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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Mose - Kapitel 29

1 Jakob setzte seine Wanderung fort und zog in das Land im Osten. 2 Eines Tages sah er einen Brunnen auf dem freien Feld. Drei Herden Schafe und Ziegen lagerten an ihm, denn aus diesem Brunnen tränkte man sie. Doch auf der Öffnung des Brunnens lag ein schwerer Stein. 3 Die Hirten warteten, bis alle Herden beisammen waren, dann wälzten sie den Stein von der Öffnung, tränkten das Kleinvieh und brachten ihn dann wieder an seinen Platz. 4 "Meine Brüder, wo seid ihr her?", fragte Jakob die Hirten. "Wir sind von Haran", erwiderten sie. 5 "Kennt ihr Laban Ben-Nahor?", fragte er weiter. "Gewiss", sagten sie. 6 "Geht es ihm gut?" - "O ja", antworteten sie. "Da kommt gerade seine Tochter Rahel mit dem Kleinvieh." 7 Darauf sagte er: "Aber es ist noch mitten am Tag und viel zu früh, die Herden zusammenzutreiben. Tränkt sie und lasst sie wieder weiden!" 8 "Das geht nicht", erwiderten die Hirten, "erst müssen die anderen Herden hier sein. Dann wälzen wir den Stein von der Brunnenöffnung und tränken die Tiere." 9 Während er noch mit ihnen redete, war Rahel schon mit dem Kleinvieh ihres Vaters herangekommen. Sie war nämlich Hirtin. 10 Sobald Jakob Rahel, die Tochter Labans, des Bruders seiner Mutter, und dessen Herde sah, ging er zum Brunnen, wälzte den Stein von dessen Öffnung und tränkte die Tiere seines Onkels. 11 Dann küsste er Rahel und weinte laut. 12 Er sagte ihr, dass er der Neffe ihres Vaters und der Sohn Rebekkas sei. Da lief sie zu ihrem Vater und erzählte es ihm. 13 Als Laban hörte, dass der Sohn seiner Schwester gekommen war, lief er ihm entgegen, umarmte und küsste ihn und führte ihn in sein Haus. Jakob erzählte ihm alles, was geschehen war. 14 Da sagte Laban zu ihm: "Ja, du bist wirklich mein Fleisch und Blut."Jakob war nun schon einen Monat bei ihm, 15 da sagte Laban zu ihm: "Du sollst nicht umsonst bei mir arbeiten, nur weil du mein Neffe bist. Was willst du als Lohn?" 16 Nun hatte Laban zwei Töchter. Die ältere hieß Lea, die jüngere Rahel. 17 Lea hatte ausdruckslose Augen, Rahel hatte eine schöne Gestalt und ein schönes Gesicht. 18 Jakob liebte Rahel und sagte deshalb: "Gib mir Rahel, deine jüngere Tochter, zur Frau. Dafür will ich sieben Jahre bei dir arbeiten." 19 Laban erwiderte: "Es ist besser, ich gebe sie dir, als einem Fremden. Bleib also bei mir." 20 So arbeitete Jakob sieben Jahre für Rahel, und weil er sie liebte, kam ihm die Zeit wie ein paar Tage vor. 21 Dann sagte er zu Laban: "Gib mir nun meine Frau, denn meine Zeit ist um, und ich möchte sie heiraten." 22 Da lud Laban alle Leute des Ortes zur Hochzeitsfeier ein. 23 Und am Abend führte er seine Tochter Lea ins Brautgemach. Jakob schlief mit ihr. 24 Als Dienerin hatte Laban ihr seine Sklavin Silpa mitgegeben. 25 Am Morgen stellte Jakob aber fest, dass Lea neben ihm lag. Da stellte er Laban zur Rede: "Was hast du mir da angetan? Ich habe doch um Rahel für dich gearbeitet! Warum hast du mich betrogen?" 26 Laban erwiderte: "Es ist hierzulande nicht üblich, die Jüngere vor der Älteren wegzugeben. 27 Verbringe jetzt mit dieser die Hochzeitswoche, dann soll dir auch die andere gegeben werden. Dafür wirst du noch einmal sieben Jahre bei mir arbeiten." 28 Jakob ging darauf ein und vollendete die Hochzeitswoche mit Lea. Dann gab Laban ihm auch seine Tochter Rahel zur Frau. 29 Und als Dienerin gab er Rahel seine Sklavin Bilha. 30 Da schlief Jakob auch mit Rahel, und er hatte sie lieber als Lea. Dann arbeitete er noch einmal sieben Jahre für Laban. (3. Mose 18.18) 31 Als Jahwe sah, dass Lea ungeliebt war, machte er sie fruchtbar, während Rahel kinderlos blieb. 32 So wurde Lea schwanger. Sie bekam einen Sohn und sagte: "Jahwe hat meinen Kummer gesehen, jetzt wird mein Mann mich lieben." Deshalb nannte sie ihn Ruben. 33 Danach wurde sie wieder schwanger und gebar einen zweiten Sohn. Sie sagte: "Jahwe hat gehört, dass ich ungeliebt bin. So hat er mir auch den gegeben." Sie nannte ihn Simeon. 34 Wieder wurde sie schwanger und bekam einen Sohn. Da sagte sie: "Jetzt endlich wird mein Mann sich mir anschließen, denn ich habe ihm drei Söhne geboren." Darum nannte sie ihn Levi. 35 Dann wurde sie noch einmal schwanger und bekam einen Sohn. "Diesmal will ich Jahwe preisen!", sagte sie. Darum gab sie ihm den Namen Juda. Dann bekam sie lange Zeit keine Kinder mehr.