Hebron, und außerdem in alle Orte, in denen er sich mit seinen Leuten aufgehalten hatte.