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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Mose - Kapitel 44

1 Später befahl Josef seinem Hausverwalter: "Füll die Säcke der Männer mit Getreide. Gib ihnen, so viel sie tragen können, und lege ihr Geld wieder oben hinein. 2 In den Sack des Jüngsten legst du noch meinen Kelch dazu, den silbernen!" Der Verwalter machte es genau, wie Josef es ihm befohlen hatte. 3 Am Morgen, als es hell wurde, schickte man die Männer mit ihren Eseln nach Hause. 4 Sie waren noch nicht weit von der Stadt entfernt, als Josef seinem Hausverwalter befahl: "Los, jag ihnen nach! Wenn du sie eingeholt hast, sag ihnen: 'Warum habt ihr Gutes mit Bösem vergolten und den Kelch gestohlen? 5 Es ist doch der, aus dem mein Herr zu trinken pflegt und aus dem er Wahrsagungen empfängt! Da habt ihr wirklich etwas Böses getan!'" 6 Als der Verwalter sie erreicht hatte, stellte er sie mit diesen Worten zur Rede. 7 "Warum sagst du so etwas, Herr?", erwiderten sie. "Niemals hätten wir, deine Sklaven, so etwas getan! 8 Wir haben dir doch selbst das Geld, das wir oben in unseren Säcken fanden, aus Kanaan zurückgebracht! Wie kämen wir darauf, aus dem Haus deines Herrn Silber oder Gold zu stehlen? (1. Mose 43.22) 9 Derjenige von deinen Sklaven, bei dem der Becher gefunden wird, soll sterben. Und uns alle kannst du dann zu deinen Sklaven machen, Herr!" 10 "Nun gut", sagte der Verwalter, "es sei, wie ihr gesagt habt. Aber nur der, bei dem sich der Kelch findet, soll mein Sklave sein. Ihr anderen geht frei aus." 11 Da hob jeder schnell seinen Sack auf die Erde und öffnete ihn. 12 Der Verwalter durchsuchte sie. Beim Ältesten fing er an, und beim Jüngsten hörte er auf. Im Sack Benjamins fand sich der Kelch. 13 Da rissen sie entsetzt ihre Gewänder ein, beluden ihre Esel und kehrten in die Stadt zurück. (1. Mose 37.29) 14 So kam Juda mit seinen Brüdern ins Haus Josefs, der dort auf sie gewartet hatte. Sie warfen sich vor ihm auf die Erde. 15 Josef herrschte sie an: "Was habt ihr euch dabei gedacht? Wusstet ihr nicht, dass ein Mann wie ich wahrsagen kann?" 16 "Was sollen wir sagen, Herr?", erwiderte Juda. "Wie können wir uns nur rechtfertigen? Wir haben keine Worte! Gott hat die Schuld deiner Sklaven gefunden. Wir alle sind jetzt deine Sklaven, nicht nur der, bei dem der Kelch gefunden wurde!" (1. Mose 42.21-22) (Klagelieder 1.14) 17 Doch er erwiderte: "Auf keinen Fall! Nur der, bei dem der Kelch gefunden wurde, soll mein Sklave sein; ihr anderen könnt in Frieden zu eurem Vater hinaufziehen." 18 Da trat Juda vor und sagte: "Bitte, mein Herr, lass mich doch ein Wort zu dir reden und werde nicht zornig über deinen Sklaven, denn du bist mächtig wie der Pharao. 19 Mein Herr fragte seine Sklaven: 'Habt ihr noch einen Vater oder Bruder?' (1. Mose 42.7) (1. Mose 42.13) (1. Mose 43.7) 20 Und wir haben geantwortet: 'Ja, wir haben einen alten Vater und einen kleinen Bruder, der ihm noch im Alter geboren wurde. Dessen Bruder ist tot. So ist dies der einzige, der ihm von seiner Mutter geblieben ist. Und sein Vater hängt sehr an ihm.' 21 Da sagtest du zu deinen Sklaven: 'Bringt ihn her zu mir. Ich will ihn mit eigenen Augen sehen!' 22 Aber wir sagten zu meinem Herrn: 'Es wäre der Tod für unseren Vater, wenn er den Jungen hergeben müsste. Er kann nicht von ihm weg.' 23 Doch du sagtest zu deinen Sklaven: 'Ohne ihn dürft ihr mir nicht wieder unter die Augen kommen!' (1. Mose 42.15) (1. Mose 43.3-5) 24 Als wir dann zu deinem Sklaven, meinem Vater, heimgekommen waren, berichteten wir ihm alle Worte meines Herrn. 25 Als unser Vater dann zu uns sagte: 'Kauft uns noch einmal etwas Brotgetreide!', 26 wandten wir ein: 'Wir können so nicht reisen! Wir brechen erst auf, wenn unser jüngster Bruder bei uns ist, denn ohne ihn dürfen wir dem Mann nicht unter die Augen kommen.' 27 Da sagte mein Vater zu uns: 'Ihr wisst, dass meine Frau mir nur zwei Söhne geboren hat. 28 Der eine ist fort von mir; ein Raubtier muss ihn zerrissen haben, und ich habe ihn bis heute nicht wieder gesehen. (1. Mose 37.32-33) 29 Wenn ihr nun auch den anderen von mir wegnehmt, und es stößt ihm unterwegs etwas zu, dann würdet ihr mein graues Haar mit Kummer ins Totenreich bringen.' (1. Mose 42.38) 30 Wenn ich nun zu deinem Sklaven, meinem Vater, zurückkäme und der Junge, an dem er so hängt, wäre nicht mehr bei uns, 31 dann würde er sterben, wenn er sähe, dass der Junge nicht mehr da ist. Dann hätten deine Sklaven das graue Haar unseres Vaters mit Kummer ins Totenreich gebracht. 32 Denn dein Sklave hat bei meinem Vater für den Jungen gebürgt und gesagt: 'Wenn ich ihn nicht zu dir zurückbringe, will ich mein Leben lang vor meinem Vater schuldig sein.' (1. Mose 43.9) 33 Erlaube mir doch, anstelle des Jungen als dein Sklave hier zu bleiben. Aber ihn lass mit seinen Brüdern heimkehren! 34 Denn wie könnte ich ohne ihn zu meinem Vater zurückkommen! Dann müsste ich das Unglück, das meinen Vater trifft, mit ansehen."