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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Könige - Kapitel 16

1 Da kam das Wort Jahwes zu Jehu Ben-Hanani. Er musste Bascha ausrichten: (1. Könige 16.7) 2 "Ich habe dich aus dem Staub erhoben und zum Führer meines Volkes Israel gemacht. Aber du bist trotzdem Jerobeams bösem Beispiel gefolgt und hast mein Volk Israel zur Sünde verführt, sodass sie mich durch ihr Sündigen zum Zorn gereizt haben. (1. Könige 14.7) 3 Pass auf! Jetzt werde ich hinter Bascha und seiner Familie genauso ausfegen, wie ich es hinter Jerobeams Familie getan habe. (1. Könige 15.29) 4 Wer von ihnen in der Stadt stirbt, den werden die Hunde fressen, und wer auf dem freien Feld stirbt, den werden die Vögel fressen." (1. Könige 14.11) 5 Was es sonst noch von Bascha und seinen Machttaten zu sagen gibt, findet man in der Chronik der Könige Israels. 6 Als er starb, wurde er in Tirza begraben. Sein Sohn Ela wurde sein Nachfolger. 7 Durch den Propheten Jehu Ben-Hanani war das Wort Jahwes an Bascha und seine Familie ergangen, weil er getan hatte, was Jahwe missfiel, und ihn durch seine Taten ebenso wie die Familie Jerobeams zum Zorn reizte und auch deshalb, weil er Jerobeams Nachkommen erschlagen hatte. (1. Könige 16.1) 8 Im 26. Regierungsjahr des Königs Asa von Juda wurde Ela Ben-Bascha König über Israel. Er regierte zwei Jahre lang in Tirza. (1. Könige 16.6) 9 Dann zettelte Simri, der Befehlshaber über die Hälfte seiner Streitwagen, eine Verschwörung gegen ihn an. Ela hatte gerade im Haus seines Palastvorstehers Arza gezecht und war schon betrunken, (1. Könige 15.27) 10 als Simri hereinkam und ihn erschlug. Das geschah im 27. Regierungsjahr des Königs Asa von Juda. So wurde Simri Elas Nachfolger. (2. Könige 9.31) (2. Könige 15.10) (2. Könige 15.14) (2. Könige 15.25) (2. Könige 15.30) 11 Als er die Macht in den Händen hatte, erschlug er die ganze Familie Baschas. Weder von seinen Verwandten noch von seinen Freunden ließ er einen Wandpisser übrig. 12 So löschte Simri das Haus Baschas aus, wie es Jahwe Bascha durch den Propheten Jehu angekündigt hatte. (1. Könige 16.1-4) 13 Das geschah wegen Baschas sündhaften Gottesdiensten und denen seines Sohnes Ela, mit denen sie Israel zur Sünde verführt und den Zorn Jahwes, des Gottes Israels, durch ihre nichtigen Götzen herausgefordert hatten. 14 Was es sonst noch von Ela und seinem Tun zu berichten gibt, findet man in der Chronik der Könige von Israel. 15 Im 27. Regierungsjahr des Königs Asa von Juda wurde Simri für sieben Tage König in Tirza, während das Heer Israels immer noch die Philisterstadt Gibbeton belagerte. (1. Könige 15.27) 16 Als im Heerlager bekannt wurde, dass Simri eine Verschwörung angezettelt und den König erschlagen hatte, riefen die Männer Israels noch am selben Tag ihren Heerführer Omri zum König aus. (1. Könige 16.9-10) 17 Omri zog mit dem Heer Israels von Gibbeton nach Tirza und begann die Stadt zu belagern. 18 Als Simri sah, dass die Stadt bezwungen wurde, zog er sich in den Palast des Königshauses zurück. Er ließ das ganze Königshaus über sich anzünden und fand in den Flammen den Tod. 19 Das geschah wegen seiner Sünden, und weil er getan hatte, was Jahwe missfiel, indem er dem bösen Beispiel Jerobeams und seinen sündhaften Gottesdiensten folgte, mit denen er Israel zur Sünde verführt hatte. 20 Was es sonst noch von Simri und seiner Verschwörung zu sagen gibt, findet man in der Chronik der Könige von Israel. 21 Damals hielt jedoch nur ein Teil des Volkes Israel zu Omri. Der andere Teil wollte Tibni Ben-Ginat zum König machen. 22 Doch die Anhänger Omris waren stärker als die von Tibni Ben-Ginat. So musste Tibni sterben, und Omri trat die Herrschaft an. 23 Im 31. Regierungsjahr des Königs Asa von Juda wurde Omri König über Israel und regierte zwölf Jahre, sechs davon in Tirza. 24 Danach kaufte er den Berg von Samaria für 70 Kilogramm Silber und baute darauf eine Stadt. Nach dem früheren Besitzer des Berges, einem Mann namens Schemer, nannte er sie Samaria. 25 Auch Omri tat, was Jahwe missfiel. Er trieb es sogar schlimmer als seine Vorgänger. (Micha 6.16) 26 In allem folgte er dem bösen Beispiel von Jerobeam Ben-Nebat, der die Israeliten zur Sünde verführt hatte, sodass sie den Zorn Jahwes durch ihre nichtigen Götzen herausforderten. (1. Könige 12.30) 27 Was es sonst noch über Omris Taten und Erfolge zu sagen gibt, findet man in der Chronik der Könige von Israel. 28 Als Omri starb, wurde er in Samaria begraben, und sein Sohn Ahab trat die Herrschaft an. 29 Im 38. Regierungsjahr des Königs Asa von Juda wurde Ahab Ben-Omri König über Israel und regierte 22 Jahre in Samaria. 30 Ahab Ben-Omri trieb es schlimmer als alle seine Vorgänger und tat, was Jahwe missfiel. 31 Nicht genug, dass er an den sündhaften Gottesdiensten von Jerobeam Ben-Nebat festhielt, er heiratete auch noch Isebel, eine Tochter des Sidonierkönigs Etbaal. Er ging sogar so weit, dass er dem Götzen Baal diente und sich vor ihm niederwarf. (1. Könige 16.26) 32 In Samaria hatte er ein Baalshaus gebaut und errichtete nun noch einen Altar für ihn. (2. Könige 3.2) (2. Könige 10.27-28) 33 Außerdem ließ er eine Aschera aufstellen und tat noch vieles andere, womit er Jahwe, den Gott Israels, schwerer beleidigte als alle Könige Israels vor ihm. 34 In seiner Regierungszeit baute Hiël aus Bet-El die Stadt Jericho wieder auf. Als er die Fundamente legte, kostete ihn das seinen ältesten Sohn Abiram. Und als er die Tore einsetzte, kostete ihn das seinen jüngsten Sohn Segub. So erfüllte sich das Wort Jahwes, das er durch Josua Ben-Nun hatte sagen lassen. (Josua 6.26)