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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Mose - Kapitel 14

1 In dieser Zeit führten die Könige Amrafel von Schinar, Arjoch von Ellasar, Kedor-Laomer von Elam sowie der Völkerkönig Tidal 2 Krieg gegen die Könige Bera von Sodom, Birscha von Gomorra, Schinab von Adma, Schemeber von Zebojim und den König von Bela, das heute Zoar heißt. (5. Mose 29.22) 3 Diese fünf hatten sich verbündet und waren in das Tal Siddim gezogen, wo heute das Salzmeer ist. 4 Zwölf Jahre waren sie Kedor-Laomer untertan gewesen, doch im dreizehnten hatten sie gegen seine Herrschaft rebelliert. 5 Jetzt im vierzehnten Jahr rückten Kedor-Laomer und die mit ihm verbündeten Könige heran. Zuerst besiegten sie die Refaïter bei Aschterot-Karnajim, die Susiter bei Ham, die Emiter in der Ebene von Kirjatajim 6 und die Horiter, die im Bergland von Seïr bis nach El-Paran am Rand der Wüste lebten. 7 Dann zogen sie in nordwestlicher Richtung bis nach En-Mischpat, das jetzt Kadesch heißt, und verwüsteten das ganze Gebiet der Amalekiter und auch die Gegend von Hazezon-Tamar, die von Amoritern besiedelt war. 8 Im Tal Siddim stellten sich ihnen die fünf Stadtkönige entgegen 9 und kämpften gegen die vier angreifenden Könige. 10 Nun war das Siddimtal voll von Asphaltgruben, und als die Könige von Sodom und Gomorra flohen, gerieten sie da hinein. Die anderen Könige flohen ins Gebirge. 11 Die Sieger plünderten Sodom und Gomorra und nahmen alle Lebensmittelvorräte mit. 12 Auch Abrams Neffen Lot, der inzwischen in Sodom wohnte, schleppten sie mit und dazu seinen ganzen Besitz. (1. Mose 13.10-12) 13 Einer von denen, die entkommen konnten, berichtete dem Hebräer Abram, was geschehen war. Abram wohnte damals noch unter den Terebinthen des Amoriters Mamre. Das war ein Bruder von Eschkol und Aner, Abrams Verbündeten. 14 Als Abram hörte, dass sein Brudersohn in Gefangenschaft geraten war, rief er die kampferprobten Leute zusammen, die in seinen Zelten geboren worden waren, das waren 318 Mann. Mit ihnen verfolgte er den Heerhaufen. In Dan holte er sie ein 15 und überfiel sie in der Nacht. Er hatte seine Männer in zwei Gruppen geteilt. So schlug er sie in die Flucht und verfolgte sie noch bis nach Hoba, das nördlich von Damaskus liegt. 16 Er nahm ihnen die ganze Beute ab und befreite seinen Neffen Lot, die Frauen und alle anderen Gefangenen. 17 Als Abram nach seinem Sieg über Kedor-Laomer und die anderen Könige zurückkehrte, zog ihm der König von Sodom entgegen ins Schawetal, das heute Königstal heißt. 18 Auch Melchisedek, der König von Schalem, kam dorthin und brachte Brot und Wein mit. Er war Priester Gottes, des Höchsten, (Psalm 76.3) (Psalm 110.4) (Hebräer 7.1-4) 19 und segnete Abram. Er sagte: "Gesegnet sei Abram von Gott, dem Höchsten, dem Himmel und Erde gehört. 20 Und gepriesen sei Gott, der Höchste, der deine Feinde dir ausgeliefert hat." Abram gab ihm den zehnten Teil von aller Beute. 21 Da sagte der König von Sodom zu Abram: "Gib mir meine Leute zurück, alles andere kannst du behalten!" 22 Doch Abram erwiderte: "Ich schwöre bei Jahwe, bei Gott, dem Höchsten, dem Himmel und Erde gehört: 23 Nicht einen Faden oder Schuhriemen werde ich von dem behalten, was dir gehört! Du sollst niemals sagen können: 'Ich habe Abram reich gemacht.' 24 Ich nehme nichts für mich. Nur das behalte ich, was meine Männer verzehrt haben und was meinen Bundesgenossen Aner, Eschkol und Mamre zusteht. Die sollen ihren Anteil an der Beute erhalten."