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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Könige - Kapitel 21

1 Einige Zeit später passierte Folgendes: Ein Mann namens Nabot, Einwohner der Stadt Jesreel, besaß dort einen Weinberg. Dieser lag unmittelbar neben einem Haus, das König Ahab aus Samaria gehörte. 2 Eines Tages sagte Ahab zu Nabot: "Überlass mir doch deinen Weinberg! Er grenzt direkt an mein Haus und ich möchte gern einen Gemüsegarten daraus machen. Ich gebe dir dafür einen besseren Weinberg als den hier oder wenn es dir lieber ist, gebe ich dir den Preis dafür in Silber." 3 Aber Nabot erwiderte: "Jahwe behüte mich davor, dir das Erbe meiner Vorfahren zu geben!" 4 Wütend und schlecht gelaunt, weil dieser Jesreeliter Nabot sich geweigert hatte, ihm das Erbe seiner Vorfahren abzutreten, kam Ahab in sein Haus. Er legte sich auf sein Bett, drehte sich zur Wand und wollte nichts essen. 5 Da kam seine Frau Isebel zu ihm herein und fragte: "Warum bist du so verstimmt? Warum isst du nichts?" 6 Ahab erwiderte: "Weil dieser Nabot aus Jesreel mir seinen Weinberg nicht geben will. Ich wollte ihn bezahlen oder ihm dafür einen anderen geben. Aber er sagte nur: 'Meinen Weinberg bekommst du nicht!'" 7 Da sagte seine Frau Isebel zu ihm: "Als König von Israel bist du doch der Herr im Land. Steh auf und iss etwas und vergiss deinen Ärger! Ich werde dir Nabots Weinberg schon verschaffen." 8 Dann schrieb sie Briefe im Namen Ahabs und verschloss sie mit seinem Siegel. Sie waren an Nabots Mitbürger, die Ältesten und die Vornehmen in Jesreel gerichtet. 9 In den Briefen hatte sie Folgendes geschrieben: Ruft einen Fasttag aus und lasst Nabot in der Versammlung ganz vorn sitzen. 10 Dann setzt ihm zwei gewissenlose Männer gegenüber, die als Zeugen gegen ihn aussagen sollen, dass er Gott und den König gelästert habe. Dann führt ihn vor die Stadt hinaus und steinigt ihn zu Tode." (2. Mose 22.27) (Hiob 1.5) 11 Die Männer der Stadt, die Ältesten und die Vornehmen, die Nabots Mitbürger waren, machten es genauso, wie Isebel es in ihren Briefen verlangt hatte. 12 Sie riefen einen Fasttag aus und ließen Nabot in der Versammlung ganz vorn sitzen. 13 Dann kamen die beiden boshaften und gewissenlosen Männer und setzten sich ihm gegenüber. Vor dem ganzen Volk traten sie als Zeugen gegen Nabot auf und behaupteten: "Nabot hat Gott und den König gelästert!" Daraufhin wurde Nabot vor die Stadt geführt und gesteinigt. 14 Die Verantwortlichen ließen Isebel ausrichten: "Nabot ist tot, er wurde gesteinigt." 15 Als Isebel diese Nachricht erhalten hatte, sagte sie zu Ahab: "Auf, nimm den Weinberg in Besitz! Dieser Nabot aus Jesreel, der sich geweigert hat, dir seinen Weinberg zu verkaufen, lebt nicht mehr. Er ist tot." 16 Als Ahab das hörte, wollte er den Weinberg Nabots gleich in Besitz nehmen und ging zu ihm hinunter. 17 Da kam das Wort Jahwes zu Elija aus Tischbe: 18 "Mach dich auf den Weg und geh Ahab entgegen, dem König von Israel, der in Samaria residiert. Er ist gerade in den Weinberg Nabots hinuntergegangen, um sich ihn anzueignen. 19 Sag zu ihm: 'So spricht Jahwe: Hast du gemordet und schon geerbt? Jahwe sagt dir: Wo die Hunde das Blut Nabots aufgeleckt haben, dort werden sie auch dein Blut auflecken, ja deins.'" (1. Könige 22.38) 20 Als sie sich trafen, sagte Ahab zu Elija: "Hast du mich gefunden, mein Feind?" Elija erwiderte: "Ich musste dich finden, denn du hast dich anstiften lassen, Böses vor Jahwe zu tun. Darum lässt er dir sagen: 21 'Pass auf! Ich bringe Unheil über dich. Ich werde deine Familie wegfegen. Von deiner Nachkommenschaft werde ich jeden Wandpisser beseitigen, egal ob er gebunden oder frei ist. (2. Könige 9.7-8) 22 Weil du mich zum Zorn gereizt und Israel zur Sünde verführt hast, werde ich mit deiner Familie genauso verfahren wie mit der von Jerobeam Ben-Nebat und Bascha Ben-Ahija.' (1. Könige 15.29) (1. Könige 16.11-12) 23 Und über Isebel lässt Jahwe dir sagen: 'Die Hunde werden sie fressen an der Vormauer von Jesreel.' (2. Könige 9.33-36) 24 Wer von Ahabs Familie in der Stadt stirbt, wird von Hunden gefressen; und wer auf dem freien Feld stirbt, den fressen die Vögel." (1. Könige 14.11) 25 In der Tat gab es keinen, der sich wie Ahab dazu hergab, Böses vor Jahwe zu tun. Seine Frau Isebel hatte ihn dazu verführt. 26 Was er tat, war überaus verwerflich, denn er lief diesen Mistgötzen nach genauso wie die Amoriter, die Jahwe vor den Israeliten vertrieben hatte. 27 Als Ahab das hörte, riss er vor Entsetzen seine Gewänder ein. Dann legte er den Trauersack an und fastete. Er schlief sogar auf Sacktuch und ging bedrückt umher. 28 Da kam das Wort Jahwes zu Elija aus Tischbe: 29 "Hast du gemerkt, dass Ahab sich vor mir gedemütigt hat? Weil er das tat, lasse ich das Unheil noch nicht zu seinen Lebzeiten über sein Haus kommen, sondern erst, wenn sein Sohn König ist." (2. Könige 9.22) (2. Könige 9.26)