zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

1. Mose - Kapitel 47

1 Josef ging zum Pharao und berichtete ihm: "Mein Vater und meine Brüder sind aus dem Land Kanaan hier eingetroffen. Sie haben ihren ganzen Besitz, ihr Kleinvieh und ihre Rinder mitgebracht und sind im Land Goschen angekommen." 2 Er hatte fünf Männer aus dem Kreis seiner Brüder mitgebracht und stellte sie dem Pharao vor. 3 Der fragte sie: "Was ist eure Tätigkeit?" - "Deine Sklaven sind Kleinviehhirten wie schon unsere Vorfahren." (1. Mose 46.33-34) 4 Weiter sagten sie: "Wir möchten als Gäste im Land bleiben, denn in Kanaan gibt es wegen der Dürre keine Weiden mehr für unsere Herden. Erlaube uns doch, im Land Goschen zu siedeln!" 5 Da sagte der Pharao zu Josef: "Dein Vater und deine Brüder sind also zu dir gekommen. 6 Ägypten steht dir offen. Lass sie im besten Teil des Landes wohnen. Sie können in Goschen bleiben. Und wenn tüchtige Leute unter ihnen sind, dann setze sie als Oberhirten für mein eigenes Vieh ein." 7 Dann brachte Josef auch seinen Vater Jakob hinein und stellte ihn dem Pharao vor. Und Jakob segnete den Pharao. 8 Dieser fragte ihn: "Wie hoch ist eigentlich die Zahl deiner Lebensjahre?" 9 "130 Jahre lebe ich als Fremder auf dieser Erde", erwiderte Jakob. "Die Zeit meines Lebens war kurz und mühselig und reicht nicht an die Lebensjahre meiner Väter heran, die ebenso heimatlos auf der Erde lebten." (Psalm 39.13) (Psalm 90.10) 10 Mit einem Segenswunsch verabschiedete sich Jakob vom Pharao. 11 Josef wies seinem Vater und seinen Brüdern Wohnsitze an und gab ihnen Grundbesitz im Land Ägypten, im besten Teil des Landes in der Gegend von Ramses, wie der Pharao befohlen hatte. 12 Er sorgte dafür, dass seine Angehörigen entsprechend ihrer Kopfzahl Nahrungsmittel bekamen. (1. Mose 45.11) 13 Im ganzen Land gab es kein Brot, und die Hungersnot wurde immer schlimmer. Auch das Land Ägypten war vom Hunger erschöpft, Kanaan ebenso. 14 Durch das Getreide, das Josef verkaufte, brachte er schließlich alles Geld zusammen, das in beiden Ländern in Umlauf war, und übergab es dem Pharao. 15 Als dann in Ägypten und Kanaan das Geld ausgegangen war, kamen die Ägypter zu Josef und sagten: "Schaff uns Brot her! Oder sollen wir hier vor deinen Augen verhungern? Wir haben kein Geld mehr." 16 Da sagte Josef: "Bringt mir statt Geld euer Vieh, dann gebe ich euch dafür Getreide." 17 Da brachten sie ihr Vieh zu Josef, ihre Pferde, ihre Schaf- und Rinderherden, ihre Esel; und Josef versorgte sie das ganze Jahr über mit Nahrung. 18 Im folgenden Jahr kamen sie wieder und sagten: "Wir können es dir, unserem Herrn, nicht verschweigen: Unser Geld ist ausgegangen, unser Vieh ist in deinem Besitz. Wir haben nur noch uns selbst und unsere Felder. 19 Sollen wir hier vor deinen Augen sterben - so wie unser Ackerland stirbt? Kaufe uns und unsere Felder für den Pharao, dann wollen wir auf unserem Ackerland für ihn arbeiten. Aber gib uns Getreide, damit wir leben können und Saatgut für unsere Felder haben, und damit das Ackerland nicht verödet." 20 So kaufte Josef das ganze Land auf und machte es zum Eigentum des Pharao. Weil die Hungersnot so groß war, musste jeder Ägypter sein Ackerland verkaufen. 21 Von einem Ende Ägyptens bis zum anderen ließ Josef das Volk dazu in die Städte kommen. 22 Nur das Land der Priester kaufte er nicht auf, denn die Priester lebten von einem festen Einkommen, das der Pharao für sie festgesetzt hatte; deshalb mussten sie ihr Land nicht verkaufen. 23 Zum Volk sagte Josef: "Heute habe ich euch und euer Ackerland für den Pharao erworben. Hier habt ihr Saatgut, bestellt eure Felder! 24 Von der Ernte müsst ihr den fünften Teil an den Pharao abgeben, die anderen vier Teile sind für neues Saatgut und zur Ernährung für euch und eure Familien bestimmt." 25 Sie sagten: "Du hast uns das Leben erhalten! Wenn wir Gunst vor dir finden, wollen wir gern Sklaven des Pharao sein." 26 Josef machte es zum Gesetz, dass ein Fünftel der Ernte dem Pharao abzuliefern war. Das gilt bis zum heutigen Tag. Nur das Land der Priester kam nicht an den Pharao. 27 So wohnte Israel also in Ägypten. Die Israeliten machten sich im Land Goschen ansässig, waren fruchtbar und vermehrten sich sehr. (1. Mose 46.3) (2. Mose 1.7) (2. Mose 1.12) 28 Jakob lebte noch 17 Jahre in Ägypten. Er wurde 147 Jahre alt. 29 Als das Ende nahte, ließ er seinen Sohn Josef rufen und sagte zu ihm: "Erweise mir die Gunst und schwöre bei meiner Nachkommenschaft, dass du mit Liebe und Treue an mir handelst und mich nicht in Ägypten begräbst! (1. Mose 24.2) 30 Wenn ich im Tod mit meinen Vorfahren vereint bin, dann bring mich aus Ägypten weg und begrabe mich bei meinen Vorfahren!" Josef versprach ihm: "Ich werde tun, was du gesagt hast!" (1. Mose 25.9-10) (1. Mose 49.29-32) 31 "Schwöre es mir!", sagte Jakob, und Josef schwor es ihm. Dann verneigte sich Israel ehrfürchtig zum Kopfende seines Bettes hin.