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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Könige - Kapitel 7

1 An seiner eigenen Palastanlage baute Salomo 13 Jahre, bis alles fertig war. (1. Könige 9.10) 2 Er baute das Libanonwaldhaus, das 50 Meter lang, 25 Meter breit und 15 Meter hoch war. Seine Tragbalken waren aus Zedernholz und ruhten auf vier Reihen von Zedernsäulen. (Jesaja 22.8) 3 Im Obergeschoss befanden sich 45 Räume, die mit Zedernbrettern gedeckt waren, je 15 in einer Reihe. 4 Die Saalfenster waren in drei Reihen angebracht, die sich genau gegenüberstanden. 5 Die Rahmen aller Türen waren vierfach abgestuft. Auch an dieser Seite standen je dreimal ein Fenster dem anderen gegenüber. 6 Er baute auch die Säulenvorhalle, 25 Meter lang und 15 Meter breit. Sie hatte noch einen Vorbau mit Säulen und davor einen Aufgang. 7 Er baute die Vorhalle zum Thronsaal, in der er Gericht hielt. Deshalb hieß sie auch Gerichtshalle. Sie war vom Boden bis zur Decke mit Zedernholz getäfelt. 8 Das Haus, in dem Salomo selbst wohnte, lag hinter der Vorhalle im anderen Hof. Es war von derselben Bauart, ebenso auch das Haus für die Tochter des Pharao, die er geheiratet hatte. (1. Könige 3.1) 9 Alle diese Gebäude waren vom Grund bis zum Gesims aus besten Quadersteinen errichtet, die außen und innen mit der Steinsäge geschnitten waren. 10 Die Fundamente bestanden aus wertvollen, mächtigen Steinblöcken, einige fünf und andere vier Meter lang. 11 Darauf wurden Mauern aus Quadersteinen errichtet, auf denen Zedernbalken lagen. 12 Der große Hof war wie der Vorhof und die Vorhalle vom Haus Jahwes von einer Mauer umgeben, die aus drei Lagen Quadersteinen und einer Lage Zedernbalken bestand. 13 König Salomo ließ Hiram aus Tyrus kommen. (2. Chronik 2.12-13) 14 Er war der Sohn einer Witwe aus dem Stamm Naftali. Sein Vater war Tyrer, ein Bronzeschmied. Hiram war sehr begabt, ein Meister seines Fachs, und konnte alle möglichen Gegenstände aus Bronze herstellen. Er kam zu König Salomo und führte alle Arbeiten für ihn aus. (1. Mose 4.22) (2. Mose 31.3-4) 15 Er formte die beiden Bronzesäulen, jede neun Meter hoch. Ihr Umfang betrug sechs Meter. (2. Könige 25.17) (2. Chronik 3.15-17) 16 Oben auf jede Säule setzte er ein in Bronze gegossenes Kapitell von zweieinhalb Metern Höhe. 17 Für die Kapitelle wurden kettenartige Bänder angefertigt und je sieben davon an jedem angebracht. 18 Dann machte er die Granatäpfel und befestigte sie in zwei Reihen auf dem Geflecht, das die Kapitelle oben bedeckte. 19 Die Kapitelle sahen wie zwei Meter hohe Blütenkelche aus, 20 die die Säulen über der Ausbuchtung krönten. Dazu kamen die 200 Granatäpfel in Reihen ringsherum. 21 Dann wurden die Säulen vor der Eingangshalle des Tempels aufgestellt. Die rechte wurde Jachin, "Er richtet auf", genannt und die linke Boas, "In ihm ist Stärke". 22 Als dann die lilienförmigen Gebilde auf den Säulenköpfen ruhten, war die Arbeit an den Säulen vollendet. 23 Dann machte Hiram das sogenannte Meer, ein gegossenes Becken mit einem Durchmesser von fünf Metern. Seine Höhe betrug zweieinhalb Meter, und eine Schnur von 15 Metern Länge umspannte es. (2. Chronik 4.2-5) 24 Unterhalb des Randes war es mit zwei Reihen von Buckeln verziert, von denen zehn auf einen halben Meter kamen. Diese Buckelverzierungen waren aus einem Guss mit dem Becken. 25 Das Becken selbst stand auf zwölf Rindern, deren Hinterteile nach innen gekehrt waren. Jeweils drei von ihnen schauten nach Norden, Westen, Süden und Osten. 