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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Mose - Kapitel 38

1 Damals trennte sich Juda von seinen Brüdern und zog zu einem Mann aus Adullam, namens Hira. 2 Dort sah er die Tochter eines Kanaaniters namens Schua. Er heiratete sie und schlief mit ihr. 3 Sie wurde schwanger und brachte einen Sohn zur Welt. Juda nannte ihn Er. 4 Dann wurde sie wieder schwanger und gebar einen zweiten Sohn; den nannte sie Onan. 5 Ihren dritten Sohn nannte sie Schela. Zur Zeit seiner Geburt wohnten sie in Kesib. 6 Juda verheiratete seinen ältesten Sohn Er mit einer Frau namens Tamar. 7 Doch sein Erstgeborener tat, was Jahwe missfiel, und Jahwe ließ ihn sterben. 8 Da sagte Juda zu Onan: "Schlafe mit der Frau deines Bruders und vollziehe die Schwagerehe mit ihr. Du bist verpflichtet, deinem Bruder Nachkommen zu verschaffen." (5. Mose 25.5) 9 Weil Onan wusste, dass das Kind nicht ihm gehören würde, ließ er jedes Mal, wenn er mit Tamar schlief, den Samen auf die Erde ausfließen und verderben. Er wollte seinem Bruder keine Nachkommen verschaffen. 10 Das missfiel Jahwe, und er ließ auch Onan sterben. 11 Da sagte Juda zu seiner Schwiegertochter Tamar: "Bleib jetzt als Witwe im Haus deines Vaters, bis mein Sohn Schela alt genug ist." Denn er befürchtete, dass auch dieser sterben würde wie seine Brüder. So ging Tamar zur Familie ihres Vaters zurück. 12 Jahre vergingen. Da starb Judas Frau, die Tochter Schuas. Als die Trauerzeit vorüber war, ging Juda mit seinem Freund Hira aus Adullam nach Timna zu den Schafscherern. 13 Als Tamar erfuhr, dass ihr Schwiegervater zur Schafschur nach Timna ging, 14 legte sie ihre Witwenkleider ab, verhüllte sich mit einem Schleier und setzte sich an den Eingang von Enajim, das am Weg nach Timna liegt. Denn sie hatte bemerkt, dass Schela erwachsen geworden war und sie ihm doch nicht als Frau gegeben wurde. 15 Als Juda sie so verschleiert erblickte, hielt er sie für eine Hure. 16 Er ging zu ihr hin und sagte: "Lass mich mit dir schlafen!" Denn er merkte nicht, dass es seine Schwiegertochter war. "Was gibst du mir, wenn ich dich lasse?", erwiderte sie. (3. Mose 18.15) 17 "Ich schicke dir ein Ziegenböckchen von meiner Herde", versprach er. "Gut", sagte sie, "du musst mir nur ein Pfand dalassen." 18 "Was für ein Pfand willst du denn haben?", fragte er. "Dein Rollsiegel mit Schnur und den Stab in deiner Hand", erwiderte sie. Er gab ihr, was sie wollte, und kam zu ihr, und sie wurde von ihm schwanger. 19 Dann ging sie von dort weg, legte den Schleier ab und zog die Witwenkleider wieder an. 20 Nun schickte Juda seinen Freund aus Adullam mit dem Ziegenböckchen los, um das Pfand einzulösen. Aber die Frau war nicht mehr zu finden. 21 Er fragte die Leute im Ort: "Wo ist denn die Geweihte, die hier in Enajim am Weg saß?" - "Hier gibt es keine Geweihte", sagten sie. 22 Da kehrte er zu Juda zurück und sagte: "Ich habe sie nicht gefunden. Auch die Leute dort kennen keine Geweihte." 23 "Soll sie die Sachen behalten", sagte Juda, "sonst machen wir uns noch zum Gespött. Ich habe ja das Böckchen geschickt, aber du hast sie nicht gefunden." 24 Etwa drei Monate später wurde Juda berichtet: "Deine Schwiegertochter Tamar hat sich mit einem Mann eingelassen und ist sogar schwanger geworden!" - "Führt sie aus dem Ort hinaus!", befahl Juda. "Sie soll verbrannt werden." 25 Als man sie hinausführen wollte, schickte sie jemand zu ihrem Schwiegervater und ließ ihm sagen: "Schau dir dieses Rollsiegel, die Schnur und den Stab genau an! Von dem Mann, dem das gehört, bin ich schwanger." 26 Juda sah sich die Sachen genau an und sagte: "Sie ist im Recht, die Schuld liegt bei mir. Ich hätte sie meinem Sohn Schela zur Frau geben müssen." Er nahm sie bei sich auf, schlief aber nicht wieder mit ihr. 27 Kurz vor der Entbindung stellte sich heraus, dass Tamar Zwillinge bekam. 28 Während der Geburt streckte einer seine Hand heraus. Die Hebamme band einen roten Faden um das Handgelenk und sagte: "Das ist der Erstgeborene." 29 Der zog seine Hand aber wieder zurück, und sein Bruder kam zuerst heraus. "Mit was für einem Riss hast du dir den Vortritt verschafft!", sagte die Hebamme. Deshalb nannte man ihn Perez, Riss. (Matthäus 1.3) 30 Erst dann kam sein Bruder heraus, an dessen Handgelenk der rote Faden war. Ihn nannte man Serach, Rotglanz.