zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

1. Samuel - Kapitel 28

1 Damals zogen die Philister wieder ihre Truppen zusammen, um gegen Israel zu kämpfen. Achisch sagte zu David: "Du bist dir doch im Klaren darüber, dass du mit deinen Männern auf unserer Seite in den Kampf ziehen musst." 2 "Natürlich", antwortete David, "du wirst selbst sehen, was dein Diener leisten kann." - "Gut", sagte Achisch, "ich mache dich zu meinem ständigen Leibwächter!" 3 Samuel war gestorben und in seiner Heimatstadt Rama begraben worden. Ganz Israel hatte ihn betrauert. Die Totenbeschwörer und Wahrsager jedoch hatte Saul im ganzen Land beseitigt. (2. Mose 22.17) (1. Samuel 25.1) 4 Als die Philister ihre Truppen gesammelt hatten, schlugen sie ihr Lager bei Schunem auf. Saul rief ganz Israel zusammen und ließ das Kriegslager auf den Bergen von Gilboa aufschlagen. 5 Als Saul das Heer der Philister sah, erschrak er und wurde ganz entmutigt. 6 Er fragte Jahwe, doch Jahwe gab ihm keine Antwort, weder durch Träume noch durchs Los, noch durch einen Propheten. (2. Mose 28.30) (1. Samuel 14.37) (1. Samuel 23.9) 7 Da befahl Saul seinen Dienern: "Sucht mir eine Totenbeschwörerin! Ich will zu ihr gehen und sie um Rat fragen!" Seine Diener sagten: "In En-Dor lebt eine solche Frau." (Apostelgeschichte 16.16) 8 Saul machte sein Gesicht unkenntlich, zog fremde Kleider an und ging mit zwei Begleitern dorthin. Es war Nacht, als sie ankamen. "Ich möchte, dass du mir durch den Geist eines Toten meine Zukunft voraussagst", sagte er zu ihr. "Lass den heraufkommen, den ich dir nennen werde!" 9 Aber die Frau erwiderte: "Du weißt doch selbst, dass Saul die Totenbeschwörer und Wahrsager im ganzen Land beseitigt hat. Warum stellst du mir eine Falle? Willst du mich töten?" 10 Aber Saul schwor bei Jahwe: "So wahr Jahwe lebt, in dieser Sache wird dich keine Strafe treffen!" 11 "Wen soll ich dir denn heraufkommen lassen?", fragte die Frau. Saul erwiderte: "Ruf Samuel!" 12 Als die Frau dann wirklich Samuel sah, schrie sie auf und sagte zu Saul: "Warum hast du mich betrogen? Du bist ja Saul!" 13 "Du hast nichts zu befürchten", sagte der König zu ihr. "Sag mir, was du siehst!" - "Ich sehe einen Geist aus der Erde heraufsteigen", sagte sie. 14 "Wie sieht er aus?", fragte er. "Es ist ein alter Mann", sagte sie. "Er hat sich in einen Mantel gehüllt." Daran erkannte Saul, dass es Samuel war, und kniete sich nieder mit dem Gesicht zur Erde. 15 "Warum hast du meine Ruhe gestört und mich heraufkommen lassen?", sagte Samuel. Saul erwiderte: "Ich bin in großer Angst! Die Philister kämpfen gegen mich, und Gott hat mich verlassen. Er antwortet mir nicht mehr, weder durch Propheten noch durch Träume. Da ließ ich dich rufen, damit du mich wissen lässt, was ich tun soll." 16 Samuel sagte: "Warum fragst du mich? Jahwe hat sich von dir abgewandt und ist dein Feind geworden. 17 Er führt jetzt das aus, was er durch mich angekündigt hat: Er reißt das Königtum aus deiner Hand und gibt es David, deinem Nächsten. 18 Weil du ihm nicht gehorcht hast, tut er dir das heute an. Du hast seinen glühenden Zorn an Amalek nicht vollstreckt. (1. Samuel 15.18-19) 19 Jahwe wird das ganze Heer Israel zusammen mit dir in die Hände der Philister geben. Morgen wirst du mit deinen Söhnen bei mir sein." (1. Samuel 31.6) 20 Da stürzte Saul der Länge nach zu Boden. Die Worte Samuels hatten ihn zutiefst erschreckt. Es war auch keine Kraft mehr in ihm, weil er den ganzen Tag und die ganze Nacht nichts gegessen hatte. 21 Die Frau eilte zu ihm. Als sie sah, dass er ganz verstört war, sagte sie: "Deine Sklavin hat auf dich gehört. Ich habe mein Leben aufs Spiel gesetzt, als ich deine Bitte erfüllte. 22 Nun hör doch auch auf mich! Ich werde dir eine Kleinigkeit zu essen bringen. Iss, damit du wieder zu Kräften kommst und deines Weges gehen kannst!" 23 Aber er weigerte sich und sagte: "Ich will nichts essen!" Doch seine Diener und die Frau nötigten ihn, bis er auf sie hörte. Er stand auf und setzte sich aufs Bett. 24 Die Frau hatte ein gemästetes Kalb im Stall. Das schlachtete sie jetzt in aller Eile. Dann nahm sie Mehl, machte einen Teig und backte ungesäuertes Fladenbrot. 25 Das setzte sie Saul und seinen Dienern vor. Die aßen und gingen noch in derselben Nacht weg.