26 Der Rand des Beckens war wie bei einem Kelch oder einer Lilienblüte nach außen gewölbt und etwa eine Handbreit dick. Das Becken fasste 44.000 Liter. 27 Hiram machte auch zehn Gestelle aus Bronze, jedes zwei Meter lang, zwei Meter breit und anderthalb Meter hoch. (2. Chronik 4.6) (2. Chronik 4.10) 28 Und so waren die Gestelle gebaut: Sie bestanden aus Leisten. Zwischen den Eckleisten waren Verschlussplatten angebracht. 29 Darauf befanden sich Abbilder von Löwen, Rindern und Cherubim. Oben und unten waren sie von gehämmerten Kränzen eingefasst. 30 Jedes Gestell hatte zwei Achsen und vier Räder aus Bronze. Die vier Füße waren durch Seitenstücke mit der unteren verzierten Leiste vergossen. 31 Der Aufsatz, der den Kessel innerhalb der Umkrönung aufnahm, ragte noch 50 Zentimeter darüber hinaus. Er war in einen viereckigen Untersatz von 75 Zentimetern Seitenlänge eingesetzt und mit Schnitzwerk verziert. 32 Die vier Räder befanden sich unterhalb der Leisten, und die Radzapfen waren am Gestell befestigt. Die Räder selbst hatten einen Durchmesser von 75 Zentimetern. 33 Sie waren wie Wagenräder gebaut. Achsen, Felgen, Speichen und Naben waren gegossen. 34 Die vier Eckpfosten und der Wagenkasten waren aus einem Guss. 35 Der ringförmige Aufsatz auf dem Gestell ragte 25 Zentimeter darüber hinaus und war durch Halter mit dem Gestell fest verbunden. 36 Auf den Seitenplatten und den Haltern waren Cherubim, Löwen und Palmen eingraviert, und ringsherum waren Kränze angebracht. 37 Auf diese Weise machte Hiram alle zehn Gestelle aus derselben Gussform nach demselben Plan und Maß. 38 Dann machte er für jedes Gestell einen Kessel aus Bronze. Jeder Kessel fasste 880 Liter und hatte einen Durchmesser von zwei Metern. 39 Fünf der Kesselwagen erhielten ihren Platz auf der rechten Seite und fünf auf der linken Seite des Hauses. Das sogenannte Meer wurde an der Südostecke aufgestellt. 40 Hiram fertigte auch die Töpfe, Schaufeln und Sprengschalen und vollendete alle Arbeiten, die König Salomo ihm für das Haus Jahwes aufgetragen hatte: (2. Chronik 4.11) 41 zwei Säulen und die wulstförmigen Kapitelle, die auf den Säulen ruhten; dazu die Geflechte, um die beiden Kapitelle zu bedecken; 42 die 400 Granatäpfel, die in zwei Reihen an den Geflechten hingen; 43 die zehn Gestelle mit den Kesseln darauf; 44 das sogenannte Meer und die zwölf Rinder darunter 45 und die Töpfe, Schaufeln und Sprengschalen. Alle diese Gegenstände waren aus blanker Bronze. 46 In der Jordanebene hatte der König sie gießen lassen und zwar in den Tonablagerungen zwischen Sukkot und Zaretan. 47 Allen Gegenständen gab Salomo ihren Platz. Wegen ihrer übergroßen Menge war das Gewicht der verarbeiteten Bronze nicht festzustellen. 48 Salomo ließ auch die Gegenstände anfertigen, die zum Haus Jahwes gehören: den goldenen Altar und den goldenen Tisch für die geweihten Brote, (2. Chronik 4.19) 49 die Leuchter aus reinem Gold, von denen fünf rechts und fünf links vor dem hinteren Raum standen. Dazu die blütenförmigen Aufsätze für die Lichtschalen und die Dochtscheren, alles aus Gold. 50 Dann die Becken, Messer, Schalen, Schüsseln und Feuerpfannen aus reinem Gold, die Angeln für die Türflügel des Tempelraums und des Höchstheiligen, ebenfalls aus Gold. 51 So wurden alle Arbeiten, die König Salomo für das Haus Jahwes ausführen ließ, vollendet. Dann brachte Salomo die heiligen Gaben seines Vaters David hinein. Das Silber und das Gold und alle Gegenstände kamen in die Schatzkammern des Hauses Jahwes.