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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Könige - Kapitel 19

1 Ahab erzählte Isebel alles, was Elija getan und wie er die Propheten mit dem Schwert umgebracht hatte. (1. Könige 18.40) 2 Da schickte Isebel einen Boten zu Elija und ließ ihm ausrichten: "Die Götter sollen mich strafen, wenn ich morgen um diese Zeit dein Leben nicht einem von ihnen gleich mache." 3 Da packte Elija die Angst und er lief um sein Leben. Als er nach Beerscheba kam, das zu Juda gehört, ließ er seinen Diener dort zurück 4 und ging eine Tagereise weit in die Wüste hinein. Dann setzte er sich unter einen Ginsterstrauch und wünschte sich zu sterben. "Jetzt ist es genug, Jahwe!", sagte er. "Nimm mein Leben von mir! Ich bin auch nicht besser als meine Väter." (Hiob 7.16) (Jona 4.3) (Philipper 1.23) 5 Dann legte er sich hin und schlief unter dem einsamen Ginsterbusch ein. Da rührte ihn auf einmal ein Engel an und sagte: "Steh auf und iss!" 6 Als Elija sich umschaute, sah er neben seinem Kopf ein Fladenbrot, das auf heißen Steinen gebacken war, und einen Krug Wasser. Er aß und trank und legte sich wieder hin. 7 Doch der Engel Jahwes kam noch einmal und weckte ihn. "Steh auf und iss!", sagte er. "Du hast einen weiten Weg vor dir." 8 Er erhob sich, aß und trank und machte sich auf den Weg. Die Speise gab ihm so viel Kraft, dass er vierzig Tage und Nächte hindurch gehen konnte, bis er zum Gottesberg Horeb kam. (2. Mose 24.18) 9 Er ging in die Höhle dort und legte sich schlafen. Plötzlich kam das Wort Jahwes zu ihm: "Was machst du hier, Elija?" 10 "Mit ganzem Eifer habe ich mich für Jahwe, den allmächtigen Gott, eingesetzt", sagte er. "Die Israeliten haben den Bund mit dir gebrochen, deine Altäre niedergerissen und deine Propheten mit dem Schwert erschlagen. Ich allein bin übrig geblieben, nur ich allein. Und jetzt wollen sie auch mich noch umbringen." (1. Könige 18.22) (Jesaja 49.4) (Römer 11.3) 11 Da sagte Jahwe: "Geh hinaus und stell dich auf den Berg vor mich hin! Pass auf! Jahwe wird an dir vorübergehen." Da kam ein heftiger Sturm herauf, der Felsen aus den Bergen riss und vor Jahwe zerschmetterte. Doch Jahwe war nicht im Sturm. Nach dem Sturm bebte die Erde, aber Jahwe war nicht im Beben. (2. Mose 33.22) 12 Nach dem Erdbeben ein Feuer, doch Jahwe war nicht im Feuer. Nach dem Feuer der Ton eines dahinschwebenden Schweigens. (2. Mose 34.6) 13 Als Elija das hörte, verhüllte er sein Gesicht mit dem Mantel und stellte sich in den Eingang der Höhle. Da fragte ihn eine Stimme: "Was tust du hier, Elija?" 14 Er sagte: "Mit ganzem Eifer habe ich mich für Jahwe, den allmächtigen Gott, eingesetzt. Denn die Israeliten haben den Bund mit dir gebrochen, deine Altäre niedergerissen und deine Propheten mit dem Schwert erschlagen. Ich allein bin übrig geblieben, nur ich allein. Und jetzt wollen sie auch mich noch umbringen." (1. Könige 19.10) (Psalm 69.10) 15 Da sagte Jahwe zu ihm: "Geh den Weg durch die Wüste wieder zurück! Geh bis nach Damaskus und salbe dort Hasaël zum König über Syrien. (2. Könige 8.13) (2. Könige 8.15) 16 Dann sollst du Jehu Ben-Nimschi zum König über Israel salben und schließlich Elischa Ben-Schafat aus Abel-Mehola zum Propheten an deiner Stelle. (1. Könige 19.19) (2. Könige 9.2-3) 17 Wer dem Schwert Hasaëls entkommt, den wird Jehu töten, und wer dem Schwert Jehus entkommt, den wird Elischa töten. 18 Ich habe 7000 in Israel übrig gelassen, die sich nicht vor Baal hingekniet und sein Bild nicht geküsst haben." (Römer 11.4) 19 Als Elija von dort weggegangen war, traf er Elischa Ben-Schafat gerade beim Pflügen an. Elf Rindergespanne arbeiteten vor ihm, er selbst führte das zwölfte. Im Vorbeigehen warf Elija ihm seinen Prophetenmantel über. 20 Da verließ Elischa sein Gespann und folgte Elija. "Lass mich doch zum Abschied meinen Vater und meine Mutter küssen", bat er ihn, "dann will ich dir folgen." - "Geh nur", erwiderte Elija, "ich habe dich ja nicht gezwungen!" (Lukas 9.61) 21 Da wandte sich Elischa von Elija ab, nahm die beiden Rinder seines Gespanns und schlachtete sie. Mit dem Holz des Geschirrs machte er Feuer, briet das Fleisch und gab es seinen Leuten. Dann machte er sich auf, folgte Elija und diente ihm.