zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

1. Könige - Kapitel 15

1 Im 18. Regierungsjahr des Königs Jerobeam Ben-Nebat trat Abija die Herrschaft über Juda an. 2 Er regierte drei Jahre lang in Jerusalem. Seine Mutter hieß Maacha und war die Tochter Abischaloms. 3 Er folgte in allem den Sünden seines Vaters. Sein Herz war nicht ungeteilt Jahwe, seinem Gott, ergeben wie das Herz seines Vorfahren David. 4 Doch David zuliebe gab Jahwe ihm einen Thronfolger in Jerusalem, indem er seinen Sohn König werden und Jerusalem bestehen ließ. (1. Könige 11.36) 5 Denn David hatte Zeit seines Lebens getan, was Jahwe gefiel, und ihm in allen Dingen gehorcht - außer in der Sache mit Urija, dem Hetiter. (2. Samuel 11.27) (2. Samuel 12.9) 6 Solange Abija lebte, hatte Krieg zwischen Rehabeam und Jerobeam geherrscht. (1. Könige 14.30) 7 Auch zwischen Abija und Jerobeam war Krieg. Was sonst noch über Abija und seine Taten zu sagen ist, findet man in der Chronik der Könige von Juda. 8 Als Abija starb, bestattete man ihn in der Davidsstadt und sein Sohn Asa trat die Herrschaft an. 9 Im 20. Regierungsjahr des Königs Jerobeam von Israel wurde Asa König über Juda. 10 Er regierte 41 Jahre lang in Jerusalem. Seine Großmutter hieß Maacha und war die Tochter Abischaloms. (1. Könige 15.2) 11 Asa tat wie sein Vorfahr David, was recht vor Jahwe war. (2. Chronik 14.1-4) (2. Chronik 15.16-18) 12 Er schaffte alle Männer, die sich für den Fruchtbarkeitskult prostituiert hatten, aus dem Land, und beseitigte auch diese Mistgötzen, die seine Väter aufgestellt hatten. (1. Könige 14.24) (1. Könige 22.47) 13 Selbst seine Großmutter Maacha entfernte er aus ihrer Stellung als Königsmutter, weil sie der Aschera ein abscheuliches Götzenbild gemacht hatte. Er ließ dieses Götzenbild in Stücke hauen und im Kidrontal verbrennen. 14 Nur die Opferhöhen ließ er weiter bestehen. Doch sein Leben lang war sein Herz ganz bei Jahwe. (1. Könige 22.44) 15 Das Gold und Silber und die Gegenstände, die sein Vater Gott geweiht hatte, brachte er ins Haus Jahwes, dazu auch seine eigenen geweihten Gaben. 16 Zwischen Asa und König Bascha von Israel herrschte Krieg, solange sie lebten. (2. Chronik 15.11-14) (2. Chronik 16.1) 17 So rückte Bascha gegen Juda vor und baute die Stadt Rama zur Festung aus, um die Wege von und nach Juda kontrollieren zu können. 18 Da schickte Asa Boten mit Gold und Silber aus den Schatzkammern des Tempels und des Königshauses zu Ben-Hadad, dem Sohn Tabrimmons und Enkel Hesjons, dem König von Syrien, nach Damaskus und ließ ihm sagen: (2. Könige 12.19) (2. Könige 16.8) 19 "Zwischen mir und dir, zwischen meinem und deinem Vater soll ein Bündnis sein! Darum habe ich dir Silber und Gold geschickt. Brich deinen Bund mit König Bascha von Israel, damit er von meiner Grenze abzieht!" 20 Ben-Hadad ging darauf ein und schickte seine Heerführer gegen Israels Städte. Sie verwüsteten die Städte Ijon, Dan und Abel-Bet-Maacha, die Gegend um Kinneret und das ganze Land des Stammes Naftali. (2. Könige 15.29) 21 Als Bascha das erfuhr, brach er den Ausbau von Rama ab und blieb in Tirza. 22 König Asa bot alle Männer von Juda auf. Sie mussten die Steine und das Bauholz, das Bascha verwenden wollte, aus Rama abtransportieren. Asa ließ damit die Städte Geba in Benjamin und Mizpa befestigen. 23 Was es sonst noch über Asa und seine Machttaten zu berichten gibt und die Städte, die er gebaut hat, findet man in der Chronik der Könige von Juda. Doch im Alter erkrankte Asa an einem Fußleiden. (2. Chronik 14.5) 24 Als er starb, wurde er in der Grabstätte seiner Vorfahren in der Davidsstadt bestattet und sein Sohn Joschafat trat die Herrschaft an. (1. Könige 22.41) 25 Im zweiten Regierungsjahr des Königs Asa von Juda wurde Nadab Ben-Jerobeam König über Israel. (1. Könige 14.20) 26 Er tat, was Jahwe missfiel, und folgte dem bösen Beispiel seines Vaters. Er hielt an den sündhaften Gottesdiensten fest, mit denen dieser Israel verführt hatte. (1. Könige 12.30) 27 Da zettelte Bascha Ben-Ahija aus dem Stamm Issachar eine Verschwörung gegen ihn an und erschlug ihn bei Gibbeton. Nadab belagerte mit Israel nämlich gerade Gibbeton, das den Philistern gehörte. (1. Könige 16.9) 28 Es war im dritten Regierungsjahr des Königs Asa von Juda, als Bascha ihn tötete und sein Nachfolger wurde. 29 Sobald er die Herrschaft angetreten hatte, beseitigte er die ganze Familie Jerobeams. Keinen von seinen Nachkommen ließ er am Leben. So erfüllte sich das Wort Jahwes, das durch Ahija von Schilo verkündigt worden war. (1. Könige 14.10-11) 30 Das geschah wegen Jerobeams sündhaften Gottesdiensten, mit denen er Israel zur Sünde verführt und den Zorn Jahwes herausgefordert hatte. 31 Was es sonst noch von Nadab und seinem Tun zu berichten gibt, findet man in der Chronik der Könige von Israel. 32 Zwischen Asa und König Bascha von Israel herrschte Krieg, solange sie lebten. (1. Könige 15.16) 33 Im dritten Regierungsjahr des Königs Asa von Juda wurde Bascha Ben-Ahija König über ganz Israel. 24 Jahre lang regierte er von Tirza aus (1. Könige 15.28) 34 und tat, was Jahwe missfiel. Er folgte dem bösen Beispiel Jerobeams und hielt an den sündhaften Gottesdiensten fest, mit denen dieser Israel verführt hatte. (1. Könige 15.26)